Die deutsche Tochter des Handelskonzerns Wal-Mart (NYSE: WMT) konnte den Rechtsstreit aufgrund des Verkaufes unter Einstandspreisen für sich entscheiden. Es ist ihr somit erlaubt künftig weiter unter ihrem Einkaufspreis zu verkaufen. Der Beschluss des Kartellamtes wurde somit aufgehoben. Eine neue Preisrunde im deutschen Einzelhandel wird von der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels (HDE) nicht erwartet. Bei dem erstmaligen Eingriff des Bundeskartellamtes in den Preiskampf der Lebensmittelhändler wurde neben Wal-Mart auch Aldi Nord und Lidl untersagt Produkte unter dem Einkaufskosten zu verkaufen. Der Vorwurf des Kartellamtes bezog sich auf Produkte wie Butter, Milch, Zucker und Mehl, welche zu extrem niedrigen Preisen verkauft wurden und damit auf längere Zeit gesehen ihre kleineren Konkurrenten ausschalten würden. Ob sich Wal-Mart nun trotz der niedrigen Preise auf dem deutschen Markt behaupten kann, ist angesichts seiner Probleme auf dem deutschen Markt noch ungewiss. Wal-Mart schloss gestern bei 55,99 Dollar mit einem Minus von 1,55%. |