Die Vorgänge aus dem o.g. Artikel sind derzeit unter dem Aktenzeichen 2-05 O 184/21 Gegenstand eines Gerichtsverfahrens beim Landgericht Frankfurt. Ein betroffener Anleger hat die Societe Generale auf Schadensersatz verklagt, weil diese noch am 19. Juni 2020 Short-Zertifikate auf Wirecard verkauft und dann am gleichen Tag spätabends gekündigt hat.
Der Anleger macht u.a. geltend, dass zwischen dem Kauf der Zertifikate am Freitagnachmittag und der Kündigung später am gleichen Tag die Kündigungsfrist von mindestens 1 Bankarbeitstag nicht eingehalten wurde. Weiterhin sind die Umstände und der genaue Zeitpunkt der Kündigung umstritten.
Und zu guter Letzt macht der Anleger Artikel 24 der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumenten (MiFID II) geltend, der Bestimmungen zum Anlegerschutz enthält. Unter anderem sollen Finanzdienstleistungsunternehmen ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden handeln. Dies sei ganz offenbar hier nicht der Fall gewesen.
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