AIS(649290): vor Rebound
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werde mich aber auch ärgern, wenn sie morgen wieder steigt was ich aber nicht glaube.
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Kaum fallen die Kurse, werden aus den Schulterklopfern Boxer, die sich gegenseitig prügeln. Jeder schimpft auf den anderen, niemand kann mehr verstehen, warum hier so gepusht wurde.
Wenn es nicht so verdammt amüsant wäre, würde ich ja fragen, warum man nicht mit Anstand einfach seine Gewinne (sofern vorhanden) mitnimmt und geht.
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wann bekinnt denn wieder die rally nach norden?
wer weiß mehr darüber
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was meinst du wie weit wird sie noch laufen
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Das sind gutgemeinte Recherche. Jeder muss da nach eigenem Gusto handeln.
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Für Furore auf dem Börsenparkett sorgte in den letzten Wochen vor allem die Aktie der A.I.S. AG. Einem Kursanstieg von etwa 0,25 Euro auf knapp fünf Euro innerhalb weniger Wochen folgte der Rücksetzer auf aktuell rund zwei Euro quasi postwendend auf dem Fuß.
Für mich Grund genug, dieses Papier einmal etwas näher "unter die Lupe" zu nehmen und Sie über die jüngsten Vorkommnisse aufzuklären. Und ohne zuviel verraten zu wollen: Ich halte die Aktie der A.I.S. AG eher für einen "Hotstock" mit akuter "Verbrennungsgefahr" für Finger und Geldbeutel, als für eine historische Investment-Chance!
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2.) Finger weg von A.I.S.!
Was mich wirklich immer wieder erstaunt, sind die außerordentlich emotional geprägten Reaktionen, die eine kritische Berichterstattung oder auch Statements in Börsenboards über Aktien hervorrufen. Da werde ich dann immer wieder als "Miesmacher", "Basher" oder sogar "Neidhammel" betitelt, der aus lauter Gram, den Einstieg verpasst zu haben, nun grundlos die vermeintlichen "Top-Werte" niedermacht.
Möglicherweise werde ich nach dieser Ausgabe auch einige entsprechende E-Mails erhalten. Aber seien Sie versichert: Damit kann ich bestens leben - besser auf jeden Fall als in dem Bewusstsein, nicht auf diverse Ungereimtheiten hingewiesen zu haben, die für unbedarfte Investoren unter Umständen sehr teuer werden können.
Und Ungereimtheiten gibt es insbesondere in Bezug auf die Aktie der A.I.S. AG wahrlich genügend! Darüber kann auch nicht die zugegeben beeindruckende Kursentwicklung in den letzten Wochen hinwegtäuschen. Die meisten von Ihnen werden das Unternehmen gar nicht kennen. Bevor ich daher in "medias res" gehe, möchte ich Ihnen zunächst ein bisschen "Geschichtsunterricht" geben.
*Wenig rühmliche Vergangenheit
A.I.S. ist die Nachfolger-Gesellschaft der "Neuen-Markt-Skandal-Klitsche" Lösch, die in den Neunziger Jahren gemeinsam mit dem Schwester-Unternehmen in der Abfall-Entsorgung vor allem in den neuen Bundesländern aktiv war. Allerdings liefen die Geschäfte offenbar nicht ganz so prächtig, wie man es nach außen hin darstellte.
Denn 1997 kam heraus, dass die beiden "Betrüger-Buden" sich jahrelang gegenseitig Scheinrechnungen über insgesamt 262 Millionen DM ausgestellt hatten. Daraufhin wanderte fast der gesamte Vorstand wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung, des Kreditbetrugs und anderer "Kavaliers-Delikte" schnurstracks hinter "schwedische Gardinen". Bis heute ist einer der größten Wirtschaftsprozesse in deutschen Landen überhaupt noch nicht vollständig abgeschlossen.
Zur A.I.S. AG wurde Lösch nach einem so genannte "Management-Buy-Out" im Jahr 2002. Einfach ausgedrückt: Einige Mitglieder der Führungsriege plünderten ihr privates Sparschwein und kauften das Unternehmen. Doch den Niedergang der Gesellschaft konnten sie dadurch nicht stoppen.
*Substanz völlige Fehlanzeige
Ich möchte Sie jetzt nicht mit den genauen Details über den Geschäftsverlauf der letzten fünf Jahre langweilen. Stand heute ist auf jeden Fall, dass die A.I.S. AG in keiner Form mehr operativ tätig ist. Anfang 2006 wurde der verbliebene Geschäftsbetrieb veräußert. Nennenswerte Erlöse konnte daraus aber nicht erzielt werden. Die restlichen Töchter stellten Ende letzten Jahres allesamt Insolvenzantrag.
Damit kann ich also in meiner mir eigenen "miesmacherischen Art" festhalten, dass A.I.S. derzeit weder über operative Tätigkeitsfelder noch über Vermögenswerte verfügt, die der Rede wert wären. Kurz gesagt: Substanz ist völlige Fehlanzeige!
*Neuer Großaktionär plant Großes
Sie werden mit sicherlich Recht geben, dass "normale" Investoren eine solche Aktie nicht einmal mit der berühmt berüchtigten "Kneifzange" anfassen würden. Umso mehr erstaunte mich die Meldung, dass eine US-Firma mit Namen Biopower Renewable Energies vor einigen Wochen neuer Mehrheitseigner an A.I.S. geworden ist. Durch den Kauf zweier Aktienpakete hält das amerikanische Unternehmen mittlerweile rund 75 Prozent.
Am Markt machen seither Gerüchte die Runde, dass aus A.I.S. ein Ökostrom-Produzent werden könnte. Immerhin bezeichnet sich Biopower auf der eigenen Internetseite großspurig als "Energieerzeuger der Zukunft". Ein ziemlich ambitioniertes Vorhaben für eine Gesellschaft, die gerade einmal seit knapp zwei Jahren existiert und bisher außer vollmundigen Ankündigungen nicht viel zustande gebracht hat.
*Dubioser "weißer Ritter"
Ich will hier und jetzt bestimmt niemanden ungerechtfertigter Weise vorverurteilen, aber die Biopower Renewable Energies erscheint mit doch reichlich dubios.
Im Sommer letzten Jahres unterzeichnete das Unternehmen mit der BTB Biotechnologie Ltd. Brandenburg zwei Verträge über den Kauf von fünf Biomasse-Kraftwerken. Am 24. Oktober 2006 trat die BTB dann aber von beiden Verträgen zurück, weil Biopower den vertraglich fixierten Pflichten nicht einmal ansatzweise nachgekommen ist.
Die vereinbarte Hinterlegung eines Aktienpakets wurde nicht vorgenommen. Und offenbar ist Biopower nicht einmal in der Lage eine deutsche Geschäftsbank zu benennen, die den Kaufvorgang begleitet. Zumindest die Deutsche Bank Wuppertal, die Biopower wohl mehr aus Verlegenheit angegeben hatte, erklärte sich auf Nachfrage der BTN nicht dazu bereit, weil Biopower und/oder der CEO Hans-Theodor Bedburdick bei ihr im Obligio stehen und Vereinbarungen nicht eingehalten wurden.
Ich weiß ja nicht, wie Sie das sehen. Aber für mich ist das alles andere als ein solides Geschäftsgebaren. Angesichts dieser Vorkommnisse sind aus meiner Sicht doch erhebliche Zweifel angebracht, ob Biopower der A.I.S. tatsächlich "neues Leben einhauchen" wird oder überhaupt kann.
Ich würde mich keineswegs wundern, wenn in Kürze die Meldung über die Ticker läuft, dass Biopower die erworbenen Aktien vollumfänglich über die Börse verkauft hat. Einen schönen "Reibach" auf Kosten vieler Kleinanleger hätte man damit auf jeden Fall gemacht.
