Momentan sind die Intressen des Gesamtkonzerns im Hintergrund. Momentan streiten sich die Chefs aller Packagingtöchter um Aufträge. Egal ob der eigene Standort ausgelastet ist und der Standort der andere Tochter nicht ausgelastet ist, jeder will den neuen Auftrag. Bekommen die Packagingt5öchter Elbau, MPD und Lewicki einen gemeinsamen Chef, können aufträge dort produziert werden, wo die Auslastung am niedrigsten ist. Wenn eine Packagingtochter ausgelastet ist und zwei nicht, gehört beim ausgelastete Standort erst investiert, wenn die Kapazitäten bei den anderen Standorten ausgelastet sind. So lange aber jede Packagingtochter einen eigenen Chef hat, sind die Intressen der einzelnen Töchter im Vordergrung und nicht die Intressen des Gesamtkonzerns. Haben alle Packagingtöchter einen gemeinsamen Chef, kann der Chef genau an dem standort Investitionen genehmigen, wo die Auslastung am wenigsten ist. Hat jede Packagingtochter einen eigenen Chef überwiegen die Intressen einzelner Standorte und nicht des Gesamtkonzerns. In Zukunft muss der Gesamtkonzern bestimmen, in´welche Tochter Investitionen fließen. Dürfen die einzelne Töchter in eigenem Willen investieren entsteht weiterer Wildwuchs. In Zukunft dürfen nur noch Investititionen bei den Töchtern genehmigt werden, die nicht nur im intresse der Töchter sondern auch im intresse des gesamtkonzerns sind. Deswegen müssen Töchter, in Zukunft, Investitionsgenehmigungen bei dem Gesamtkonzern einholen, wenn es nicht dringende Investitionen sind. Dürfen Töchter zukünftig nur noch Investitionen durchführen die unbedingt für die laufende Produktion nötig sind, müssen ab einem gewissen Betrag Genehmigungen vom Gesamtkonzern eingeholt werden. Der Gesamtkonzern kann zukünftig punktuell steuern wo investiert wird. Die Investitionsbereitschaft muss von den Töchtern zum Gesamtkonzern verlagert werden.
Momentan steuern die Töchter Ihre Investitionen.Dadurch wachsen die Töchter in Bereiche, wo es für sie Sinn macht. Das heisst aber nicht, das es im Intresse des Gesamtkonzerns ist. Investitionsentscheidungen müssen zukünftig punktuell vom Gesamtkonzern erfolgen, damit nicht die Intressen der einzelnen Standorte im Fokus sind, sondern die Intressen des gesamtkonzerns. Momentan haben die Investitionsentscheidungen, die Töchter, was geändert werden muss. Alles was zum Produktionsbetrieb nötig ist, kann die Tochter verantworten. Andere Kostenblöcke müssen zukünftig vom Gesamtkonzern genehmigt werden, damit der Gesamtkonzern nötige Investitionen, punktuell genehmigt und die Töchter nicht mehr für Investitionsentscheidungen verantwortlich sind |