Problematische Einwanderungspolitik am Beispiel Basel-Stadt Der Islam auf dem Vormarsch
Von Angelika Zanolari, Grossrätin, Basel
Einwanderungspolitik hat nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine kulturell-politische Seite. Für Basel bedeutet das: Der Muezzin ruft mitten in Kleinbasel vom Dach der ehemaligen Kaserne zum Gebet auf.
Gilt sein Aufruf nur dem Gebet? Richtet er sich nur an die muslimischen Einwanderer? Oder fühlt er sich auch der Hidjra, der politischen Mission des Islam, verpflichtet? Hidjra ist ein heiliger Begriff im Islam. Er bezieht sich auf die Auswanderung des Propheten Mohammed von Mekka nach Medina im Jahre 622. Mit der Hidjra beginnt auch die islamische Zeitrechnung. Seitdem ist die Hidjra auch im Sinne von Migration religiöse Pflicht für Muslime. Sie fördert die Verbreitung des Islam, und zwar weltweit. Ob sich hier wohnhafte muslimische Einwanderer der klassischen islamischen Hidjra-Doktrin verschrieben haben?
Vorboten des Islam
Lebten 1960 erst 49 Muslime im Kanton Basel-Stadt, waren es 1990 schon 7878; heute sind es bereits über 15 000, Tendenz steigend. Innerhalb des islamischen Kulturkreises finden Auseinandersetzungen statt, die durch die Migration auch nach Europa verlagert werden Machtkämpfe zwischen liberal-reformwilligen und fundamentalistischen Strömungen. Durch die islamische Migration werden alle Staaten Europas in diesen Konflikt miteinbezogen. Sich als unparteiisch herauszuhalten wird schwieriger. Sowohl fundamentalistische als auch orthodoxe Muslime sehen sich als Vorboten des Islam in Europa. Dies ist eine schwerwiegende Herausforderung gegenüber der Errungenschaft der Trennung zwischen Religion und Politik. Was würde geschehen, wenn diese Ausländer schon bald das Stimm- und Wahlrecht erhielten, nachdem sämtliche Einbürgerungs-Schranken gefallen wären? Es existieren Berichte, wonach ein prominenter islamischer Fundamentalist während mehr als fünf Jahren eine führende Rolle in der Moschee an der Basler Friedensgasse gespielt haben soll. Die Mehrzahl der Asylsuchenden in der Schweiz kommt heute aus muslimischen Ländern.
Nichtmuslime nur geduldet
Die Entwicklung im Ausland ist besorgniserregend. In Deutschland, Frankreich, England und Italien wächst unter den muslimischen Migranten die Zahl der Fundamentalisten. In England fordert z. B. die Gruppe «Hizb ut-Tahrir», die in vielen muslimischen Vereinigungen an britischen Universitäten vertreten ist, die Anwendung islamischer Gesetze überall dort, wo die Bevölkerung mehrheitlich muslimisch ist. Das hiesse, in der Rechtsprechung eine Parallelstruktur zum weltlichen Rechtsstaat zu schaffen, welche die Scharia anwenden würde. Forderungen nach solchen Sonderrechten werden auch bei uns nicht mehr lange auf sich warten lassen. Würden sie Verfassungswirklichkeit, dann wäre ein Konflikt-Potential geschaffen, das spätestens dann ausbricht, wenn die Zahl der Mitglieder islamischer Gemeinden in Europa die 40-Millionen-Grenze überschreiten wird etwa im Jahr 2025. Der französische Islamist Mohamed Sabaoui gab bereits 1996 in einem Interview freimütig zu, dass Nichtmuslime in dem von ihm angestrebten islamisch geprägten Staat höchstens den Status von Geduldeten hätten.
Umstrittenes Kopftuch
Ziel der baselstädtischen Integrationspolitik ist nicht die wirkliche Integration fremdkultureller Ausländer. Man getraut sich bereits nicht mehr, von den Ausländern die Anpassung an hiesige gesellschaftliche Konventionen zu verlangen. Das fängt damit an, dass man Schülerinnen das Kopftuchtragen in den Schulen erlaubt, obwohl es selbst unter Koran-Experten höchst umstritten ist, ob dies tatsächlich eine religiöse Pflicht oder lediglich ein weltlicher Brauch ist, den man gewiss nicht als frauenfreundlich bezeichnen kann. Interessant ist, dass in der Türkei in den öffentlichen und privaten Schulen kein Kopftuch getragen werden darf. Basel ist offensichtlich fundamentalistischer als die Türkei. Natürlich alles im Namen der Toleranz, der man bereitwillig sogar demokratische Werte opfert. Die Diktatur der «politischen Korrektheit» verbietet jede Kritik an Fremdem.
Der Konflikt um religiöse Werte
Wenn islamischer Religionsunterricht an öffentlichen Schulen eingeführt werden soll, der den Schülern die Werte ihrer Glaubensgemeinschaft zu vermitteln hätte, so muss er sich in die allgemeinen Erziehungsziele hiesiger Schulen einfügen. Manche Werthaltungen, welche die islamischen Lehren vermitteln, entsprechen durchaus den christlichen und demokratischen Auffassungen und passen damit in die hiesige Rechtsordnung. Bei anderen erscheint dies zweifelhaft. Probleme bereiten gemäss dem Freiburger Professor René Pahud de Mortanges folgende Sachbereiche:
die fehlende Gleichberechtigung von Mann und Frau mit ihren konkreten Auswirkungen auf Ehe-, Ehegüter-, Scheidungs-, Kindschafts- und Erbrecht;
die Schlechterstellung des nicht-islamischen Partners in einer Mischehe;
die Frage der Toleranz gegenüber abweichenden Glaubensauffassungen und anderen Religionen und damit verbunden die Freiheit der Religionsausübung und des Religions- wechsels;
die Säkularität des Staates;
die Körperstrafen des islamischen Strafrechts. Nach Antworten auf die sich dabei stellenden Fragen rufen auch die von gewissen Kreisen erhobenen Forderungen, in der neuen Verfassung des Kantons Basel-Stadt den muslimischen Glaubensgemeinschaften eine besondere Stellung einzuräumen.