Und das Beste daran: Diese Aktion dürfte noch nicht einmal illegal sein. Denn Biopower hat ja den A.I.S.-Aktionären nichts versprochen. Es wurden - wie bereits gesagt - lediglich Anteile gekauft. Der Kursanstieg beruht ausnahmslos auf purer Spekulation. Geht diese letztlich nicht auf, ist jeder "Zocker" selbst schuld.
• A.I.S. AG
• WKN 649290
• Börsenwert 16,6 Mio. EUR
• KGV 07e negativ
• Div.-Rend. 06e -
• Akt. Kurs 2,08 EUR
MEIN FAZIT:
Aktuell ist A.I.S. mit rund 16 Millionen Euro bewertet. Für ein eigentlich völlig wertloses Unternehmen ist das schlicht und ergreifend ein Witz. Ich kann daher nur nachdrücklich vor einem Engagement warnen! Die Wahrscheinlichkeit, dass A.I.S. tatsächlich demnächst im Bereich alternativer Energieerzeugung operativ tätig wird, erachte ich in Anbetracht des wenig vertrauensvollen Großaktionärs als ziemlich gering.
Sollten sich meine Befürchtungen nicht bewahrheiten, wird sich der eine oder andere von Ihnen vielleicht ärgern. Aber für mich stimmt bei der Aktie einfach das Chance/Risiko-Verhältnis in keiner Weise, vor allem wenn man bedenkt, dass im Fall der Fälle ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals nicht ausgeschlossen werden kann. Ernsthaften Investoren kann ich daher nur raten, die A.I.S.-Aktie zu meiden wie der Teufel das Weihwasser!
- Kein operatives Geschäft und keine Vermögenswerte
- Bewertung mittlerweile mehr ein "schlechter Scherz"
- Neuer Großaktionär wenig Vertrauen erweckend
Ich denke, das reicht!! Rette sich wer kann!!
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Moderation
Zeitpunkt: 05.03.07 18:34
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Dr. HERMANN SCHEER MdB
Präsident von EUROSOLAR
Vorsitzender des Weltrats für
Erneuerbare Energien '
Jenseits von Kohle und Atom
Denkschrift zu mehr Handlungsmut für erneuerbare Energien
„Die Methoden, die unsere
Probleme hervorgerufen haben,
sind ungeeignet, sie überwinden
zu können.“
(Albert Einstein)
„Sie tun nicht, was sie wissen.“
(Robert Jungk)
Zusammenfassung:
1. Die sich zuspitzenden Klimagefahren und die Gefahren für die
Energiesicherheit, ohne dabei die Gefahren der Atomenergie zu verdrängen,
gebieten äußerste politische Zusatzanstrengungen für einen beschleunigten
Ausbau Ausbaus erneuerbarer Energien und der Nutzung der Effizienz- und
Sparpotentiale. Dem stehen keine technischen und wirtschaftlichen
Hindernisse entgegen, sondern Denkverweigerungen und willkürliche
politische Blockaden.
2. Weder eine Laufzeitverlängerung der Atomkraftanlagen noch ein Neubau von
fossilen Großkraftwerken sind in Deutschland zur Deckung des
Energiememorandum 08. März 2007
2
Energiebedarfs zu sozial erträglichen und wirtschaftlich konkurrenzfähigen
Energiepreisen erforderlich. Beides wäre kontraproduktiv zu den tatsächlichen
Anforderungen und Möglichkeiten einer Umstrukturierung der
Energieversorgung.
Am gesetzlich beschlossenen Ausstieg aus der Atomenergie kann und muss
festgehalten werden. Die mehrheitliche Zustimmung in der Bevölkerung dafür
kann jedoch nur aufrechterhalten werden, wenn der Ersatzbedarf nicht durch
neue fossile Großkraftwerke herbeigeführt wird. Aufgrund der alarmierenden
Klimadaten gibt es dafür keine ausreichende Akzeptanz mehr.
Deshalb ist ein Moratorium in Bezug auf den Neubau neuer fossiler
Großkraftwerke angebracht. Neue Stromerzeugungskapazitäten für fossile
Energien sollten aus Klimaschutzgründen nur noch zugelassen werden, wenn
sie in Kraft-Wärme-Kopplung einsetzbar sind. Der Ersatzbedarf zur Atomkraft
muss vollständig von erneuerbaren Energien kommen.
3. Unter der Bedingung des dafür notwendigen politischen Willens -
insbesondere des Abbaus unverhältnismäßiger administrativer
Genehmigungsblockaden in allen Bundesländern und der Weitergeltung des
EEG - ist innerhalb von 15 Jahren ein Anteil der Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung von 60 - 80 % realisierbar.
Eine Vollversorgung mit erneuerbaren Energien wäre dann bis 2040
vorprogrammiert.
4. Konzepte von „clean coal“-Kraftwerken mit einer Verbringung von
sequestrierten CO2 in Erdlagerstätten bringen mehr offene Fragen als
konkrete Lösungen. Sie sind gegenüber erneuerbaren Energien nicht
wirtschaftlich konkurrenzfähig und verlieren damit ihren Sinn. Außerdem
gefährden sie das Ziel der Energieeffizienz, erhöhen die Importabhängigkeit
und das CO2 ist im gelagerten Zustand ein dauerndes Zukunftsrisiko.
Energiememorandum 08. März 2007
3
5. Die Thesen einer kostengünstigen Atomenergieperspektive sind unhaltbar.
Aufgrund der weltweiten Uranverknappung hätte die Atomenergie nur dann
eine Perspektive mit der Reaktortechnologie der Schnellen Brüter. Solche
operationsfähigen Reaktortypen im Dauerbetrieb gibt es bis heute nicht.
Würden sie einsatzfähig, würde das zwangsläufig zu einer deutlichen
Verteuerung der Atomenergie und zu einer deutlichen Erhöhung atomarer
Sicherheitsgefahren führen.
6. Erneuerbare Energien, bei denen keine Brennstoffkosten anfallen, können mit
industrieller Anlagenproduktion und durch laufende technologische
Verbesserungen nur billiger werden. Dagegen steigen die Kosten
konventioneller Energiebereitstellung vor allem aufgrund sich laufend
erhöhender Brennstoffkosten und der Umweltfolgeschäden. Die heutige
Mobilisierung erneuerbarer Energietechnologien garantiert kostengünstige
Energieversorgung in der Zukunft. Die Leckagerate darf des erhofften
Klimaschutzeffektes willen nicht höher sein als 0,01 %!
7. Aus nationalen Energiesicherheitsgründen ist zu empfehlen, bei der
Substitution fossiler Energien im Bereich der Stromversorgung politische
Vorsorge zu treffen, dass diese zuerst an mit der Substitution der
Importenergien ansetzt. Die europarechtliche Legitimation dazu ergibt sich
aus Art. 11, Abs. 4 der EU-Binnenmarktrichtlinie Strom.
8. Die Mehrkosten für das EEG betragen gegenwärtig bei konservativer
Bewertung 2,3 Mrd. Euro. Bei steigenden konventionellen Strompreisen
sinken diese automatisch. Daraus ergibt sich, dass eine übermäßige
Kostensteigerung auch bei einem beschleunigten und vermehrten Ausbau
nicht zu erwarten ist. Bei einer wirklichkeitsnahen Bewertung des
tatsächlichen Marktwerts des EEG-Stroms (Spitzenlastbeitrag von Solar- und
Windstrom oder durch lastorientiertes Strommanagement wird sich
herausstellen, dass die heute unterstellten Mehrkosten deutlich niedriger
ausfallen. Die jährlichen Mehrkosten für erneuerbare Energien im Rahmen
des EEG haben u.a. bewirkt, dass im Jahr 2006 die Klimaemissionen um 44
Energiememorandum 08. März 2007
4
Mio. t gesenkt wurden. Insgesamt sind durch die Förderprogramme
erneuerbarer Energien 97 Mio. t CO2 vermieden worden.
