Nur mal so: Mit den Wahlunterlagen in 2012 und der Zustimmung zum POR7 wurden in den USA die alten WAMUQ/WAMPQ/WaMKQ direkt registriert und entsprechend ESCROWS ausgegeben.
Bei den europäischen Banken sah das anders aus: Hier wurde die Registrierung bei EUROCLEAR/CLEARSTREAM durchgeführt, im Gegensatz zu den USA.
Dazu auch ein Auszug aus dem Schreiben von Doreen Logan (Trust Administrator LT) an meine Bank bezüglich meiner etwas spezielleren Situation:
One additional, important note: it is correct that your client’s name would not be listed as a claimant in the BK Proceedings and his name would not be listed at DTC or with the Bankruptcy Court. Because your client had a brokerage account at Deutsche Bank Portugal, as you indicated in your email, the Trust and DTC would only know that a client of Clearsteam or Euroclear (in this case, Deutsche Bank Portugal) previously held shares of WMI’s common equity and that Deutsche Bank Portugal was allocated escrow markers to be reflected in their client’s account. As you may be aware, brokerage accounts are held in “street name” – meaning, in this instance, the Trust, via DTC, only knows that shares need to be credited to specific brokers who then move forward with the allocation to their clients. Having been credited with escrow markers does not in any way “register” by name the holder of those escrow markers with the Bankruptcy Court, DTC or the Trust.
Ein weiterer wichtiger Hinweis: Es ist richtig, dass der Name Ihres Kunden nicht als Antragsteller im BK-Verfahren aufgeführt wird und dass sein Name weder bei DTC noch beim Konkursgericht eingetragen wird. Da Ihr Kunde ein Maklerkonto bei der Deutschen Bank Portugal hatte, wie Sie in Ihrer E-Mail angaben, wüssten der Trust und DTC nur, dass ein Kunde von Clearsteam oder Euroclear (in diesem Fall die Deutsche Bank Portugal) früher Aktien von WMI besaß und dass der Deutschen Bank Portugal Treuhandmarker zugewiesen wurden, die auf dem Konto ihres Kunden erscheinen sollten. Wie Sie vielleicht wissen, werden Maklerkonten auf den „Straßennamen“ geführt - was in diesem Fall bedeutet, dass der Trust über DTC nur weiß, dass die Aktien bestimmten Maklern gutgeschrieben werden müssen, die dann die Zuteilung an ihre Kunden vornehmen. Durch die Gutschrift von Treuhandmarkern wird der Inhaber dieser Treuhandmarker in keiner Weise namentlich beim Konkursgericht, bei DTC oder beim Trust „registriert“.
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