MyFC Holding - revolutionäre Mikro-Brennstoffzelle

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neuester Beitrag: 14.02.24 13:26
eröffnet am: 13.01.20 20:18 von: LupenRainer_. Anzahl Beiträge: 1137
neuester Beitrag: 14.02.24 13:26 von: koeln2999 Leser gesamt: 334097
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12.01.23 13:32

2835 Postings, 1424 Tage koeln2999Informationsschreiben meiner Depotbank

ich bin bei Onvista und erhielt heute folgenden Schreiben bezüglich meines Aktienbestandes von myFC

S eh r geeh r t e D epo tkund i n ,
seh r geeh r t e r D epo tkunde ,
w i e  w i r  I n f o r m a t i onen de r  W e r t pap i e r m i tt e il ungen en t neh m en , be f i nde t si ch de r E m i tt en t i n Z ah l ung ssch w i e r i g ke i t en .
D i eses S c h r e ib e n di e n t l e digli c h Ih r e r In f o r m a t ion und d e r E r f üllung d e r M i tt e ilung sve r p f li c h t ung e n a u s d e n
Sond e r b e dingung e n f ü r W e r t p a pi e r g esc h ä ft e . E s h a nd e l t s i c h u m di e W e i t e r l e i t ung e in e r N ac h r i c h t v on D r i tt e n, di e
ke in e r P r ü f ung un t e r zog e n wu r d e . Fü r di e P r ü f ung d e r W e r t h a l t ig ke i t d e r In f o r m a t ion i s t d e r A nl e g e r
ve r a n t wo r t li c h.


Was bedeutet das jetzt? Hört sich an als hätten sie erst jetzt mitbekommen dass die Aktie vom Handel ausgesetzt wurde. Wobei das ja nicht mal da drin steht. Es ist nur von Zahlungsschwierigkeiten die Rede. Soll das eine Warnung sein oder muss ich jetzt was unternehmen?
Bislang habe ich auch keine weitere Meldung vom Insolvenzverfahren erhalten ob es noch eine Teilauszahlung gibt.
Würdet ihr jetzt die Bank anschreiben bezüglich einer steuerlichen Anerkennung des Totalverlusts? Ich bin etwas überfordert. Die Aktien sind weiter in meinem Depot  

12.01.23 18:32

1725 Postings, 1391 Tage Zerospiel 1@ koeln2999

Moin koeln,
wirklich helfen und konkrete Antworten kann ich dir auch nicht geben.
Das Schreiben ist schon witzig, da völlig nichtssagend und inhaltlos.
Was die Anerkennung betrifft bin ich noch vorsichtig. Die Rechtsprechung ist sehr widersprüchlich und die Banken/Broker machen es sich einfach und Sagen: Wir erkennen das nicht an.
Ich werde meine Anteile erst ein mal weiterhin im Depot lassen.
Sollte es irgendwann ein BGH Urteil geben, kann ich immer noch Handeln.
Da sich mein Verlust in Grenzen hält, habe ich auch keinen Handlungsbedarf.
Falls du nicht warten möchtest, wende dich doch einmal an die:

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr 7B · 80331 München
089 20208460

Die können dir bestimmt konkrete Hilfe oder zumindest fundierte Auskunft geben.
VG    

14.07.23 23:04

2835 Postings, 1424 Tage koeln2999Hat jemand was vom Insolvenzverwalter gehört?

ich rein gar nichts. Ob wir hier noch Auszahlungen erhalten?
Ich war auch bei Teldafax dabei und da gabe es immer mal wieder Informationen - wenn auch kein Geld.

Man  muss doch über den Stand des Verfahrens informiert werden?  

21.07.23 17:18

93 Postings, 1471 Tage MaexelchenIch habe meine Stücke ...

... auch immer noch im Depot und auch noch nicht als "wertlos" ausbuchen lassen.
Infos von irgendwem zu irgendwas in diesem Zusammenhang: Völlige Fehlanzeige.

Das wird wohl nichts mehr und auf eine Auszahlung zu hoffen macht m.E. auch keinen Sinn.
Einfach mal in die Kacke gegriffen, abhaken und weitermachen.

CU


Max  

21.07.23 17:50

2835 Postings, 1424 Tage koeln2999@Max

Das heisst Du verzichtest freiwillig auf den Verlustvortrag?  

17.08.23 13:27

93 Postings, 1471 Tage MaexelchenNatürlich ...

... verzichte ich nicht auf den Verlustvortrag. Da ich den aber im letzten Jahr nicht brauchte, werde ich die wertlose Ausbuchung erst in diesem Jahr veranlassen und dann mit der Steuer verrechnen lassen. Das kommt für mich günstiger aus.

Lt. ING übernehmen die den Verlust ja auch nicht automatisch in den Verrechnungstopf. Das muss man mit der Bescheinigung zusammen bei der Steuererklärung am Jahresende machen. Insofern besteht da auch überhaupt keine Eile ...

CU Max  

23.09.23 19:31

2835 Postings, 1424 Tage koeln2999Wertlose Ausbuchung

Bin mal wieder mit dem Thema zu Gange.
Ich finde auf der Consors Homepage im Forum einen Beitrag des Moderators von Consors zu dem Thema:

Die steuerliche Verlustverrechnung aus wertlosen Ausbuchungen und Übertragungen von Wertpapieren ist seit dem 01.01.2020 auf 10.000 EUR pro Anleger und Jahr begrenzt. Diese ist nach aktuellem Stand für alle Wertpapiere (also auch Aktien und Anleihen) möglich.

