können nur mit Gewinne aus Spekualtionsgeschäften verrechnet werden. Ein Ausgleich bei anderen Einkunftsarten (Vermietung und Verpachtung, Gewerbebetrieb, Nichtselbständiger Arbeit u.a.) kann nicht erfolgen. Wird in einem Kalenderjahr ein Verlust aus Spekulationsgeschäften (neuerdings: private Veräusserungsgeschäfte) erzielt, wird dieser Verlust zuerst mit Speku-Gewinnen des laufenden Jahres verrechnet. Verbleibt dann immer noch ein Verlust, so kann dieser zurückgetragen, d.h. von 2000 auf 1999, werden. Wenn dann noch immer ein Verlust verbleibt, so wird dieser in die Zukunft vorgetragen, also nach 2001. Etwas anderes ist es, wenn die Verluste aus Spekulationsgeschäften inner- halb einer anderen Einkunftsart z.B. in einem Betriebsvermögen (Gewerbebetrieb) entstanden sind, dann mindern diese Verlust den laufenden Gewinn aus Gewerbebetrieb und wirkt sich auch auf das laufende zu versteuernde Einkommen aus. Bei den meisten von uns wird die zweite Variante (Gewerbebetrieb) nicht zutreffen. Deshalb bleibt nur ein Rück- bzw. Vortrag.
Gruß MisterX |