Demgegenüber hat das Zuteilungsgesetz (ZuG 2007) für das
Emissionshandelssystem lediglich Emissionsminderungen in Höhe von 2 Mio.
t vorgesehen. Dies hat durch die Einpreisung der Emissionszertifikate
Mehrkosten für die Stromverbraucher von jährlich – schwankend zum CO2-
Preis – 2 bis 3,5 Mrd. Euro hervorgerufen. Das bedeutet, dass eine
Umverteilung von Kleinverbrauchern auf die großen Energiekonzerne und vor
allem Atomkraftwerksbetreiber erfolgte. Es besagt aber vor allem, dass die
Mobilisierung erneuerbarer Energien nach dem EEG-Instrument die mit
weitem Abstand erfolgreichste und kostengünstigste Klimaschutzoption ist, die
zugleich zu Investitionen und Beschäftigung in Ländern und Kommunen führt.
9. Mit der Forcierung des Ausbaus erneuerbarer Energien leisten wir den
vielleicht wichtigsten Beitrag zur Änderung der internationalen Energie-
Agenda. Allein der Weg über globale Verhandlungen für internationale
Verträge erforderliche Konsensbildung hat sich als unzureichend erwiesen,
der globalen Herausforderung zum Klimaschutz gerecht zu werden. Bei der
Umstrukturierung der Energieversorgung geht es um den Durchbruch zu
neuen Energietechnologien. Kein technologischer Durchbruch erfolgte je über
internationale Einführungsverträge, sondern immer durch das Entfachen einer
Entwicklungsdynamik in einzelnen Ländern – also durch treibende Kräfte. Mit
dieser werden praktische Lösungsansätze gezeigt, die sich in immer größeren
Wellen ausbreiten. Für die globale Umorientierung auf erneuerbare Energien
in Deutschland aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre prädestiniert,
diese Rolle als treibende Kraft durch eigenes Beispiel zu übernehmen. Schon
jetzt hat sich das Erneuerbare Energie-Gesetz als wesentlich erfolgreicheres
Instrument zur Minderung der klimaschädlichen Emissionen erwiesen als die
nationale Umsetzung des Kyoto-Protokolls.
10. Das weitverbreitete Argument ist nicht stichhaltig, dass die Umorientierung der
Stromversorgung auf erneuerbare Energien mehr Zeit erfordere und deshalb
als „Brücke“ neue Großkraftwerke erforderlich seien. Nichts ist schneller
installierbar als dezentrale Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energiememorandum 08. März 2007
5
Energien. Das beweist die sprunghafte Entwicklung in Deutschland seit dem
Jahr 2000. Frankreich hat im Zeitraum von etwa 15 Jahren, von Mitte der 60er
bis Anfang der 80er Jahre einen Anteil der Atomenergie an seiner
Stromversorgung von 75 % realisiert – trotz der langen Bauzeiten von
Atomkraftwerken. Was dort mit Atomenergie möglich war, ist hier mit
erneuerbaren Energien ebenso möglich.
Erläuterungen:
1. Keine Zeit mehr zu verlieren
Die laufend alarmierender werdenden Klimaberichte sowie die gleichzeitig
wachsende Diskrepanz zwischen limitierten fossilen und atomaren
Energieangeboten und der steigenden weltweiten Energienachfrage – mit der
Folge zunehmender internationaler Spannungen und erwartbaren weiteren
Preissteigerungen – machen eine unverzügliche und grundlegende
Umstrukturierung der Energieversorgung zur zwingenden Verantwortung.
Lester Brown, Präsident des Earth Policy Institute in Washington, plädiert für
eine politisch-industrielle Mobilmachung zur Abwendung politischer Risiken,
die in den USA bisher nur für Kriegszeiten aufgewandt wurde („war-time
mobilisation“). Im Kern muss es dabei um den umfassend angelegten
Wechsel zu erneuerbaren Energien gehen, mit Hilfe der
Beschleunigungsfaktoren der Effizienzsteigerung und des Einsparens
herkömmlicher Energien, denen eine Brückenfunktion zukommt. Dafür darf
keine Zeit mehr verloren werden
Dieser wahrhaft historischen Herausforderung wird jedoch bisher keine
Regierung angemessen gerecht. Allen Erkenntnissen zum Trotz dominieren
nach wie vor – von den nationalen bis zu den internationalen Politikern (G8,
Weltklimakonferenzen, EU) - „business-as-usual“-Ansätze oder nur kleine
Schritte. Aus Angst vor den Problemen und Konflikten, die aus der
Umstrukturierung der Energieversorgung entstehen, werden wesentlich
größere Probleme und Konflikte in Kauf genommen, die mit der Atomenergie
Energiememorandum 08. März 2007
6
und fossilen Energien einhergehen. In Deutschland sind durch den in den
letzten Jahren erfolgreich eingeleiteten Aufbruch zu erneuerbaren Energien
die besten technologischen und industriellen Grundlagen entstanden, um die
weltweit notwendige Umstrukturierung schneller als bisher gedacht oder
geplant zu realisieren. Voraussetzung dafür ist eine entschieden größere
Bereitschaft, sich von den überkommenen Energieversorgungsstrukturen zu
lösen.
2. Die Unterschätzung des Potentials erneuerbarer Energien
Weil vermeintlich das Potential der erneuerbaren Energien als Ersatz für die
Atomenergie nicht ausreiche, leiten daraus
- die CDU/CSU und die FDP ihre Forderung nach einer Laufzeitverlängerung
der Atomkraftwerke ab, weil diese ansonsten durch vermehrten
klimagefährenden, fossilen Energieeinsatz ersetzt werden müssten,
- die SPD und auch die Grünen die Befürwortung des Neubaus
effizienzgesteigerter fossiler Kohle- und/oder Gaskraftwerke ab, um damit den
Vorwurf einer eventuellen Deckungslücke beim Vollzug des
Atomenergieausstiegs zu entkräften.
Doch sowohl mit einer Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke als auch mit
dem Bau neuer fossiler Großkraftwerke würden die überkommenen Strukturen
der Stromversorgung betoniert. Beides hätte den kontraproduktiven Effekt
eines Investitionshemmnisses gegenüber erneuerbaren Energien und würde
die gegebenen Chancen einer umfassender angelegten Umstrukturierung um
Jahrzehnte verschieben.
Die Versuche, das 2001 beschlossene Gesetz zur Beendigung der
Atomenergienutzung aufzubrechen, zielen darauf ab, die Laufzeiten der
deutschen Atomkraftwerke von durchschnittlich 32 Jahren auf 60 Jahre zu
verlängern – obwohl das offiziell nur wenige (u.a. der hessische
Energiememorandum 08. März 2007
7
Ministerpräsident Koch) offiziell zugeben. Deshalb muss an dem
Atomenergieausstieg so wie gesetzlich vorgesehen (siehe Anhang 1:
Restlaufzeiten der bestehenden Atomkraftwerke) festgehalten werden.
Auch die 45 geplanten neuen fossilen Großkraftwerke mit einer
Gesamtleistung von 30.000 MW bedeuten eine Inkaufnahme der dadurch
verbleibenden Emissionen bis zum Jahr 2050 (siehe Anhang 2: geplante neue
fossile Großkraftwerke). Auch wenn die neuen fossilen Großkraftwerke einen
höheren Effizienzgrad haben werden, bedeutet das eine Festschreibung ihres
gleichwohl immer noch hohen Emissionsniveaus über den Zeitraum von
mindestens drei Jahrzehnten nach ihrer Inbetriebnahme.