Sie müssen diese Verlustverrechnung selbst in Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt beantragen. Dafür werden wir und andere Banken voraussichtlich die Steuerbescheinigung ab 2020 erweitern und den Kunden diese Verluste ausweisen.

Es stellen sic für mic einige Fragen:

FRAGE 1:

Wenn das stimmt - hiervon gehe ich erst mal aus - dann kann man nur 10.000 Euro steuerlich geltend machen. Da ich einen Verlust in der Range von 20.000-30.000 Euro habe, bedeutet dass dass ich entweder

a) nur 10.000 Euro meines Verlusts geltend machen kann?  ODER
b) dass ich die ersten 2 Jahre den Gegenwert von jeweils 10.000 Euro ausbuchen lasse und im dritten Jahr den Restwert, so dass ich den Verlust über 3 Jahre geltend machen kann?

FRAGE 2:

Ich vermute mal dass diese Verluste nur mit Gewinnen aus Wertpapierverkäufen aus dem jeweiligen Jahr verrechnungsberechtigt sind, oder kann man sie auch mit Dividendeneinkünften oder anderen Einkunftsarten (Vermietung und Verpachtung) verrechnen?

FRAGE 3:

Wenn ich die Depotbank wechsle, wird dann der wertlose Bestand mit übertragen? Sonst müsste ich rein den wertlosen Bestand bei der alten Depotbank belassen.

FRAGE 4:

Wenn ich den ganzen Bestand nun wertlos ausbuchen lasse und dem Finanzamt anzeige, muss dann der Verlust des wertlosen Bestands im gleichen Jahr mit Gewinnen verrechnet werden, oder kann man hier beim Finanzamt einen Verlustvortrag führen. Das wäre mir am liebsten, dann könnte ich die Leiche aus dem Depot entfernen.

Es wäre nett wenn sich jemand die Mühe macht hier Auskünfte zu geben. Damit kenne ich mich leider nicht aus. Erschwerend kommt noch hinzu dass ich bei der Depotbank aufgrund einiger Grossverluste aktuell einen 6 stelligen Verlustvortrag führe und perspektivisch überhaupt gar nicht in die Position komme Gewinne zu verrechnen die über den Verlustvorrag hinaus gehen.
Ich muss also ggf. mit 20-30 Jahren rechnen bis ich aus dem ganzen Mist raus bin.

Meine Lehre daraus ist, dass wenn eine insolvenz im Raum steht (leider habe ich mit FGR noch so einen Kandidaten bei dem ich sogar noch höher investiert bin) ich auf jeden Fall den Verlust realisiere bevor die Aktie komplett wertlos geworden ist. Dann bekommt man zar auch "kein" Geld zurück, aber immerhin hat man einen Verlustvortrag verbrieft, der nicht verfallbar ist und ohne Anträge verrechnen kann. Schöner Mist.

Danke Euch im Voraus  

23.09.23 19:41

2835 Postings, 1424 Tage koeln2999Neue Erkenntnis

https://www.finanzen.net/nachricht/...n-steuerlich-behandelt-12208925


Hier wird nun von 20.000 anstatt 10.000 Euro berichtet. Da die 10.000 Euro aber nur von eimem Moderator der Consorsbank verbreitet werden, glaube ich mal an die 20.000 Euro. Da ich aber auch darüber liege, ist es nicht ganz gelöst.
Und der Artikel enthält die wertvolle Information dass ich die Verluste steuerlich unbegrenzt vortragen kann (so lese ich es zumindest heraus) UND dass ich sie mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnen kann. Das wären dann doch Zinsen und auch Dividendenerlöse - oder? Ich habe z.B. dieses Jahr an die 2.000 Euro Kapitalertragssteuer auf Dividendenerlöse gezahlt - diese wurden direkt von der Depotbank abgeführt. Die müsste man mir doch in der Steuererklärung erstatten - oder?

Das Problem bei diesen vielen Fragen ist überhaupot jemand zu finden der einem Auskunft geben ka.. Könnte mit gut vorstellen dass sogar die Sachbearbeiter beim Finanzamt hier überfragt sind. Was für ein Chaos.  

18.12.23 00:24

2835 Postings, 1424 Tage koeln2999Niemand der sich hier auskennt?

Gerne Kontakt per PN/Boardmail  

14.02.24 09:14

53 Postings, 5901 Tage Ungeheuer@koeln2999

Was genau bedeutet das hinsichtlich einer möglichen Ausbuchung und steuerlichen Verrechenbarkeit?  

14.02.24 13:26

2835 Postings, 1424 Tage koeln2999@Ungeheuer

Da bin ich auch auf der Suche nach fachkundigen Beiträgen. Im Forum scheint niemand zu sein der sich  auskennt. Fakt ist dass man nach Anbschluss des Insolvenzverfahrens eine Ausbuchung des WP Bestandes verlangen kann - wobei diese kostenpflichtig ist.
Danach kann man den Verlust in der Steuererklärung geltend machen, wobei nicht klar ist, ob das vom Finanzamt anerkannt ist, da noch Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig sind.
Ich habe viele Stunden dazu recherchiert und einiges an Material zusammen, aber ich wäre geneigt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Hätte auch 10-20 jahre Zeit.
Nun kommt bei mir leider hinzu dass ich wegen der Schließung meines Brokers ein neues Wertpapierdepot benötige und nun kommt das Problem dass nicht mehr handelbare WP nicht transferiert werden können.

Ich habe dazu einen eigenen Thread eröffnet, in dem es nicht nur um myFC geht.

Falls es wider erwarten doch noch jemanden vom Fach hier im Forum gibt, so möge er mich per Boardmail anschreiben oder hier posten.


https://www.ariva.de/forum/after-onvista-vielfaeltige-fragen-584661

 

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