...von dem notwendigen Insolvenzplan während des Insolvenzverfahrens ("Plan ersetzt Regel"), muss ein "Mantelinteressent" ganz genau Acht geben, ob die im insolventen Unternehmen konzentrierten Verlustvorträge ausreichend für die eigene Planung sind, ob ggfls. eine Masseunzulänglichkeit vorliegt und Nachschusspflicht besteht, ob der Streubesitz sehr hoch ist und ob die Verlustvorträge steuerlich nach geltendem Recht überhaupt noch in dem Maße Berücksichtigung finden, wie der Interessent es erwartet.
Leider kein "auf den Knopf drücken", wie sich manche hier wohl gerne ausmalen.
Näheres/Quelle siehe Aktiengesetz, Insolvenzordnung und juristische Kommentare zum Steuerrecht bzgl. Verlustvorträge.
Der Kurs der Schlott AG ist nicht umsonst, wo er ist. Bei Chance hätten die Profis bereits zugegriffen. Bin auch nicht interessiert. Aber jeder wie er mag. ;-) |