Da werden sich einige Staatsmonopolisten und Ihre Handlanger noch sehr wundern in den nächsten Wochen...
Werder darf für Wettanbieter werben
Gericht hebt Reklameverbot der Stadt Bremen vorerst auf. Jetzt keimt Hoffnung auch bei 1860 München.
Berlin/Bremen - In der Affäre um seinen Trikotsponsor Betandwin hat Werder Bremen einen ersten Sieg errungen. Das Verwaltungsgericht Bremen gab einem Eilantrag des Klubs auf Aussetzen des Werbeverbots statt. Damit darf der Bremer Fußball-Bundesligaverein mindestens bis zur Entscheidung im Hauptverfahren Reklame für den Wettanbieter machen.
Das Verbot hatte das Stadtamt verfügt, da es die Tätigkeit des Werder-Sponsors als illegales Glücksspiel ansieht. Es beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März. In diesem wurde das staatliche Wettmonopol unter der Auflage bestätigt, daß der Anbieter Oddset seine Werbeaktivitäten stark reduziert. So soll kein neuer Kunde gewonnen und der Bürger vor Spielsucht geschützt werden. Mit dem Argument der Prävention versuchen nun einige Länder, die Werbung privater Anbieter zu verbieten.
Das Bremer Gericht sah es jedoch als erwiesen an, daß es dem Stadtamt eher um die Oddset-Einnahmen als um das Gemeinwohl geht. Im Urteil heißt es hierzu: "Bereits in der vergangenen Saison wurde an der Bande des Weser-Stadions für Betandwin geworben, ohne daß das Stadtamt eingeschritten wäre. Vor diesem Hintergrund überwiegen nach Auffassung der Kammer die privaten Interessen der Antragsteller."
Die Firma mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen agiert seit 1990 mit einer umstrittenen DDR-Lizenz, was die Richter aber nicht anficht. Sie kümmerten sich lediglich um die Frage, ob ein Wettveranstalter, der in einem Bundesland legal agiert, Werbung schalten darf. Darin sah die Kammer keinen ordnungsrechtlichen oder strafbaren Verstoß.
"Wir haben uns dieses Urteil erhofft, weil wir meinen, daß es richtig ist", sagte Werder Bremens Geschäftsführer Manfred Müller der WELT: "Wir werden aber nicht hochspringen, sondern nehmen es gelassen. Das Stadtamt sollte nun nicht in die zweite Instanz gehen, sondern es dabei belassen." Gegen das Urteil kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Der Urteilsspruch wurde in München mit Interesse aufgenommen, auch hier hat das Land die Werbung verboten. Darunter leiden vor allem der Fernsehsender DSF, der mit Umzug sowie Schadenersatzforderung droht, und der TSV 1860. Am Montag voriger Woche war das Training des Zweitligavereins, dessen Trikots ebenso der Schriftzug Betandwin zieren soll, von Staatsanwältin und Kripo zwecks Beweisaufnahme beobachtet worden. "Das Bremer Urteil haben wir mit Genugtuung zur Kenntnis genommen", sagt Geschäftsführer Stefan Ziffzer, dessen Klub auch Einspruch bei Gericht einlegen wird. "Wir fühlen uns in unserer Auffassung bestätigt, daß ein Werbeverbot weder nach deutschem noch nach EU-Recht durchsetzbar ist."
Artikel erschienen in der WELT am Di, 25. Juli 2006
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