...dürfte nicht viel Interesse auf Seiten der Investoren sein. Ich gehe davon aus, dass zunächst einmal eine Abwarteposition bezogen wird, bis klar ist, das die frühere Steuerfreiheit der Sanierungsgewinne weiterhin möglich bleibt.
Und was mit der Tiscon AG passiert, steht eh in den Sternen, so lange es keinen Insolvenzplan gibt.
Kann mir nicht vorstellen, dass das Insolvenzgericht es gut findet, falls der bestellte Insolvenzverwalter sich zu viel Zeit lässt oder nur Däumchen dreht. Und dann wäre da noch die Gläubigerversammlung, die vermutlich auch berichtet haben möchte. ;-)
Meine Meinung. |