Aufgrund der alarmierenden Klimadaten führen die Vorhaben für die neuen
fossilen Großkraftwerke dazu, dass die Forderung nach einer
Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke in der Öffentlichkeit an Resonanz
gewinnt. Die mehrheitliche öffentliche Zustimmung für den
Atomenergieausstieg kann nur dann aufrechterhalten werden, wenn der
Ersatzbedarf für die Atomenergie mit erneuerbaren Energien realisiert wird.
3. Umfassende politische Mobilisierungschancen erneuerbarer Energien
Das Ziel des Erneuerbaren Energie-Gesetzes von „mindestens 20 %“-Anteil
an der deutschen Stromversorgung bis 2020 wird bei gleichem jährlichen
Ausbautempo, wie es seit dem Jahr 2000 besteht, bereits im Jahr 2013
erreicht. Die jährliche Einführungskapazität liegt seitdem etwa bei 3000 MW
Neuanlagen. Allein schon aus der kontinuierlichen Fortsetzung dieses
Ausbaus bis zum Jahr 2023, dem geplanten Abschalten der letzten
Atomkraftwerke, ergibt sich ein möglicher Anteil erneuerbarer Energien von 30
%
Die Ausbaumöglichkeiten sind jedoch noch breiter angelegt - selbst unter der
Voraussetzung, dass sich der Ausbau von off-shore-Windkraft weiterhin
verschleppt. Das zeigen folgende Beispielrechnungen:
Energiememorandum 08. März 2007
8
3.1. Windkraft:
Willkürliche Planungshemmnisse gegenüber der Windkraft gibt es vor allem in
den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und neuerdings in
Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen – also in denjenigen Bundesländern,
deren Landesregierungen auf einer Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke
wegen mangelnder Ersatzmöglichkeiten durch erneuerbare Energien
bestehen. Wären in allen Bundesländern bereits jetzt die gleichen Potentiale
an Windkraft eingeführt wie im Binnenland Sachsen-Anhalt, so gäbe es in
Deutschland schon jetzt etwa 40.000 MW installierter Windkraftleistung und
einen Gesamtbeitrag erneuerbarer Energien von 18 %. Es sind also
offensichtlich weder technische noch wirtschaftliche Hindernisse, die dem
Ausbau entgegenstehen, sondern politisch-administrative. Dies ist erkennbar
aus den Anhängen 3 (Bundesländer-Vergleich installierter Windkraftanlagen)
und 4 (Hochrechnung der Ausbaupotentiale wie Windkraft in Bundesländern
anhand des Referenzbeispiels Sachsen-Anhalt).
Die durchschnittliche Kapazität der in Deutschland am 31.12.2006 installierten
19.600 Windkraftanlagen liegt bei etwas über 1 MW. Durch ein Repowering
der bestehenden Anlage auf durchschnittlich 2,5 MW kann der
Stromversorgungsbeitrag allein der Windkraft verdreifacht werden. Allein das
ergäbe bereits einen Windkraftanteil von etwa 20 % allein schon auf der Basis
der Zahl derzeit installierter Windkraftanlagen. Und unter der Voraussetzung
eines gleichmäßigen Ausbaus in allen Bundesländern nach dem
„Ausbaukriterium Sachsen-Anhalt“ wären es etwa 40 %. Unter der weiteren
Voraussetzung eines kontinuierlichen weiteren Ausbaus und eines 2,5 MWKapazitätsdurchschnitts
der Anlagen sind 50 % Stromversorgungsanteil aus
Windkraft bis Anfang der 20er Jahre real erreichbar, zumal ein bis dahin
zuwachsendes Off-shore-Potential hinzukommt.
3.2. Photovoltaik:
Der Photovoltaik-Anteil von gegenwärtig bereits über 3000 MW installierter
Leistung ist innerhalb der nächsten fünfzehn Jahre, angesichts an einer
Energiememorandum 08. März 2007
9
bereits erreichten Einfüllungsrate von über 1000 MW allein im Jahr 2006, auf
15.000 MW – entsprechend 3 % der deutschen Stromversorgung – steigerbar.
3.3. Kraft-Wärme-Kopplung mit wachsenden Bioenergieanteilen:
Der Anteil der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung kann unbestritten
innerhalb von 15 Jahren mindestens verdoppelt werden, von 12 auf etwa 25 %
der Stromversorgung. Davon kann der größere Teil mit Bioenergie betrieben
werden. Dafür sprechen nicht nur die raschen Zuwächse auf diesem Gebiet
seit der Einführung des Bonus für nachwachsende Rohstoffe in der
Einspeisevergütung (EEG-Novelle von 2004), sondern sogar mehr noch die
systematische energetische Verwertung der ohnehin vorhandenen
organischen Abfälle zu Biogas, die ein jährlich anfallendes Potential von 20
Mrd. m3 ausmachen. Damit wären 6 % der gegenwärtigen deutschen
Stromerzeugung realisierbar.
3.4. Wasserkraft:
Der Anteil der Wasserkraft in Deutschland, der gegenwärtig ca. 30 Mrd. kWh
beträgt, kann durch zusätzliche Kleinwasserkraftpotentiale in den nächsten 15
Jahren etwa verdoppelt werden, was einen zusätzlichen Versorgungsbeitrag
von 5 % ausmacht. Auch in diesem Fall sind willkürliche
Genehmigungsverweigerungen für entsprechende Wasserrechte das einzige
zu überwindende Hindernis.
5.5. Geothermie:
Ebenfalls in eineinhalb Jahrzehnten ist ein Versorgungsbeitrag durch die
Verstromung geothermischen Potentials ein Deckungsbeitrag von 5 %
erreichbar.
Die Summe dieser Potentiale ergibt (bei einem für die Windkraft hier angenommen
eher mittleren Wert von 40 %) 80 Prozent der Stromversorgung aus erneuerbaren
Energien und Kraft-Wärme-Kopplung innerhalb von 15 Jahren. Selbst unter
Berücksichtigung von Trägheitsmomenten in einer Größenordnung von einem Viertel
dieser Summe käme immer noch ein Anteil von 60 % zustande, gegenüber
Energiememorandum 08. März 2007
10
gegenwärtig 12 %. Daraus ergibt sich auch, dass eine Vollversorgung bis zum Ende
des vierten Jahrzehnts realisierbar ist.
3.6. Verbrauchsreduktion
Dabei ist noch nicht in Rechnung gestellt, dass gleichzeitig über
ordnungspolitische Initiativen zur Stromeinsparung im Gerätebereich eine
Reduktion des gegenwärtigen Strombedarfs realisierbar ist. Diese jährlich mit
1 % des Gesamtbedarfs veranschlagt werden, was in der Fachdiskussion
unumstritten ist. Bisher kaum beachtete Einsparmöglichkeiten gibt es auch mit
dem hier skizzierten Strukturwandel von Großkraftanlagen zu breit gestreuten
dezentralen Anlagen, also einem modalen System der Stromproduktion, womit
erhebliche Leitungs- und Transformationsverluste vermieden werden können.
Unter der Voraussetzung dieses Einsparpotentials würde sich der
Gesamtbedarf an neuen Produktionskapazitäten entsprechend verringern.
Dem steht jedoch gegenüber, dass der Strombedarf aus anderen Gründen
tendenziell weiter anwächst, und zwar durch
- den vermehrten Einsatz neuer Informationstechnologien,
- den im zweiten Jahrzehnt zu erwartenden Durchbruch bei automobilen
Antriebssystemen hin zum reinen Elektroauto,
- und durch den verstärkten Einsatz von Wärmepumpen für die
Wärmeversorgung.
Im zweiten und dritten Fall stehen dem entsprechende Reduktionen fossilen
Heizungsbedarfs gegenüber, so wie es auch durch die Verdoppelung des
KWK-Anteils der Fall sein wird – also verstärkter Klimaschutz und erhöhte
Energiesicherheit in der Wärmeversorgung. Mit Strom aus erneuerbaren
Energien besteht also die Chance, fossile Wärmeenergie und Kraftstoffe zu
ersetzen.
