dass die Bafin, wenn sie wollte und dürfte (rechtlich ist es zulässig), tatsächlich die Nettoleerverkaufpositionen ermitteln könnte. Denn KI in Deutschland müssen alle Verkäufe und Käufe, einer entsprechend Person zugeordnet, an die Bafin melden (die das aber nicht an Finanzämter weitergeben darf, wobei ich nicht weiß, wie es aussieht, wenn erst ein Strafprozess im Laufen ist). Ob es eine solche Datei gibt, weiß ich nicht, aber recht zulässig, um Verfehlungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz zu verfolgen, ist sie auf jeden Fall (nicht dagegen zur Ermittlung von Erträgen und Kursgewinnen aus Aktiengeschäften).
Normalerweise müsste es diese Datei geben, aber nicht nur wegen meiner Beobachtungen bei HPI, sondern auch anderweitig, gehe ich einmal davon aus, dass es diese Datei nicht gibt. Oder falls es diese Datei doch gibt, sie trotzdem nicht benutzt wird - oder doch? |