Ich denke, dass eventuell auch der Inhaber des Sparbuches ein wenig nochmals nachdenken muss. Denn nur der Besitz des Sparbuches (als Urkunde) und die darin eingetragene Summe sagt nichts über die tatsächlich auf dem Konto vorhandene Summe aus. Es wird nämlich folgendes passiert sein: Die Mutter hatte das Sparbuch gut versteckt, und niemand hat es mehr gefunden. Trotzdem kann man dann über sein Geld verfügen. Man muss nämlich nur eine Verlustanzeige bei der Bank über das Sparbuch machen. Dann bekommt der Berechtigte über das Guthaben ein neues Sparbuch (als Nachweis und Urkunde über das Geld auf dem Konto) ausgestellt. Und schon kann man über das Geld auf dem Konto wieder frei verfügen. Ob dann danach dann das ürsprünglich ausgestelle Sparbuch wieder auftaucht, ist völlig gleichgültig, denn das ursprüngliche Sparbuch ist bei der Velustanzeige als ungültig erklärt worden. Die Bank selbst müsste genügend Aufzeichnungen, und sei es nur die Verlustanzeige oder Ausstellung eines neuen Sparbuches sein, haben. Und solange dies nicht bewiesen wird, kann man natürlich das Gegenteil behaupten. Aber diese Masche ist als solches nicht neu. Und die Geschichte stinkt zum Himmel, und zwar aus Sicht des angeblich geschädigten Sparers. Die Bank wird mit Recht die Auszahlung des Guthabens verweigern. |