aus dem ARP 2020: Zitat:"Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen und nach Maßgabe der durch die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. Mai 2020 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG durchgeführt werden. Der Kaufpreis je zurückgekaufter Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf daher den Durchschnitt der Börsenkurse der freenet-Aktie in der Schlussauktion im Xetra-Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den dem Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb vorangehenden drei Börsenhandelstagen um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
Darüber hinaus hat sich die Bank verpflichtet, den Rückkauf nach Maßgabe der Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 ('Del.-VO') durchzuführen. Entsprechend der Del.-VO darf u.a. kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt, und zwar jeweils auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der Del.-VO dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin."
Wenn das ARP 2025 ein Erfolg im Sinne von günstig zu erwerbender Aktien werden soll schadet es nicht, wenn der Kurs erstmal auf dem aktuellen Niveau verharrt. Vorrausgesetzt, die Rückkaufbedingungen sind 2025 wie die in 2020. |