Dass ist nicht richtig, Du kannst Dir auch Geld leihen und trotzdem Dein Gehalt behalten, so lange Du die Zinsleistungen erbringst ohne Tilgung (bei den Verleihern wären das die Leihgebühren, die vereinnahmt werden).
So lange das Depot nicht Bestandteil von dem Leihvertrag ist, ist dies ohne Probleme mit einem Unterdepot möglich.
Trotzdem halte ich es für Unwahrscheinlich, dass seit Oktober Aktien im großen Stil gebunkert werden (wegen der Leihgebühr). Eher werden sie gebunkert, um nochmal geworfen zu werden um einen weiteren Effekt aufzulösen.
Trotzdem kann ich mir vorstellen, dass kurz vor dem KPMG Bericht die Depots gefüllt werden mit den Aktien ohne die LV Quote zu verringern.
Dies ist ein rein psychologischer Effekt, denn wenn ein LV jeden Aktienkauf melden würde, würde es eine Verringerung der Shortquote nach sich ziehen. Wenn das öffentlich zu sehen ist, bricht unter den LV Panik aus und es führt genau zu einem gegenteiligen Effekt - der Kurs geht in die Höhe.
Es ist halt eben alles eine Art von Pokern, wann der erste eine größere Glattstellung veröffentlicht (ab 0,5% emfpinde ich als große Veränderung) und dann bleibt den anderen nicht mehr viel Zeit. Diese LV spielen das Spiel ein wenig länger, daher kennen die sich und wissen, wie die Abläufe sind. Leider geht nicht jedes Pokerblatt auf... |