Vorzugsbehandlung auf dem Friedhof
Regierungsrätin Barbara Schneider führt in einem Brief wörtlich aus: «Der islamische Glaube hingegen verlangt, dass keine verstorbenen Muslime in Grabfeldern oder gar Gräbern, wo jemals Christen oder Juden beerdigt wurden, beigesetzt werden dürfen. Diesem Anliegen entsprechen wir auf dem Friedhof am Hörnli wie folgt: Wir haben sowohl Reihengräber wie auch Familiengräber für Muslime an einer Stelle vorgesehen, wo bis heute noch keine Beisetzungen erfolgt sind.» Höchst aufschlussreich: Den Muslimen wird als einziger Religionsgemeinschaft also ein besonderes Gräberfeld zugestanden, auf dem Nichtmuslime nicht bestattet werden dürfen und dies auf einem Friedhof, der strikter konfessioneller Neutralität verpflichtet ist. Aus der Vorzugsbehandlung der Muslime auf dem Friedhof Hörnli zeigt sich, dass den Regeln des Korans und der Scharia zu Basel mehr Beachtung geschenkt wird als dem rechtlichen Gleichbehandlungsgebot auf einem öffentlichen Friedhof. Ist also zu befürchten, dass künftig den Fremdkulturellen immer mehr Raum und Gewicht zu Lasten aller Nicht-Muslime eingeräumt wird?
Die Förderer des Islam
Der Islam hat mächtige Förderer. Die von einem Exponenten der FDP präsidierte Eidgenössische Kommission gegen Rassismus formulierte bereits im Jahr 2000 Grundsätze, wie der Staat künftig mit der individuellen Religionsfreiheit und gleichzeitig mit der «Sicherung des öffentlichen Friedens» umzugehen habe. In künftigen Kantonsverfassungen müssten alle Formulierungen, die von Muslimen als Ausgrenzung oder Diskriminierung aufgefasst werden könnten, vermieden werden. Eine Bemerkung, die klar auf ein Verbot der Erwähnung christlicher Wurzeln in den kantonalen Verfassungen zielt. Wer auf solchen Wurzeln beharre, gefährde nach Meinung der Anti-Rassismus-Kommission offenbar den «konstruktiven Dialog» mit Muslimen. Wo solches Klima der «politischen Korrektheit» gezüchtet wird, kann es nicht mehr erstaunen, dass die von einem CVP-Richter präsidierte Schweizerische Asylrekurskommission islamischen Fundamentalisten Asyl gewährt. Nicht zu vergessen: In Genf rechtfertigte ein muslimischer Lehrer selbst die Steinigung von Ehebrecherinnen!
Den Souverän stärken!
Vor solchem Hintergrund ist die beim Souverän wachsende Skepsis gegenüber der Einbürgerung von Muslimen nachvollziehbar. Auf eidgenössischer Ebene ist die Beratung über die Revision des Bürgerrechtsgesetzes in der Schlussphase. Bundesrätin Ruth Metzler wollte ursprünglich den Artikel über ein Rekursrecht gegen negative Einbürgerungsentscheide gesondert und dringlich beschliessen lassen. Eine Referendumsdrohung von Seiten der SVP brachte dieses Metzlersche Vorhaben zu Fall. lm Rahmen der laufenden Revision des gesamten Bürgerrechtsgesetzes hat der Nationalrat ein Rekursrecht bei negativen Einbürgerungsent- scheiden beschlossen, der Ständerat aber abgelehnt. Inzwischen hat das Bundesgericht ohne Verfassungsgrundlage eine solche Rekursmöglichkeit in seinem Polit-Urteil zur Entmachtung des Souveräns in Einbür- gerungsfragen bereits als gegeben erklärt. Angesichts dieser Entwicklung ist eine Stärkung der Stellung des Souveräns in Einwanderungs- und Einbürgerungsfragen unbedingt nötig.
Angelika Zanolari
Anmerkung der Redaktion
Nach Eintreffen des Artikels der Basler SVP-Grossrätin Angelika Zanolari ist die Auseinandersetzung um die demokratischen Rechte in Einbürgerungsverfahren in eine neue Runde getreten: Gestützt auf das den Souverän entmachtende Bundesgerichts-Urteil, will jetzt nämlich auch Bundesrätin Ruth Metzler plötzlich auf die gesetzliche Verankerung des Beschwerderechts gegen nagative Einbürgerungsentscheide verzichten obwohl sie hauptsächlich dieser Bestimmung wegen die ganze Gesetzesrevision veranlasst hatte. Sie will allerdings dies in diametralem Gegensatz zum ständerätlichen Beschluss, Beschwerden gegen negative Einbürgerungsentscheide nicht zuzulassen das Beschwerderecht trotzdem gelten lassen, einfach direkt abgestützt aufs fragwürdige Bundesgerichts-Urteil. Eine «Gesetzgebung», die nur noch als perfid bezeichnet werden kann. Denn: Was obwohl es angewendet wird in keinem Gesetz steht, dagegen kann sich der Stimmbürger auf demokratischem Weg auch nicht wehren. Was die schweizerische Justizministerin da bewirkt, ist nichts anderes als bundesrätliche Demontage der Demokratie. |