Leute wir sind hier nicht bei Matlock oder Law&Order.
Im deutschen Zivilprozessrecht läuft es etwas anders als im Fernsehen.
1. Die Klägerin klagt auf Schadenersatz und beantragt die Verurteilung der Beklagten. 2. Die Klage wird der Beklagten zugestellt. 3. Die Beklagte zeigt die Verteidigungsbereitschaft innerhalb einer 2 Wochenfrist an 4. Die Beklagte erwidert die Klage und beantragt die Abweisung der Klage.
es geht dann im schriftlichen Vorverfahren hin und her.
Dann setzt die Zivilkammer des Landgerichts einen Hauptverhandlungstermin an, zu dem die Parteien geladen werden.
Der Hauptverhandlung geht ein Gütetermin voraus, weil die ZPO verlangt, dass das Gericht immer versuchen soll ein Urteil z.B. durch Vergleich oder Rücknahme der Klage zu erwirken. Das Gericht erörtert den Sach- und Streitstand mit den Parteien.
Kommen Klägerin und Beklagte im Gütetermin nicht zu einer Verständigung wird sogleich das streitige Verfahren eröffnet. In der Regel stellen die Parteien des Rechtsstreits ihre Anträge aus der Klage und der Klageerwiderung. Es werden Beweisanträge gestellt und sogleich Fristen für die Beibringung der Beweismittel ins Protokoll aufgenommen.
Sofern ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann, weil beispielsweise die Sonderprüfung der Konzernabschlüsse noch nicht abgeschlossen sind, wird die stillschweigende Fristverlängerung beantragt.
Die Dauer eines Verfahrens zieht sich meist über viele Monate und auch ein erstinstanzliches Urteil wird oftmals nicht rechtskräftig, weil Rechtsmittel das Verfahren in die nächste Instanz bringen. So vergehen weitere Monate.
Für den Aktienkurs ist die Klage völlig irrelevant. Es ist nur notwendig gegen die Vorwürfe zu klagen, um dem willkürlichen Treiben "billiger Journalisten" ein Ende zu setzen und sie mit den Konsequenzen ihres Handelns zu konfrontieren. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wirecard wird Recht bekommen und die Kosten der Sonderprüfung, Rechtsberatung, Klage usw. durch die FT ersetzt bekommen und durch das Urteil zur Unterlassung gezwungen werden. Die FT wird bei Zuwiderhandlung eine erhebliche Strafzahlung an Wirecard leisten müssen.
Abwarten und Tee trinken. Interessiert den Kurs wenig |