Damit sind Widersprüche gegen die Insolvenzforderungen gemeint. Das wird aus deinem Posting #7222 nicht ersichtlich. Daher besser immer gleich einen Bezug herstellen (hier Anzeiger und Registereintrag), damit andere Leser deinen Aussagen folgen können. Das erleichtert die Diskussion.
Kann übrigens auch ohne Widerspruch gelaufen sein. Das wird nämlich nicht bekannt gegeben.
Und die Prüfungen erfolgen je nach Aufkommen der Forderungen. Können demnach ggfls. noch weitere Prüfungstermine folgen. Je mehr anerkannte Forderungen sich im Laufe eines Insolvenzverfahrens in der Insolvenztabelle ansammeln, desto ungünstiger kann sich erfahrungsgemäß die Insolvenzquote entwickeln. |