CBB Holding AG
Köln
Im Nachgang zu unserer im elektronischen Bundesanzeiger am 05.01.2006 veröffentlichen
Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung sowie unserer im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlichten Korrektur vom 12.01.2006, teilen wir bezüglich der
Hauptversammlung Folgendes mit:
Die außerordentliche Hauptversammlung wird nicht, wie in der am 05.01.2006
veröffentlichten Einberufung bekannt gemacht, am 31.03.2006 im Hotel Maritim Köln,
sondern vielmehr am 24.04.2006 im Dorint Kongress-Hotel Köln, Helenenstrasse 14, 50667
Köln, um 14.00 Uhr stattfinden. Es gilt weiterhin die mit der am 05.01.2006 veröffentlichten
Einberufung bekannt gemachte Tagesordnung. Sollte die Tagesordnung nicht am
24.04.2006 abschließend erledigt werden, wird die Hauptversammlung am 25.04.2006,
10.00 Uhr, am selben Ort fortgesetzt werden.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Unternehmensintegrität und Modernisierung des
Anfechtungsrechts am 01.11.2005 haben sich die Voraussetzungen für die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts geändert. Für die
Aktionäre unserer Gesellschaft bestehen nebeneinander die beiden nachfolgend genannten
Möglichkeiten, die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts herbeizuführen.
1. Teilnahmeberechtigung durch Hinterlegung
In Abweichung von der am 05.01.2006 veröffentlichen Einberufung zur außerordentlichen
Hauptversammlung gilt für die Teilnahmeberechtigung durch Hinterlegung, was folgt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Inhaberaktien spätestens zum Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens am 03.04.2006, 00.00 Uhr, bei der
Gesellschaftskasse Oppenheimstraße 9, 50668 Köln, oder bei der nachstehend genannten
Stelle hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen:
Bankhaus Neelmeyer AG, Am Markt 14-16, 28195 Bremen.
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Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung
einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der
Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Die Hinterlegungsstelle muss ihre
Zustimmung bis zum letzten Hinterlegungstag erteilt haben.
Die Aktien können auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank
hinterlegt werden. Im Fall der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer
Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung bis spätestens zum
13.04.2006, 24.00 Uhr (Zugang), bei der Gesellschaft einzureichen.
2. Teilnahmeberechtigung durch Nachweis des Anteilsbesitzes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind ferner
diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten
Adresse einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres
Anteilsbesitzes übermitteln, wofür die Textform ausreicht:
CBB Holding Aktiengesellschaft
- Investor Relations -
Oppenheimstraße 9,
50668 Köln
Fax: 0221/97377-110
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, also auf den 03.04.2006, 00.00 Uhr, beziehen und der Gesellschaft
spätestens bis zum 13.04.2006, 24:00 Uhr, zugehen.
Köln, 1. März 2006
CBB Holding Aktiengesellschaft, Köln
Der Vorstand