Es wäre in meinen Augen von elementarer Wichtigkeit, mit einer möglichst großen Zahl von geschädigten Kleinaktionären eine Schadensersatzklage gegen Wirecard einzureichen, aber auch Ansprüche gegen EY zu prüfen.
EY hat die Jahresabschlüsse auf bestehender Informationsgrundlage in den Jahren zuvor stets abgesegnet, und verfügt im Gegensatz zu Wirecard über reichlich Liquidität sowie Berufshaftpflichtversicherungen, sodass hier unter Umständen deutlich mehr Deckung zu erwarten wäre.
Sollte jemand in diese Richtung bereits Schritte unternommen haben bzw. bereit sein zu koordinieren, kann er sich gerne bei mir melden bzw. hier im Forum schreiben.
Viele Grüße Lucas |