„Arbitrage Arbitrage (von lat. Arbitratus, Gutdünken, freie Wahl, freies Ermessen) bezeichnet den Handel, der Preisunterschiede für gleiche Handlungsalternativen (Marktgegenstände) in verschiedenen Märkten zum Zwecke einer beabsichtigten risikoarmen Gewinnerzielung nutzt. Infolge der ausgleichenden Wirkung der Arbitrage passen sich die Preise in verschiedenen Märkten einander an, der Vorteil existiert nur zeitlich begrenzt.
Bei der praktischen Durchführung der Arbitrage kauft der Arbitrageur (meist unter Einsatz hoher Volumina) das billigere Instrument, bei (theoretisch) simultanem Verkauf des teureren Instruments, ohne dass es für ihn dabei zu nennenswerten Nettoausgaben kommt. Jede Arbitrage beruht hierbei auf dem ökonomischen "Gesetz des einheitlichen Preises" ("Law of One Price") (siehe unten), das für gleichwertige Handlungsalternativen gleiche Preise postuliert.
In einer strengeren Definition gilt Arbitrage nur dann als möglich, wenn die Gewinnerzielung nicht nur risikoarm, sondern risikolos, also sicher erfolgen kann. Wenn eine Gewinnerzielung sicher erfolgen kann, muss sie, um sicher zu sein, üblicherweise sofort ("in Null Zeit") erfolgen, da sonst üblicherweise das Risiko besteht, dass sich mit der Zeit die Marktpreise ändern und so das Arbitrage-Kalkül nicht mehr aufgeht.“
Das Problem dabei für den "kleinen" Anleger mit den technisch nicht so perfekten Möglichkeiten ist die "Null Zeit" bzw. das von endemol #10601 oben geschilderte Problem. Wenn der Knopfdruck, aus welchem Grunde auch immer, nicht funktioniert. |