Rückmeldung der BaFin nach einer detaillierten Analyse der Leerverkäufer Attacken und falschen Pressemeldungen im Zusammenhang mit der Durchsuchung u.a. Felix Holtermann etc.
"Sehr geehrter Herr XXX,
für Ihr Schreiben vom 08.06.2020 danke ich Ihnen. Zur Bearbeitung wurde das Aktenzeichen WA 24-Wp 5100-2020/0896 vergeben.
Die BaFin wird Ihren Hinweis auf die Tatbestände des Insiderhandels und/oder der Marktmanipulation gemäß Artikel 14 bzw. Artikel 15 der Marktmissbrauchsverordnung prüfen. Marktmanipulation und Insiderhandel können Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten darstellen. Eine Ordnungswidrigkeit, d.h. die weniger schweren Fälle, verfolgt die BaFin selbst. Sofern der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde, erstattet die BaFin nach Abschluss ihrer eigenen Prüfung Strafanzeige bei einer Staatsanwaltschaft. Diese führt dann das weitere strafrechtliche Ermittlungsverfahren durch und wird gegebenenfalls Anklage erheben.
Aufgrund gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten ist es mir nicht möglich, Ihnen Informationen über den Fortschritt oder das Ergebnis der Prüfung zur Verfügung zu stellen. Mir ist bewusst, dass dies für Sie unbefriedigend sein mag – ich bitte dennoch um Ihr Verständnis.
Die BaFin hat die Aufgabe, ein funktionsfähiges, stabiles und integres Finanzsystem zu gewährleisten. Sie handelt dabei ausschließlich im öffentlichen Interesse. Das heißt, sie kann weder rechts- oder anlageberatend tätig sein oder Sie bei der Geltendmachung etwaiger (Schadenersatz-) Ansprüche unterstützen. Zu diesem Zweck können Sie sich beispielsweise an einen Anwalt Ihres Vertrauens, Verbraucherschutzorganisationen oder Aktionärsvereinigungen wenden.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag WA 24 Marktmissbrauchsanalyse" |