Da gibt es doch wirklich 2 Aktionäre, die den Antrag zur Abhaltung der physischen HV beantragt haben!
Begründung: Die virtuelle HV ist dialogverhindernd, da er nicht mit "seinen" Mitaktionären sprechen kann, meint der Eine und der Andere findet die virtuelle HV sei eine Frechheit.
Meine Antwort: Die HV sollte nur noch virtuell abgehalten werden, das spart Geld / Zeit für beide Seiten und das Geschwafel der Mitaktionäre ist so unnötig wie ein Kropf! Wenn ich an die letzten physischen HVen mit den horrenden Kosten denke, wird mir heute noch übel!
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