Nochmals zur nachstehenden wichtigen Textpassage aus dem Umrella-Agreement:
" (e) 30 November 2019 in paragraph (a) and (b) above shall be capable of extension by
(i) 2 months if prior to 30 November 2019 (or such later date as agreed)agreements have been entered into supporting a proposed Permitted Global Settlement by a requisite majority of claimants but such Permitted Global Settlement has not been implemented by such date, or
(ii) with the approval of the Super Majority Guarantee Creditors."
" (e) Der 30. November 2019 in Absatz (a) und (b) kann verlängert werden durch
(i) 2 Monate, wenn vor dem 30. November 2019 (oder einem späteren vereinbarten Datum) Vereinbarungen zur Unterstützung eines vorgeschlagenen genehmigten globalen Vergleichs von einer erforderlichen Mehrheit der Antragsteller getroffen wurden, aber ein solcher genehmigter globaler Vergleich bis zu diesem Datum nicht umgesetzt wurde, oder
(ii) mit der Zustimmung der Super-Mehrheitsgläubiger".
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Laut der obigen Textpassage zu (i) kann der 30.11.2019 nur dann verlängert werden, wenn bereits eine Vereinbarung
über den Global Peace getroffen wurde. Demgemäß gibt es nur 2 Möglichkeiten: 1) Der Vergleich ist bereits abgeschlossen und von der erforderlichen Mehrheit bereits genehmigt, aber eben nur noch nicht offiziell umgesetzt. oder 2) Die Super- Mehrheitsgläubiger haben einer Fristverlängerung um 2 Monate zugestimmt.
Schön wäre, wenn die Variante 1) zutrifft ! Leider gibt es wie immer, keinerlei Information seitens des Management. Da jedoch nur von einer einmaligen Verlängerung die Rede ist, muss es also auch bei der Variante 2) am 30.01.2020 zu einer Entscheidung kommen:
Global Peace . . .Ja oder Nein.
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