sortiert. News - 02.04.07 19:30 DGAP-Adhoc: QSC AG (deutsch)
QSC und Broadnet vereinbaren Umtauschverhältnis
QSC AG / Vereinbarung
02.04.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Mitteilung
QSC und Broadnet vereinbaren Umtauschverhältnis
Köln, 2. April 2007. Die QSC AG, Köln, (ISIN DE0005137004 und ISIN DE000A0JQ4T8) und die Broadnet AG, Hamburg, (ISIN DE0005490866) haben sich mit heutiger Zustimmung ihrer Aufsichtsräte über die Verschmelzung der Broadnet AG auf die QSC AG und das Umtauschverhältnis der Aktien geeinigt. Demnach erhalten die Broadnet-Aktionäre für je 11 Broadnet-Aktien 12 QSC-Aktien.
Zur Bestimmung des angemessenen Umtauschverhältnisses haben beide Unternehmen Unternehmensbewertungen mit sachverständiger Unterstützung der IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, durchgeführt, in deren Rahmen auch die Relevanz der Börsenkurse analysiert worden ist. Der nach der Ertragswertmethode ermittelte Unternehmenswert beläuft sich danach auf EUR 5,28 je Broadnet-Aktie und EUR 6,06 je QSC-Aktie, während der gewichtete, durchschnittliche Börsenkurs in einem Zeitraum von drei Monaten vor der Ankündigung der Verschmelzungsabsicht am 30. Januar 2007 entsprechend § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung EUR 6,61 je Broadnet-Aktie und EUR 5,18 je QSC-Aktie beträgt. QSC und Broadnet haben sich dazu entschieden, für beide an der Verschmelzung beteiligten Unternehmen den jeweils höheren Wert, also EUR 6,61 je Broadnet-Aktie und EUR 6,06 je QSC-Aktie, in das Umtauschverhältnis einfließen zu lassen, um die Angemessenheit für beide Unternehmen und deren Aktionäre zu gewährleisten.
Die gerichtlich bestellte, gemeinsame Verschmelzungsprüferin PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses heute bestätigt. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags soll der ordentlichen Hauptversammlung der Broadnet AG am 23. Mai 2007 zur Zustimmung vorgelegt werden.
Für Rückfragen: QSC AG Arne Thull Investor Relations Fon: +49(0)221-6698-724 Fax: +49(0)221-6698-009 E-Mail: invest@qsc.de
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Wichtiger rechtlicher Hinweis:
Die Durchführung einer Unternehmensbewertung nach der Ertragswertmethode ist ein äußerst komplexer Vorgang, der sich weder durch eine Analyse der Einzelschritte erschließt noch in einer Zusammenfassung erschöpfend beschrieben werden kann. Die Bewertungsarbeiten, die die Vorstände der beteiligten Gesellschaften mit Unterstützung der IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, durchgeführt haben, lassen nicht zuverlässig auf die künftige Ergebnisentwicklung oder aktuelle Werte, die aufgrund anderer Bewertungsmethoden ermittelt werden können, schließen. Diese können erheblich über oder unter den Angaben liegen, die in dieser Ad hoc-Mitteilung veröffentlicht werden. Die Bewertungsarbeiten beruhen auf einer Vielzahl von Einschätzungen und Annahmen hinsichtlich der Branchenentwicklung, des allgemeinen geschäftlichen Umfeldes, der Wettbewerbsbedingungen, der Marktbedingungen sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, die überwiegend außerhalb der Kontrolle der Unternehmen liegen, sowie Beurteilungen und Annahmen hinsichtlich 'Basiszinssatz', 'Beta-Faktor', 'Marktrisikoprämie' und 'typisierte persönliche Ertragsteuer auf Ausschüttung', 'Ausschüttungsquote', 'Verschuldungsgrad' und 'nachhaltiges Ergebnis', die alle auch auf der Ausübung von Ermessensspielräumen auf Seiten des Vorstands beruhen. Ergänzende Informationen zur Berechnung der Unternehmenswerte werden im Verschmelzungsbericht und im Verschmelzungsprüfungsbericht enthalten sein.
Diese Ad-Hoc-Mitteilung enthält zukunftsbezogene Angaben. Diese zukunftsbezogenen Angaben basieren auf den aktuellen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse durch das Management der QSC AG, ohne dass QSC zwangsläufig beabsichtigt, geänderte Erwartungen und Prognosen zu kommunizieren. Auf Grund von Risiken oder fehlerhaften Annahmen können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den zukunftsbezogenen Angaben abweichen. Zu den Annahmen, bei denen es zu erheblichen Abweichungen auf Grund nicht vorhersehbarer Entwicklungen kommen kann, zählen unter anderem, aber nicht ausschließlich: die Nachfrage nach unseren Produkten und Leistungen, die Wettbewerbssituation, die Entwicklung, die Verbreitung sowie die technische Leistungsfähigkeit der DSL-Technologie und ihrer Preise, die Entwicklung, Verbreitung alternativer Breitbandtechnologien und ihrer Preise, Änderungen in den Bereichen Regulierung, Gesetzgebung und Rechtssprechung, Preise und rechtzeitige Verfügbarkeit notwendiger externer Vorleistungen und Produkte, die rechtzeitige Entwicklung weiterer marktreifer Mehrwertdienstleistungen, die Fähigkeit, bestehende Marketing- und Vertriebsvereinbarungen auszubauen und neue Marketing- und Vertriebsvereinbarungen abzuschließen, die Fähigkeit, weitere Finanzierung zu erhalten für den Fall, dass die Planungsziele des Managements nicht erreicht werden, die pünktliche und vollständige Bezahlung offener Forderungen durch die Vertriebspartner und Wiederverkäufer der QSC AG sowie die Verfügbarkeit von ausreichend qualifiziertem Fachpersonal.
Weder QSC noch Broadnet übernehmen eine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse und Entwicklungen anzupassen.
Mit den Aussagen zu den ermittelten Unternehmenswerten werden keine Prognosen oder Annahmen zur künftigen Entwicklung des Börsenkurses der Aktien der QSC AG oder der Broadnet AG getroffen.
DGAP 02.04.2007
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