4. Das Grundlast- und Reservepotential erneuerbarer Energien
Der ständig wiederholte Vorbehalt, dass ein Ausbau der erneuerbaren
Energien in der skizzierten Größenordnung nicht möglich sei, ist technologisch
Energiememorandum 08. März 2007
11
phantasielos oder absichtlich denunziatorisch. Als Gründe werden angeblich
dafür angegeben, dass Windkraft und Solarstrom weder grundlast- noch
speicherfähig und deshalb konventionelle Reserveleistungen unverzichtbar
seien.
Unter den genannten Optionen erneuerbarer Energien sind die Wasserkraft,
die Biomasse und die geothermische Energie grundlastfähig. Aber auch der in
Deutschland produzierte Windstrom trägt zu 60 % seiner erzeugten Leistung
zur Grundlast bei. Unter den Bedingungen des Repowering, also mit höheren
Nabenhöhen der einzelnen Anlagen, steigt der relative Anteil der Windkraft zur
Grundlast. Nicht grundlastfähig ist allein der Solarstrom.
Dieser leistet dafür aber einen exklusiven Beitrag zur Spitzenlast, ebenso wie
das bei 40 % der Windkraftleistung der Fall ist. Diese Spitzenlast hat einen
höheren wirtschaftlichen Wert und senkt beim Ausbau der Solar- und
Windstromkapazitäten die Grenzkosten konventioneller Stromerzeugung –
und hat damit einen tendenziell immer mehr ins Gewicht fallenden
preisstabilisierenden und –senkenden Effekt auf die Strompreise.
Auch der Einwand der Nicht-Speicherbarkeit ist nicht stichhaltig.
Speichertechnologien für Strom existieren und werden neuerdings – im
Rahmen der Entwicklung von Informationstechnologien, vielfältiger neuer
Entwicklungsanstrengungen für Elektroautos und in Erwartung eines
wachsenden Anteils erneuerbarer Energien – in Japan, in den USA und in
Deutschland weiter entwickelt. Ihre praktische Einführung folgt jedoch dem
tatsächlichen Bedarf und nicht umgekehrt, da alles andere wirtschaftlicher
Unfug wäre. Das Spektrum reicht von neuen Batterietechniken mit geringem
Gewicht und vermehrten Ladezyklen bis zu Schwungradtechniken,
Wasserstoff, Druckluftkraftwerken in Erdkavernen und Pumpspeicherwerken.
Dass vor allem letztere vermehrt eingesetzt werden müssen, ist eine
zwangsläufige komplementäre Folge des weiteren Zubaus der Windkraft.
Diesem muss dann ebenso konsequent Rechnung getragen werden, wie es
beim Bau von Hochspannungsleitungen als Folge des Einsatzes von
Großkraftwerken der Fall gewesen ist.
Energiememorandum 08. März 2007
12
Der Einsatz von Erddruckluftkraftwerken ist technologisch einfacher und
entschieden kostengünstiger als die Speicherung von sequestriertem CO2 aus
fossilen Kraftwerken in Erdtiefen von 1000-4000 m, die im Zusammenhang mit
der „clean coal“-Idee diskutiert werden. Wer letzteres wie selbstverständlich
für möglich hält und darauf setzt, aber Erddruckluftspeicher für Windstrom
verschweigt oder in Abrede stellt, verrät einen doppelten Maßstab zugunsten
fossiler und zu Lasten erneuerbarer Energien.
Ebenso wenig stichhaltig ist der Einwand bleibend notwendiger
konventioneller Reserveleistung. Die Möglichkeiten, trotz diskontinuierlichen
natürlichen Wind- und Solarstrahlungsangeboten eine gesicherte
Stromversorgung zu ermöglichen, reichen über spezifische
Stromspeichertechnologien hinaus. Das Spektrum reicht hier von
Hybridkraftwerken (Windkraftanlagen mit komplementärer Stromerzeugung
aus Bioenergie) bis hin zum Mix aus sich ergänzenden erneuerbaren
Energien, die auch in Form von „virtuellen Kraftwerken zusammengeschaltet
werden können. Hierfür ist es entscheidend, dass bisherige, an der
konventionellen Energiewirtschaft orientierte Energiewirtschaftsrecht (EnWG)
aufzubrechen und endgültig für Anbieter von dezentralen, erneuerbaren
Energieanbietern zu öffnen.
5. Die Beseitigung maßstabsloser administrativer Hemmnisse
Für die Beseitigung der administrativen Hemmnisse, die dem Ausbau der
Windkraft- und Wasserkraftpotentiale entgegenstehen, ist eine offene
Diskussion über die Verhältnismäßigkeit der Ablehnungsgründe zwingend
geboten. Da der Ausbau erneuerbarer Energien stellt zweifellosneue
Anforderungen an die Raumordnungspolitik.
Einwände aus Gründen des Gewässer- und Landschaftsschutzes und der
Landschaftsästhetik müssen jedoch abgewogen werden gegen die vielfältigen
und wesentlich gravierender zu gewichtenden Natur- und Landschaftsschäden
und –eingriffe durch fossile Energiemissionen (u.a. Waldsterben,
Energiememorandum 08. März 2007
13
Übersäuerung der Gewässer, Austrocknung und Verdürrung von
Landschaften, zunehmende Sturm- und Flutschäden, Gletscherschmelzen,
Hochspannungsmasten und –leitungen, Gewässererwärmung,
Wetterannomalien).
Die Entscheidung über Standortvergaben muss den kommunalen
Selbstverwaltungsorganen überlassen bleiben. Durch
Landesraumordnungsgesetze sollte sichergestellt werden, dass diese in ihren
Flächennutzungsplänen eine aktive Standortvorsorgeplanung für die
Nutzungsmöglichkeiten erneuerbare Energien vornehmen. Darüber hinaus
gehört zu einer Standortvorsorgepolitik, die für die Windkraftnutzung
geeigneten Streckenabschnitte an überörtlichen Bundesfernstraßen und
Hochgeschwindigkeitsstrecken der Bahn zu ermitteln, und als
genehmigungsfähig auszuweisen.
Einstellungen und öffentliche Regeln, die Genehmigungen für Anlagen
erneuerbarer Energien weniger restriktiv behandeln als solche der
konventionellen Energiebereitstellung, sind politisch anachronistisch und
rechtsstaatlich fragwürdig, weil sie dem Grundsatz der Rechtsgleichheit
ebenso widersprechen. Es ist auch gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit,
geringfügige Landschaftseingriffe restriktiver zu behandeln als fossile
Umweltschäden mit umfassenden negativen Folgewirkungen. Hinzu kommt,
dass durch den breiten Ausbau der Windkraft, gleichmäßig in der
Gesamtfläche verteilt, nicht zuletzt ästhetische Landschaftsgewinne eintreten.
In Deutschland stehen 193.000 Hoch- und Höchstspannungsmasten mit ihrem
Kabelwerk. Der größte Teil dient dem Transport von Strom aus
Großkraftwerken in die Mittelspannungsnetze. Durch den Ersatz von
Großkraftwerken durch regional breit gestreute dezentrale Stromerzeugung
können diese abgebaut werden. Gerade die Perspektive einer
Gesamtversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien setzt voraus, dass
Wind- und Solarstrom im Netzverbund nicht nur in besonders windgünstigen
und solarstrahlungsreichen Regionen erzeugt wird – mit der Folge
entsprechender Leitungsverluste für den weiträumigen Transport- und
Energiememorandum 08. März 2007
14
Verteilungsaufwand. Um den erforderlichen Spannungsausgleich im
Netzverbund zu gewährleisten, darf z.B. das Windkraftpotential nicht allein an
den Küsten oder off-shore installiert werden.
