Kapitalmarktrecht
Conergy AG: Vorstandsvorsitzender kündigt Rücktritt an / Abschlüsse werden von der "Bilanzpolizei" überprüft
08.11.2007 Nach am 07.11.2007 veröffentlichten Informationen kündigt der Unternehmensgründer und Vorstandsvorsitzende Hans-Martin Rüter sein Ausscheiden aus der Gesellschaft zum 15.11.2007 an. Der Aufsichtsratsvorsitzende Dieter Ammer soll seinen Posten kommissarisch übernehmen.
Ferner teilt die Conergy AG in ihrer Meldung mit, dass sie von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR; informell "Bilanzpolizei") darüber informiert wurde, dass jene den Jahresabschluss 2006 und den Abschluss für das erste Halbjahr 2007 prüfen werde.
Auch für die Conergy AG wird nach eigenen Angaben (nunmehr) der "Ausblick für das laufende Jahr unter Vorbehalt einer kritischen Würdigung der bilanziellen Wertansätze der Conergy AG sowie unter Vorbehalt der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen, die derzeit die verschiedenen Geschäftsfelder untersuchen" stehen.
Diese Neuigkeiten stellen unserer Ansicht nach eine Entwicklung dar, welche den begründeten Verdacht, dass die ad-hoc-Mitteilung (inkl. der Gewinnwarnung) vom Abend des 25.10.2007 nicht gerade abschwächt. Aktionäre, die infolge ihrer Aktienkäufe spätestens seit dem 08.10.2007 (und ggf. auch schon früher) erhebliche Kursverluste hinnehmen mussten, können sich mit uns in Verbindung setzen, um prüfen zu lassen, ob ihnen gegen die Gesellschaft Schadensersatzansprüche zustehen können.
Conergy AG: Aktionären könnten Schadensersatzansprüche zustehen
29.10.2007 Die Conergy AG hat am 25.10.2007 eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, in welcher u.a. eine erhebliche Gewinnwarnung für das laufende Geschäftsjahr abgegeben wurde.
Dem gegenüber waren spätestens seit dem Austausch des Finanzvorstandes der Gesellschaft zum 08.10.2007 Spekulationen im Markt, wonach einzelne Investoren mit einer Ergebniskorrektur gerechnet hatten. Derartige Spekulationen wurden vom Vorstand der Conergy AG jedoch bestritten, bis nun die Gewinnwarnung veröffentlicht wurde, was in den vergangenen Tagen zu einem erheblichen Absturz des Aktienkurses von über EUR 60,00 auf aktuell knapp EUR 35,00 geführt hat.
Es ergeben sich nicht unerhebliche Anhaltspunkte dafür, dass der Vorstand der Conergy AG bereits seit Wochen von dem Gewinneinbruch gewusst haben muss und folglich die Veröffentlichung per Ad-hoc-Mitteilung gesetzeswidrig viel zu spät vornahm.
Anleger, die insbesondere im Zeitraum zwischen dem Austausch des Finanzvorstandes und dem Aufkommen der Spekulationen um einen möglichen Gewinneinbruch am 08.10.2007 bis zur Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung am Abend des 25.10.2007 Aktien der Conergy AG (zu einem viel zu hohen Kurs) gekauft haben, können von uns prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft zustehen. Rufen Sie uns an (07181 / 4 82 55 63) oder schreiben Sie uns eine E-Mail (s. Menüpunkt "Kontakt-Formular").
BHW-Bausparer sollten selbst aktiv werden
29.10.2007 Eine Vielzahl der knapp 7.000 BHW-Bausparer mit Bausparverträgen aus den 90er Jahren, deren zwangsweise Auszahlung ihrer Bausparguthaben schriftlich angekündigt wurde, weil die Bausparkasse die vergleichsweise hohe Guthabensverzinsung nicht mehr zahlen möchte, hat in den letzten Tagen ein weiteres Schreiben der BHW Bausparkasse erhalten, worin diese ankündigt, eine Endabrechnung der Verträge und Auszahlung der jeweiligen Guthaben bis zu der Entscheidung eines derzeit anhängigen Ombudsverfahrens in einem gleichgelagerten Fall auszusetzen.
Wenngleich eine - aus Sicht der Bausparer - positive Enttscheidung der Ombudsfrau beim Verband der Privaten Bausparkassen e.V. auch auf die übrigen Fälle positive Auswirkungen haben dürfte, raten wir den betroffenen Bausparern, diesem "Muster-Schlichtungsverfahren" nicht tatenlos zuzusehen, sondern selbst zumindest ein eigenes Ombudsverfahren einzuleiten, um der Ombudsfrau gegenüber aufzuzeigen, dass es sich hierbei nicht um die Gegenwehr vereinzelter (querulatorisch veranlagter), sondern um eine Vielzahl ähnlich betroffener Bausparer geht. Die betroffenen Bausparer sollten daher entweder selbst ein eigenes Ombudsverfahren (kostenfrei) einleiten oder sich hierbei von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, was wir gerne übernehmen.
