Das sind doch veraltete Links. Da geht es darum, das es im Glücksspielstaatsvertrag diese willkürliche Festlegung der Experementierklausel auf 20 Lizenzen gibt, was als rechtswidrig angesehen wurde. Warum 20? - Warum nicht 10 oder 50? Deshalb fielen bzw. fallen letztlich alle Anbieter unter diese Experementierklausel.
Das EUGH hat geurteilt, das es für alle gleiche und transparente Entscheidungen geben muss. Das war mit der Begrenzung auf 20 Lizenzen und der vorgenommenen Zuteilung nicht gegeben. Deshalb war sie rechtswidrig. Hätte man eine Regelung gehabt, das kein privater Anbieter eine Lizenz bekommt, dann wäre das eine klare Lösung gewesen, die keinen ggü. anderen diskriminiert. Die wäre nach damaliger Auffassung aber auch nicht i.O. gewesen, weil die EU-Kommission einen Verstoß gegen EU-Recht z.B. der Dienstleistungsfreiheit gesehen hat.
Aber die EU-Kommission hat sich Ende 2017 aufgrund der anhaltenden Systemkritik, "das die EU versucht alles bis ins Kleinste zu regeln und Staaten zu bevormunden", aus diesem Rechtsgebiet zurückgezogen. Es ist den Staaten selbst überlassen, auf diesem Rechtsgebiet nationale Gesetze zu erlassen, die den sonst geltenden Regeln wie der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit auch widersprechen können.
Und solche weitreichenden Entscheidungen werden eben genau auch in Bremen oder Wiesbaden getroffen - jede der 16 Landesregierungen muss zustimmen - sonst gibt es keine neue gesetzliche Regelung.
Wenn sich nur ein Bundesland verweigert, dann läuft die Experimentierklausel zum 01.07.2019 aus. Dann geht es nicht mehr um 20 oder 50 oder 100 Firmen die zugelassen sind, sondern dann gibt es die für alle klare Regelung, das 0 zugelassen sind und demzufolge auch alle ihr Geschäft einzustellen haben. Machen sie das nicht, werden die Vollzugsbehörden zwangsschließen und ggf. vorhandenes Firmenvermögen zur Verhinderunge weiterer Straftaten beschlagnahmen. |