6. Das unerfüllbare Versprechen der „clean coal“-Option
Die Option von „clean coal“-Kraftwerken ist bei näherem Hinsehen nicht
umsetzbar. Sie dient gegenwärtig vor allem als virtuelles Instrument zur
Ablenkung von der Perspektive erneuerbarer Energien sowie zur
Legitimierung des Baus neuer fossiler Großkraftwerke ohne CO2-
Abscheidung.
Die Befürworter von „clean-coal“-Ansätzen übersehen oder verschweigen,
dass dies mit erheblichen Effizienzverlusten der Kraftwerke verbunden wäre,
die bei 20 % oder mehr liegen. Die Folge wäre ein deutlich größerer
Brennstoffeinsatz, und neben der Erhöhung der Importabhängigkeit und
Kostensteigerungen. Weitere Kostensteigerungen ergeben sich aus der
Abscheidungstechnik selbst und aus dem zusätzlichen Infrastrukturaufwand,
um die abgeschiedenen CO2-Mengen zu den Endlagern in Erdkavernen zu
transportieren sowie für die Endlagerung selbst. Diese Endlager müssen
absolut sicher sein, ähnlich wie beim Atommüll, denn das CO2 darf nie wieder
in die Atmosphäre. Um den Klimaschutzanspruch von „clean coal“-
Kraftwerken einzuhalten, darf jährlich über Leckagen nicht mehr als 0,01 %
des CO2 entweichen. Ob diese gesicherte Endlagerung überhaupt möglich ist
und was sie dauerhaft kostet, ist ungeklärt.
In jedem Fall ist damit zu rechnen, dass die „clean coal“-Kosten höher sein
werden als die Kosten der Stromerzeugung und –bereitstellung aus
erneuerbaren Energien. Der „clean coal“-Ansatz ist mit höchster
Wahrscheinlichkeit ein unerfüllbares Versprechen. Er wird ausschließlich
deshalb verfolgt, um die Großkraftwerkstrukturen künstlich aufrechtzuerhalten.
Aus realpolitischen, -technologischen und wirtschaftlichen Ansätzen kann
darauf nicht gesetzt werden.
Energiememorandum 08. März 2007
15
Der Lackmustest auf den „clean coal“-Ansatz wäre, wenn alle
Neugenehmigungen für fossile Großkraftwerke ab sofort davon abhängig
gemacht würden, dass eine CO2-Abscheidung und Endlagerung verfügbar ist.
Dies wäre schon deshalb angebracht, weil solche Kraftwerke zur Vermeidung
des CO2-Transportaufwandes nahe den Endlagerstätten errichtet werden
müssten, weil sie sonst nicht wirklich „clean coal“-fähig sind. Spätestens bei
einem solchen Junktim würden die Stromkonzerne alle Argumente aufführen,
die gegen die Praktikabilität des „clean coal“-Ansatzes sprechen.
7. „Atomrenaissance“ scheitert am Schnellen Brüter
Auch die Befürworter der „Atomenergie-Renaissance“ legen nicht die gesamte
Wahrheit über die Atomenergie auf den Tisch. Sie verschweigen, dass eine
solche angeblich weltweite „Renaissance“ nur möglich wäre, wenn Shnelle
Brutreaktoren weltweit im Dauerbetrieb operationsfähig wären, um den
Atombrennstoff strecken zu können. Einen solchen Reaktor gibt es bisher
nirgendwo. Würde diese Technologie in Verbindung mit
Wiederaufarbeitungsanlagen verfügbar sein, so würde dies zu einer
drastischen Kostensteigerung des Atomstroms führen und ebenso zu einer
Steigerung der Atommüllproblematik und der Gefahren atomarer Proliferation.
Daran werden die atomaren Zukunftspläne scheitern.
8. Energiesicherheit heißt, prioritär fossile Energieimporte zu ersetzen
Auch aus Gründen der Energiesicherheit spricht alles für die umfassende
Orientierung auf erneuerbare Energien. Energiesicherheit ist nur gegeben,
wenn die Primärenergie dauerhaft gesichert zur Verfügung steht, also nicht
durch Erschöpfung der Quellen oder politisch bedingte Stornierung der
Energielieferungen.
Diese Gefährdungen sind desto größer, je höher die Importabhängigkeit ist, je
instabiler die Verhältnisse in den Förderländern sind und je mehr die weltweite
Nachfrage steigt, so dass die Restreserven begehrter, umstrittener und in
jedem Fall teurer werden. Das ist bei allen nicht erneuerbaren Energien der
Fall. Deren Substitution durch erneuerbare Energien muss deshalb politisch-
Energiememorandum 08. März 2007
16
strategisch bei den Importenergien prioritär ansetzen. Deutschland ist
gegenwärtig bei Steinkohle zu 61 % importabhängig, bei Mineralölen zu 98,7
%, bei Erdgas zu etwa 80 % und bei der Atomenergie zu 100 %.
Das europa-rechtliche Instrumentarium für eine Substitutionsstrategie nach
diesem Kriterium steht mit dem Art. 11, Abs. 4 der EU-Richtlinie zur
Liberalisierung des Strommarktes zur Verfügung. In diesem heißt es: „Ein
Mitgliedsstaat kann aus Gründen der Versorgungssicherheit anordnen, dass
Elektrizität bis zu einer Menge, die 15 % der in einem Kalenderjahr zur
Deckung des gesamten Elektrizitätsverbrauchs des betreffenden
Mitgliedsstaats notwendigen Primärenergie nicht überschreitet, vorrangig aus
Erzeugnisanlagen abgerufen wird, die einheimische Primärenergie als
Brennstoffe einsetzen.“
Demzufolge wäre es auch möglich, die Subventionen für die deutsche
Steinkohle aus den öffentlichen Haushalten einzusparen und im Gegenzug
dazu den vorrangigen Einsatz dieser Heimkohle zu ihrem Förderpreis
anzuordnen, da diese Fördermenge unterhalb des 15 %-Limits der EURichtlinie
liegt.
9. Steigende fossile Energiepreise, sinkende Preise für erneuerbare
Energien
Aufgrund der Endlichkeit und im weltweiten Maßstab sehr konzentrierter
Lagerstätten von Gas- und Ölreserven werden die Einfuhrpreise für diese
Energieträger unweigerlich steigen. Mit dem wachsenden Energiehunger der
Schwellen- und Entwicklungsländer steigen schon aktuell auch die Preise für
Kohle. Weitere Kostensteigerungenergeben sich aus politisch nicht länger
ignorierbaren Einpreisungserfordernissen der internen Kosten bei der fossilen
und atomaren Energieerzeugung.
Dazu gehört auch die aktuelle zweifelhafte Praxis des Emissionshandels, der
bisher eher preissteigernde als emissionsmindernde Effekte hat.
Demgegenüber steht, dass Strom aus erneuerbaren Energien nur laufend
Energiememorandum 08. März 2007
17
billiger erzeugt werden kann, weil – außer im Fall der Bioenergie - nur
Technikkosten anfallen. Diese sinken durch größere industrielle
Anlagenproduktion (economies of scale) sowie durch Technologiesprünge, die
bei jungen Technologien größer als bei schon lange eingeführten
Technologien. Schon jetzt wirkt Windstrom an windstarken Tagen
stabilisierend oder mindernd auf die Stormpreise an der Strombörse EEX in
Leipzig, wie selbst Studien von E.ON ergeben haben.
