Stimmrechtsvollmacht im Share Pledge Confirmation Agreement über die Anteilsverpfändung der Steenbok Newco 4 Anteile an der SEAG an die Lucid Trustee Services Limited:
"6. AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS 6.1 Vor dem Eintritt eines Vollstreckungsereignisses verbleiben die mit den Aktien verbundenen Stimmrechte und alle anderen Rechte oder Befugnisse in Bezug auf die Aktien beim Pfandgeber. Der Verpfänder darf jedoch seine Stimmrechte nicht in einer Weise ausüben, die mit einer SEAG-Kreditvereinbarung unvereinbar ist. 6.2 Bei Eintritt eines Vollstreckungsereignisses gestattet der Verpfänder dem Pfandgläubiger oder jeder anderen vom Pfandgläubiger benannten Person, an allen Aktionärsversammlungen der Gesellschaft teilzunehmen und die Stimmrechte des Pfandgläubigers und alle anderen Rechte oder Befugnisse in Bezug auf die Aktien nach seinem eigenen und endgültigen Ermessen auszuüben. Zu diesem Zweck wird der Pfandgeber innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen nach dem Datum dieser Vereinbarung eine legalisierte (und, falls nicht in Österreich oder in einem anderen Land, in dem das österreichische Recht notarielle Beglaubigungen ohne Superlegalisierung anerkennt, auch superlegalisierte) Vollmacht in der in Anlage 2 (Form der Stimmrechtsvollmacht) vorgesehenen Form ausstellen und an den Pfandgläubiger aushändigen. Während diese Vollmacht aus praktischen Gründen als eigenständiges Dokument abgefasst ist, ist der Pfandgläubiger bei der Ausübung dieser Vollmacht an die Bestimmungen dieses Vertrages, die anderen Primärschuldurkunden und zwingendes österreichisches Recht gebunden. Zur Vermeidung von Zweifeln ist die Ausübung vorbehaltlich des Eintretens eines Vollstreckungsereignisses."
Soviel zum Einfluss der Gläubiger |