Gem. HV- Beschluss vom 22.01.2019 soll das Grundkapital der CGift AG um bis zu 1.424.934 Aktien im Verhältnis 1:1 gegen Bareinlagen erhöht werden. Dieser Beschluss verfällt 6 Monate nach der HV, demnach mit Ablauf des 21.07.2019.
Da die CGift AG gem. dem letzten vorliegenden Jahresabschluss vom 31.12.2017 (damals noch als Tyros AG) gerade einmal über liquide Mittel von ca. TEUR 11 verfügte, war und ist das Thema Liquidität nach wie vor von Relevanz. Da die letzte Bilanz jedoch auch diverse Darlehen enthielt, würde es mich nicht wundern, wenn auch die bislang getätigten Ausgaben zur Vorbereitung des Starts des neuen Geschäftsmodells über Darlehen finanziert wurden. Zudem war ja spätestens am 01.04.2019 die Kaufpreiszahlung für die restlichen knapp 40% der Anteile an der NGGifting Inc. über knapp EUR 1 Mio. fällig (siehe Ad-hoc-Meldung vom 04.10.2018). Auch diese wurde wohl entweder gestundet oder über die Gewährung von Darlehen beglichen.
Da die Initiatoren sicher 80 oder gar 90% der Aktien halten und somit einen Grossteil der Mittel bei der Barkapitalerhoehung ohnehin selbst aufbringen müssten, könnte ich mir vorstellen, dass man auch diesen HV- Beschluss wieder verfallen lässt und man die Finanzierung anderweitig dargestellt hat. Endgültige Klarheit werden wir erst bei einer entsprechenden Kommunikation oder der Vorlage von Abschlüssen bekommen.
Spannend bleibt es auf jeden Fall, da neben der Beantwortung der Frage nach der Durchführung der KE auch Details zum Start des Geschäftsmodells in den kommenden Wochen wohl endgültig bekannt werden sollten... |