Und selbst wenn die Entscheidung der Ombudsfrau gegen die Bausparer ergehen sollte (was z.Z. noch offen sein dürfte), stünde ihnen - nach entsprechender Prüfung des Einzelfalls - immer noch der Gang zu den ordentlichen Gerichten offen, weil diese an die Entscheidung der Ombudsfrau in keiner Weise gebunden sind.
Sprechen Sie uns bei Bedarf an.
Falk Fonds 59: Anleger werden zur Rückzahlung aufgefordert
21.10.2007 Der Insolvenzverwalter des Falk Fonds 59, Herr Josef Nachmann, soll einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) vom 19.10.2007 zufolge in den kommenden Tagen die Anleger des Falk Fonds 59 zur Rückzahlung bislang erhaltener Ausschüttungen außergerichtlich auffordern. Dies entspräche seinem bisherigen Vorgehen bei den anderen insolventen Falk Fonds 64, 68 und 71.
Anleger sollten die vom Insolvenzverwalter zu fordernden Rückzahlungen in Höhe von zunächst 65 % bzw. nach Ablauf einer Frist in Höhe von 75 % der erhaltenen Ausschüttungen nicht ohne eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls voreilig zurückzahlen. Je nach Einzelfall ist es nämlich denkbar, dass den Anlegern selbst Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Anlageberatungen, welche zum Engagement in den Falk Fonds 59 geführt haben, zustehen können. Derartige Schadensersatzansprüche können bspw. gegenüber den Initiatoren des Fonds oder auch gegenüber dem jeweiligen Anlageberater (bzw. die dahinter stehende Gesellschaft) bestehen.
Eine individuelle rechtliche Beratung über das weitere Verhalten in dieser Angelegenheit sollten Sie als betroffener Anleger vor einer Reaktion gegenüber dem Insolvenzverwalter einholen. Hierfür steht Ihnen in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Spruth gerne zur Verfügung.
Göttinger Gruppe / Securenta AG: Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden
19.10.2007 Auch wenn die beiden ursprünglich in der Öffentlichkeit publik gemachten Fristen zur Anmeldung von Ansprüchen der geschädigten Anleger in den beiden Insolvenzverfahren (10.09. und 20.09.2007) bereits verstrichen sind, ist auch jetzt noch eine Anmeldung Ihrer Ansprüche möglich und aus unserer Sicht empfehlenswert.
Zuerst müssen noch die jeweiligen Insolvenzgerichte in Göttingen bzw. Berlin die angemeldeten Ansprüche der Gläubiger im sog. Prüfungstermin prüfen. Dieser Termin ist im Insolvenzverfahren der Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH KGaA (noch) für den 26.11.2007 vorgesehen. Der Prüfungstermin im Insolvenzverfahren der Securenta AG wäre am 21.11.2007; hier läuft aber ein Beschwerdeverfahren, so dass dieser Termin wahrscheinlich ohnehin verlegt werden muss.
Allenfalls können die jeweiligen Insolvenzgerichte bei "verspäteter" Anspruchsanmeldung, also nach dem 10.09. bzw. 20.10.2007, pro Anmeldung eine Gebühr (ca. EUR 13,00-15,00) erheben.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Berechnung und Anmeldung Ihrer Ansprüche gegen die Insolvenzschuldner.
BHW Bausparkasse kündigt einseitig tausende von Bausparverträgen
19.10.2007 Die seit 2006 zum Postbank-Konzern gehörende BHW Bausparkasse hat tausende von Bausparverträgen aus den neunziger Jahren unter Hinweis auf die angeblich dauerhaft nicht mehr zahlbaren Zinsen einseitig gekündigt oder zumindest deren Kündigungen angedroht.
Nach Ansicht von Verbraucherschützern geben die Vertragsbedingungen ein solches einseitiges Kündigungsrecht der Bausparkasse nicht her. Bausparer sollten sich von der BHW nicht unter Druck setzen lassen und daher einer Änderung der Vertragsbedingungen oder einer sofortigen (zwangsweisen) Auszahlung ihres Guthabens nicht voreilig zustimmen, sondern sich anwaltlich beraten und ggf. vertreten lassen.
Für Anfragen von Bausparern steht in unserer Kanzlei Herr RA Spruth gerne zur Verfügung.
BaFin untersagt Color für Kinder e.V. das Einlagengeschäft und ordnet Rückabwicklung an
22.08.2007 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Color für Kinder e.V., München, am 16. August 2007 untersagt, das Einlagengeschäft zu betreiben. Zudem hat die BaFin dem Color für Kinder e.V. aufgegeben, die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
Die Abwicklungsanordnung verpflichtet den Color für Kinder e.V. die angenommen Gelder unverzüglich und vollständig durch Überweisung an die Anleger zurückzuzahlen.
Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. Mehr siehe direkt unter: http://www.bafin.de/faq/070822.htm
BaFin untersagt der Private Commercial Office, Inc. (PCO), Florida, und ihremGeschäftsführer Ulrich Engler das Einlagegeschäft und ordnet Abwicklung an
09.08.2007 Die Bundesanstalt für Finandienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gemäß ihrer Mitteilung vom heutigen Tag am 08.08.2007 der Private Commercial Office, Inc. (PCO), und ihrem Geschäftsführer Ulrich Engler untersagt, das Einlagengeschäft grenzüberschreitend in Deutschland zu betreiben. Die BaFin hat in diesem Zusammenhang die unverzügliche Rückabwicklung dieser unerlaubt betriebenen Geschäfte sowie die Rückzahlung der vereinnahmten Anlagegelder angeordnet.
Unter den Bezeichnungen "Day Trading" und "US-Land Banking" habe die PCO, so die BaFin in ihrer Mitteilung weiter, von Anlegern aus Deutschland in Zusammenhang mit Darlehensverträgen Gelder angenommen und dafür Renditen bis zu 6 % monatlich versprochen. Die PCO verfüge weder in Deutschland noch in den USA über eine erforderliche Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften.
Nach Angaben der BaFin soll in dieser Angelegenheit im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mannheim bereits das Landeskriminalamt Baden-Württemberg ermitteln wegen des Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betrugs.
Die Verfügungen der BaFin sind nach ihren eigenen Angaben von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, hingegen noch nicht bestandskräftig. Zur Meldung der BaFin klicken Sie bitte den nachfolgenden Link an:
http://www.bafin.de/faq/070809.htm
Göttinger Gruppe Verantwortlicher Zacharias festgenommen
20.07.2007 Einer der Hauptverantwortlichen der insolventen Göttinger Gruppe (GG), Erwin Zacharias (ehemaliger Aufsichtsrat der GG), wurde festgenommen und soll in Haft genommen werden, wie Handelsblatt.com mit Berufung auf die Angaben einer Sprecherin des Landgerichts Göttingen aktuell berichtet.
Zwar soll die Festnahme Zacharias auf der unterbliebenen Zahlung einer Geldauflage, welche im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen die Privatperson Zacharias erging, beruhen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig soll aber bereits angekündigt haben, bei dieser Gelegenheit den Festgenommenen im Hinblick auf die Vorwürfe, die GG betreffend, zu befragen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt derzeit gegen mehrere Verantwortliche der GG wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs und der Insolvenzverschleppung.
Haftbefehle gegen Manager der Göttinger Gruppe
04.06.2007 Die Zahlungsschwierigkeiten des Finanzkonzerns Göttinger Gruppe und der zu ihr gehörenden Securenta AG führten nach einer Mitteilung der Süddeutschen Zeitung (Samstagsausgabe v. 2./3.06) dazu, dass das Amtsgericht Göttingen als zuständiges Vollstreckungsgericht gegen führende Manager bis Ende Mai bereits knapp 170 Haftbefehle erlassen hätte. Diese würden sich gegen die verantwortlichen Personen Jürgen Rinnewitz und Marina Götz als gesetzliche Vertreter der Securenta AG richten, weil sie Vollstreckungsmaßnahmen vereitelt bzw. verschleppt hätten.
Darüber hinaus soll gegen den Geschäftsführer der Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co., Martin Vaupel, Haftbefehl erlassen worden sein. Vaupel werde von den Ermittlungsbehören gesucht. Der Aufenthaltsort von Rinnewitz und Götz sei derzeit ebenfalls unbekannt.
Gegen die Göttinger Gruppe bzw. die Securenta AG, welche nach früheren, eigenen Angaben von mehr als 100.000 Sparern insbesondere in den neunziger Jahren für Unternehmensbeteiligungen als Altersvorsorge gut 1 Mrd. Euro eingesammelt haben sollen, haben in den vergangenen Jahren mehrere tausend geschädigte Anleger geklagt. Durch obsiegende Urteile zugunsten der Anleger und durch gerichtliche Vergleiche sei das Volumen der Rückforderungen aber mittlerweile so stark angewachsen, dass Rechtsanwälte immer wieder von Zahlungsproblemen der Göttinger Gruppe berichtet haben. So zahlte die Göttinger Gruppe bzw. die Securenta AG regelmäßig allenfalls erst auf mehrfaches Anfordern und dann auch nur ratenweise.
BaFin untersagt der 1911DIRECT Sparkasse Ekonomisk förening das Einlagengeschäft
16.05.2007 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der 1911DIRECT Sparkasse Ekonomisk förening, Stockholm (Schweden), und deren Vorständen am 02.05.2007 das Einlagengeschäft untersagt. Darüber hinaus hat die BaFin die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt, da ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenen Geschäfte angeordnet.
Nach Angaben der Gesellschaft sollen insgesamt 655 Anleger einen Gesamtbetrag in Höhe von rund EUR 1,1 Mio. in das als "Sparbuch" konzipierte Anlageprodukt der 1911DIRECT Sparkasse eingezahlt haben. Mehr s.u. http://www.bafin.de/cgi-bin/...z=0304000000&sprache=0&filter=&ntick=0
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