Deutschland jemals hatte!
Warum? Hier sind u.a. Demokratie, Rechtsstaatsprinzip, die Gewaltenteilung, die Menschenwürde sowie die anderen Grundrechte fest verankert, die Grundrechte binden den Staat zudem als unmittelbar geltendes Recht.
Und wenn mal jemand beispielsweise mit behördlichen Regelungen nicht einverstanden ist, kann er dagegen klagen, im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde sogar vor dem Bundesverfassungsgericht extra die Feststellung einer Grundrechtsverletzung oder bestimmter weiterer Verfassungsrechte beantragen. |