Das Landgericht Frankfurt wies die Diskriminierungsklage eines israelischen Staatsbürgers ab, der von Frankfurt aus mit der Kuwait Airlines nach Bangkok fliegen wollte. (Quelle: t-online) Die Airline weigerte sich trotz Vertrages, den Israeli mitzunehmen, weil das den Gesetzen Kuwaits widersprechen würde. Die Klage des Israeli wurde vom Landgericht Frankfurt mit der Begründung abgewiesen, eine Diskriminierung liege nicht vor, weil dem Israeli nicht aus ethnischen, rassischen oder religiösen Motiven die Mitnahme verweigert werden würde, sondern aus Gründen der Staatsangehörigkeit. Außerdem sei der Airline nicht zuzumuten, "...gegen ein kuwaitisches Gesetz zu verstoßen und damit eine Strafe in Kuwait zu riskieren". Liebe (???) Frankfurter Richter, kennt ihr eigentlich die Begriff Antisemitismus oder Judenhass? Wenn ihr mal an einem Geschichtsbuch vorbei kommt, guckt mal nach, mit welchen Begründungen sich NS-Verbrecher nach dem Krieg zu entschuldigen versuchten. Richtig, es ist genau derselbe Schwachsinn, den ihr gerade als Urteil gefällt habt! Oder frei nach Filbinger: Was in Kuwait Recht ist, kann hier kein Unrecht sein... |