Die Mehrkosten für das EEG betragen gegenwärtig bei konservativer
Bewertung 2,3 Mrd. Euro. Bei steigenden konventionellen Strompreisen
sinken diese automatisch. Daraus ergibt sich, dass eine übermäßige
Kostensteigerung auch bei einem beschleunigten und vermehrten Ausbau
nicht zu erwarten ist. Bei einer wirklichkeitsnahen Bewertung des
tatsächlichen Marktwerts des EEG-Stroms (Spitzenlastbeitrag von Solar- und
Windstrom oder durch lastorientiertes Strommanagement wird sich
herausstellen, dass die heute unterstellten Mehrkosten deutlich niedriger
ausfallen. Die jährlichen Mehrkosten für erneuerbare Energien im Rahmen
des EEG haben u.a. bewirkt, dass im Jahr 2006 die Klimaemissionen um 44
Mio. t gesenkt wurden. Insgesamt sind durch die Förderprogramme
erneuerbarer Energien 97 Mio. t CO2 vermieden worden.
Demgegenüber hat das Zuteilungsgesetz (ZuG 2007) für das
Emissionshandelssystem lediglich Emissionsminderungen in Höhe von 2 Mio.
t vorgesehen. Dies hat durch die Einpreisung der Emissionszertifikate
Mehrkosten für die Stromverbraucher von jährlich – schwankend zum CO2-
Preis – 2 bis 3,5 Mrd. Euro hervorgerufen. Das bedeutet, dass eine
Umverteilung von Kleinverbrauchern auf die großen Energiekonzerne und vor
allem Atomkraftwerksbetreiber erfolgte. Es besagt aber vor allem, dass die
Mobilisierung erneuerbarer Energien nach dem EEG-Instrument die mit
weitem Abstand erfolgreichste und kostengünstigste Klimaschutzoption ist, die
zugleich zu Investitionen und Beschäftigung in Ländern und Kommunen führt.
Energiememorandum 08. März 2007
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Anhang 1: Restlaufzeiten der bestehenden Atomkraftwerke
AKW Laufzeitende
Brunsbüttel Ca. 2009
Brokdorf Ca. 2022
Krümmel Ca. 2019
Unterweser Ca. 2013
Lingen Ca. 2022
Grohnde Ca. 2019
Grafenrheinfeld Ca. 2016
Biblis A Ca. 2009
Biblis B Ca. 2011
Philippsburg 1 Ca. 2015
Philippsburg 2 Ca. 2019
Neckarwestheim 1 Ca. 2010
Neckarwestheim 2 Ca. 2023
Grundremmingen B Ca. 2018
Grundremmingen C Ca. 2020
Isar 1 Ca. 2014
Isar 2 Ca. 2023
Energiememorandum 08. März 2007
19
Anhang 2: Geplante neue fossile Großkraftwerke
Kraftwerksname Bruttoleistung MWel Inbetriebnahme Anlagenart Primärenergiebasis
Boxberg, Block R 660 2010 DKW Braunkohle
Goldenberg N1 200 2010 DKW Braunkohle
Grevenbroich F (BoA 2) 1100 2010 DKW Braunkohle
Grevenbroich G (BoA 3) 1100 2010 DKW Braunkohle
Schwarze Pumpe 300 2015 DKW Braunkohle
Wählitz 500 2012 DKW Braunkohle
Bocholt 400 2009 GuD Erdgas
Braunschweig 400 2008 GuD Erdgas
Dettelbach 800 2009 GuD Erdgas
Emsland-Lingen 1 neu 580 2009 GuD Erdgas
Emsland-Lingen 2 neu 580 2009 GuD Erdgas
Hamburg-Tiefsack 125 2007 GuD Erdgas
Hamm-Uentrop 1 400 2007 GuD Erdgas
Hamm-Uentrop 2 400 2007 GuD Erdgas
Herdecke H 3 (Cuno) 400 2007 GuD Erdgas
Hürth-Knappsack 812 2007 GuD Erdgas
Irsching 4 800 2008 GuD Erdgas
Irsching 5 530 2011 GuD Erdgas
Lichtenberg 500 2013 GuD Erdgas
Lingen 850 2009 GuD Erdgas
Lubmin I 1 423 2009 GuD Erdgas
Lubmin I 2 423 2009 GuD Erdgas
Lubmin I 3 423 2009 GuD Erdgas
Mecklar-Marbach 1000 2010 GuD Erdgas
Quierschied-Weiher 400 2008 GuD Erdgas
Reuter West Topping 150 2008 GuD Erdgas
Weisweiler 270 2007 GT Erdgas
Wertheim 400 2009 GuD Erdgas
Bremen-Mittelsbüren 800 2011 DKW Steinkohle
Brunsbüttel 800 2010 DKW Steinkohle
Datteln 1000 2011 DKW Steinkohle
Duisburg-Walsum 10 750 2010 HKW Steinkohle
Gelsenkirchen-Scholven 1 1100 2014 DKW Steinkohle
Gelsenkirchen-Scholven 2 400 2014 DKW Steinkohle
Hamburg-Moorburg 1680 2012 HKW Steinkohle
Hamm DKW 1500 2012 DKW Steinkohle
Herne 750 2011 DKW Steinkohle
Karlsruhe/Rheinhafen 820 2011 DKW Steinkohle
Köln-Niehl 800 2012 DKW Steinkohle
Lübeck 444 2010 DKW Steinkohle
Lünen 750 2012 DKW Steinkohle
Mainz-Wiesbaden 800 2011 DKW Steinkohle
Stade 800 2010 DKW Steinkohle
Staudinger 1100 2015 DKW Steinkohle
Wilhelmshaven 800 2010 DKW Steinkohle
Summe Mwel 30020
__
__
Anlage 3: Bundesländer-Vergleich installierter Windkraftanlagen
Bundesland Fläche (km2) Inst. Leistung
in MW
Anzahl der
Windkraftanlagen
Anlage
pro km2
Inst. Leistung
in MW pro km2
Baden-Württemberg 35 753 325 295 120,6 0,0090
Bayer 70 549 332 315 224 0,0048
Berlin 891,8
Brandenburg 29 477 3 128 2 302 12,8 0,106
Bremen 404 64 47 8,6 0,158
Hamburg 755,3 (davon 61
km2Wasserfläche)
34 57 12,32 0,045
Hessen 21 115 450 538 39,3 0,0021
Mecklenburg-
Vorpommern
23 180 1 233 1 203 19,3 0,0531
Niedersachsen 47 618 5 283 4 724 10,1 0,2111
Nordrhein-Westfalen 34 088 2 392 2 496 13,65 0,070
Rheinland-Pfalz 19 853 992 860 23,08 0,050
Saarland 2 569 57 54 47,57 0,022
Sachsen 18 413 769 734 25,1 0,041
Sachsen-Anhalt 20 445 2 533 1 828 11,18 0,123
Schleswig-Holstein 15 763 2 391 2 717 5,8 0,151
Thüringen 16 172 632 515 31,4 0.039
Energiememorandum 08. März 2007
21
Anlage 4: Hochrechnung der Ausbaupotentiale von Windkraft in Bundesländern anhand des gegenwärtigen Referenzbeispiels Sachsen-
Anhalt
Bundesland Fläche in
km2
Installierte
Leistung in
MW
(bis
31.12.2006)
Potenzial
installierte
Leistung in
MW
Bayern 70.549,19 339,18 8748,10
Baden-
Württemberg
35.751,65 325,18 4433,21
Mecklenburg-
Vorpommern
23.174,17 1.233,20 2873,60
Hessen 21.114,72 449,66 2618,23
Sachsen 18.415,66 769,02 2283,54
Thüringen 16.172,14 631,88 2005,35
Saarland 2.568,65 57,40 318,51
Saarland 2.568,65 57,40 318,51
Berlin 891,75 0 k.A.
Hamburg 755,16 33,68 k.A.
Bremen 404,23 63,20 k.A.
