Das sind die AGs, deren Sanierungsplan (Insolvenzplan) bereits vor dem Stichtag der neuen gesetzlichen Regelung, dem 8.2.2017, bestätigt wurden.
In dem Link unter #7646 geht es um den Sanierungserlass des BMF aus 2003. Nicht um die neue gesetzliche Regelung, welche auf Zustimmung durch die Brüsseler Kommission wartet.
Die neuen Anforderungen wurden bisher noch nicht in der Praxis angewendet, da in der Schwebe wegen Brüssel.
Wer da nicht genau differenziert und im Thema ist, sollte sich besser JETZT einlesen, falls er die Absicht hat, sich ab diesem Jahr Insolvenzaktien anzuschauen. Notfalls einen Fachanwalt oder Unternehmensberater zu Rate ziehen.
Nur meine Meinung. |