Schleswig-Holstein arbeitet noch an der Formulierung einer Überwachungsverordnung, rechnet aber "sehr zeitnah" mit der Vergabe von Glücksspiellizenzen. Die anderen 15 Bundesländer warten noch auf eine Entscheidung der EU-Kommission. Wolfgang Kubicki, FDP-Fraktionsvorsitzender Eigentlich wollte die Regierung in Schleswig-Holstein ab Anfang März Lizenzen an Glücksspiel- und Pokeranbieter verteilen. Bisher ist aber noch nichts passiert, nach wie vor fehlt die sogenannte technische Überwachungsverordnung, die festlegt, wie die Anbieter kontrolliert und überwacht werden.
Hans-Jörn Arp, der stellvertretende Vorsitzende der CDU im Landtag von Schleswig-Holstein, deutete im Vorfeld bereits an , dass es zu Verspätungen kommen würde. "Wir gehen davon aus, dass es ab März Lizenzen geben wird. Ob direkt am 1. oder 2.März, das muss man sehen."
"Wir rechnen mit einer sehr zeitnahen Vergabe" Auf Anfrage von PokerStrategy.com erklärte der Fraktionsvorsitzende und Spitzenkandidat der FDP, Wolfgang Kubicki, die Verzögerung bei der Lizenzvergabe damit, dass man mit dem Gesetz "rechtliches Neuland" betrete. "Die dafür notwendigen Kenntnisse müssen sich die Betroffenen entsprechend erarbeiten." Trotzdem rechnet er mit einer "sehr zeitnahen Vergabe" der Lizenzen durch das Innenministerium.
Bereits am 6.Mai finden in Schleswig-Holstein Landtagswahlen statt und die Machtverhältnisse im nördlichsten Bundesland könnten sich dabei umkehren. Und obwohl der Spitzenkandidat der SPD bereits mit Glücksspielunternehmen verhandelt hat , betonte die Partei mehrfach, dass sie das aktuelle Glücksspielgesetz wieder kippen möchte, wenn sie an die Macht kommt.
CDU und FDP können mit der Lizenzvergabe aber Fakten schaffen. Denn die SPD hat kaum Möglichkeiten, einmal vergebene Lizenzen wieder zurückzunehmen und müsste erhebliche Schadensersatzansprüche von den Betreibern befürchten, wenn sie das Gesetz wieder kippt.
Warten auf die EU-Kommission Auch die anderen 15 Bundesländer befinden sich derzeit in der Warteschleife. Sie wollen ihren vergleichsweise restriktiven Glücksspielvertrag erst dann endgültig ratifizieren, wenn die EU ihre Zustimmung gibt. Die steht aber noch aus. Wann die Kommission zu einem endgültigen Urteil kommt, ist derzeit unbekannt.
Nach Ansicht des EU-Parlaments-Abgeordneten Jürgen Creutzmann, der unter anderem auch an der Ausarbeitung des Grünbuchs zum Online-Glücksspiel in Europa beteiligt war, ist die Kommission skeptisch. "Wäre der neue Glückspielstaatsvertrag in den Augen der Kommission europarechtskonform, würde sie grünes Licht geben. Statt dessen hält sich die Kommission die Möglichkeit einer Klage vor dem EuGH offen, der auch den neuen Glückspielstaatsvertrag für ungültig erklären könnte." (Quelle )
Er hatte der EU-Kommission eine Anfrage gestellt, ob sie seine Bedenken über den Entwurf teile. In der Antwort hielt sich die EU-Kommission naturgemäß bedeckt, begrüßte aber, "dass der am 15. Dezember 2011 unterzeichnete geänderte Glücksspielstaatsvertrag bestimmte Bedenken, (...) insbesondere bezüglich der Konzessionserteilung, berücksichtigt." Trotzdem will sie sorgfältig prüfen, "ob die vorgeschlagenen Änderungen geeignet sind, alle Bedenken der Kommission zu zerstreuen."
Zahlreiche Experten halten den Vertrag der 15 Bundesländer für nicht vereinbar mit dem EU-Recht. In Schleswig-Holstein ist man da schon weiter, das Gesetz wurde längst von der EU abgesegnet. Für Wolfgang Kubicki steht deshalb fest: "Der von den anderen fünfzehn Bundesländern vorgelegte Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag ist für uns nicht zustimmungsfähig." |