Summe 3.903,40 23.280,54
Quelle: BWE/VDMA/DEWI; eigene Berechnungen
Annahme: Wert Sachsen-Anhalts als Referenzwert: 0,124 MW/km
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Tel.: 01805 89 69 1277; Fax: 01805 89 69 1266 - info@bpre.de www.bpre.de
1
Positive Bilanz der ENERTEC
Energiefachmesse in Leipzig vom 05.03. – 08.03. 2007
Bad Nauheim, 9. März 2007
Pressemitteilung
Energie durch Biomasse – Das Netzwerk von BPRe wächst
Biomasse hat das Potential, einen Großteil unseres Energiebedarfes zukünftig
abzudecken – und das frei von Nebenwirkungen. Energie, Wärme und die bei der
Produktion anfallenden Reststoffe werden vollständig genutzt.
Und das alles ohne Ausstoß von CO2.
Auf der Leipziger ENERTEC, einer der wichtigsten Energiefachmessen im neuen
Europa, hat die BPRe Biopower Renewable Energy, Inc. erstmals ihr
Unternehmens-Netzwerk der Öffentlichkeit präsentiert. „Die Beteiligung von
BPRe auf der ENERTEC in Leipzig war rundherum erfolgreich“, heißt das Fazit von
CEO Hans-Theodor Bedburdick. Mit einem deutschen regionalen Gasversorgungs-
Unternehmen wurden erste Gespräche zu einer möglichen Kooperation in der
Energieerzeugung in dessen Versorgungsgebiet aufgenommen. Zudem haben
sich mehrere Unternehmen darum beworben, am BPRe-Netzwerk beteiligt zu
werden. Bedburdick: „Wir werden nun intensiv unsere Optionen zur
Vergrößerung des Netzwerkes prüfen.“
Dabei wird auch eine Ausweitung über die Landesgrenzen hinaus geprüft. Die
gesetzlichen Grundlagen für Energieproduktion aus Biomasse sind europaweit
ähnlich gut wie in Deutschland. Am BPRe-Messestand gingen Anfragen aus
europäischen Ländern, wie Dänemark, Frankreich und Spanien ein, am Netzwerk
mitzuwirken. Zudem haben sich Interessenten aus Israel und den USA gemeldet.
Aus Polen und der Ukraine liegen Angebote für Biomasselieferungen vor.
Der Vortrag von BPRe-CEO Hans-Theodor Bedburdick und BPRe-
Netzwerkmitglied Dipl.-Ing. Jörg Reichmann zum Thema der Sanierung
kommunaler Haushalte durch den Einsatz regenerativer Energien stieß auf ein
großes Interesse des Fachpublikums. Auch hier gab es eine Reihe von
Nachfragen, viele neue Kontakte und entsprechendes Potential für neue Projekte.
Kontakt:
BPRe, Inc.
Terrassenstraße 4
D-61231 Bad Nauheim
Tel. 01805 8969 1277
Fax 01805 8969 1266
info@bpre.de
www.bpre.de www.biomasse-netz.de
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News
Freiwillige Barabfindung
07. März 2007
Übersicht
WKN 649290
Wertpapierbezeichnung A.I.S. AG
Art Freiwillige Barabfindung
Abfindungsfrist 07.03.2007 - 04.04.2007
Abfindungspreis EUR 0,24
EinzelheitenDie BPRe Biopower Renewable Energy Inc. bietet den Aktionären der A.I.S. AG ein Übernahme-/Abfindungsangebot zu den nebenstehenden Konditionen an. Bei Annahme des Angebots werden die Aktien in die Zwischen-Gattung WKN A0MFZF umgebucht. Einzelheiten können der Angebotsunterlage unter www.bpre.de entnommen werden.
Disclaimer
Vorstehende Informationen wurden uns von Dritten zur Verfügung gestellt. Das Angebot sowie die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten wurden nicht von Cortal Consors geprüft. Cortal Consors haftet daher weder für die Höhe noch für die Erfüllung dieses Angebotes oder für die sonstigen in dieser Information enthaltenen Angaben. Wir weisen ferner ausdrücklich darauf hin, dass dies keine Aufforderung zum Kauf, Verkauf oder Halten von Wertpapieren oder Rechten darstellt. Die zur Verfügung gestellten Informationen sind keine Empfehlung oder Beratung von Cortal Consors.
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Pflichtangebot der BPRe Biopower Renewable Energy, Inc. an die Aktionäre der a.i.s. AG
Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der BPRe Biopower Renewable Energy, Inc. („BPRe, Inc.“), Aloha, Oregon/USA, zur Veröffentlichung von Informationen im Zusammenhang mit ihrem Pflichtangebot zum Erwerb der Aktien der a.i.s. AG, Köln, vorgesehen ist.
Aktionäre der a.i.s. AG werden gebeten, die Kenntnisnahme der nachfolgenden rechtlichen Hinweise weiter unten auf dieser Seite zu bestätigen, um zur Internetseite mit der Angebotsunterlage und zu weiteren Informationen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot weitergeleitet zu werden.
Das auf den folgenden Seiten veröffentlichte Kaufangebot ("Angebot") der BPRe, Inc. mit Sitz in Aloha, Oregon/USA, ist ein Pflichtangebot im Sinne des § 35 Abs. 2 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“). Es richtet sich an alle Aktionäre (die „a.i.s.-Aktionäre“) der a.i.s. Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln. Das Angebot wird ausschließlich nach deutschem Recht, insbesondere gemäß dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots („WpÜG-AngebotsVO“), durchgeführt. Die Bieterin beabsichtigt nicht, das Angebot nach den Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung durchzuführen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage und weitere Veröffentlichungen auf den nachfolgenden Internetseiten dienen ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften des WpÜG.
Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage sowie die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland unterliegt unter Umständen rechtlichen Beschränkungen. a.i.s.-Aktionäre, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen und/oder das Pflichtangebot annehmen möchten und dem Anwendungsbereich anderer kapitalmarktrechtlicher Vorschriften als denjenigen der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, sollten sich über die einschlägigen Rechtsvorschriften informieren und diese einhalten. Die BPRe, Inc. übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage sowie die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Jede Haftung der BPRe, Inc. für die Nichteinhaltung ausländischer Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Sämtliche in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben, Ansichten, Absichten und in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf den derzeit verfügbaren Informationen, Planungen und auf bestimmten Annahmen der BPRe, Inc. zum Datum dieser Angebotsunterlage, die sich in Zukunft ändern können. Im Falle einer Änderung der hier zugrunde gelegten Informationen, Planungen und Annahmen besteht - unbeschadet gesetzlicher Vorschriften nach Wertpapierhandelsgesetz („WpHG“) und WpÜG - keine Verpflichtung der BPRe, Inc., diese Angebotsunterlage zu aktualisieren.
Diese Angebotsunterlage enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die durch die Worte „werden“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „soll“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet sind. Sie geben die gegenwärtige Auffassung der BPRe, Inc. im Hinblick auf zukünftige mögliche Ereignisse wieder. Diese Absichten, Einschätzungen oder Erwartungen der BPRe, Inc. wurden von ihr nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, sind allerdings noch ungewiss und damit Risiken ausgesetzt. Soweit in Zukunft gerichtete Aussagen künftige tatsächliche Entwicklungen betreffen, besteht keine Gewähr dafür, dass diese Entwicklungen tatsächlich eintreten werden. Die tatsächlich eintretenden Ereignisse können sich noch wesentlich von der prognostizierten Lage unterscheiden.
Die BPRe, Inc. hat Dritte nicht ermächtigt, Aussagen zu dem Pflichtangebot oder zu dieser Angebotsunterlage zu machen. Sofern Dritte derartige Aussagen machen, sind diese der BPRe, Inc. nicht zurechenbar.
Insbesondere die Aktionäre der a.i.s. Aktiengesellschaft mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollten zudem die Hinweise im 1. Abschnitt der Angebotsunterlage „Allgemeine Hinweise, insbesondere für Aktionäre der a.i.s. Aktiengesellschaft mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland“ beachten.
GELESEN
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