IHPL bereitet durch den Verkauf der AINSLEY Holding Holding ein KAP die vorgesehene Schuldentilgung bei den 21/22-er Bonds vor. Für diese sind sie Garantiegeber. SIHPL und SAHPL sind Töchter der Steinhoff Investment (SIHL). Ainsley gehört zu SAHPL.
"6.9 SIHPL-Auszahlungen (a) Vorbehaltlich dieser Klausel 6.9 (SIHPL-Cash-Auszahlungen) wird SIHPL angemessene Anstrengungen unternehmen, um eine Cash-Auszahlung (in einer oder mehreren Zahlungen) in einer Größenordnung von 25 Prozent vorzunehmen. des ausstehenden Gesamtbetrags der Darlehen der Fazilität A1 am oder vor dem 31. März 2019, jeweils nach einer Bewertung, die gemäß der Quasi-Liquidations-Methode, wie in Absatz (c) definiert, und in Übereinstimmung mit Absatz (c) unten vorgenommen wurde. (b) SIHPL führt nach dem 31. März 2019 (angemessenes Handeln) eine Analyse hinsichtlich weiterer Auszahlungen gemäß der Quasi-Liquidationsmethode gemäß und im nachstehenden Absatz (c) des Zahlungsbetrags durch, und das SIHPL-Board muss dies tun Treffen Sie sich, um die Durchführung solcher Auszahlungen mindestens einmal in jedem aufeinanderfolgenden Dreimonatszeitraum nach dem 31. März 2019 zu bewerten. (c) Bei der Beurteilung der Fähigkeit von SIHPL zur Auszahlung von Cash-Outs berücksichtigt der Verwaltungsrat von SIHPL Folgendes: (i) in Bezug auf alle Rechtsstreitigkeiten, Schiedsverfahren, Verwaltungsverfahren oder Ermittlungen, die gegen SIHPL eingereicht wurden oder der SIHPL mitgeteilt wurden: (A) alle von SIHPL mit dem / den relevanten Antragstellern erzielten Vergleiche; (B) eine Rückstellung von SIHPL zu weniger als 100%. des jeweiligen ursprünglichen Verfahrensanspruchs, der I. hergestellt gemäß IAS 37; II. vom Verwaltungsrat der SIHPL genehmigt, nachdem er von seinen professionellen Beratern und der LWG beraten wurde; und III. reduziert um den Betrag von Gegenansprüchen oder Ähnlichem, den der Verwaltungsrat von SIHPL in der Bestimmung als angemessen erscheinen sollte (nach Rücksprache mit professionellen Beratern und der LWG); (C) jegliche Neueinstellung oder Neubewertung einer Bestimmung durch SIHPL in Bezug auf einen solchen Anspruch, die seit dem Tag der unmittelbar vorangegangenen SIHPL-Bewertung erfolgt ist; (D) jegliche ähnliche Klage gegen SIHPL wurde abgewiesen oder zurückgezogen; (die "Quasi-Liquidationsmethode"); und (ii) alle Rechtsstreitigkeiten, Schiedsverfahren, Verwaltungsverfahren oder Ermittlungen gegen SIHPL, die seit dem Tag der unmittelbar vorangegangenen SIHPL-Bewertung drohen oder anhängig sind, und jegliche diesbezügliche Bestimmung (gemäß Buchstabe c) (i) (B) oben). (iii) sonstige Beträge, die den Gläubigern von SIHPL geschuldet sind, mit Ausnahme der unter (i) und (ii) genannten Verbindlichkeiten. (d) Jede SIHPL-Barauszahlung muss in bar an den Agenten zur Anwendung gemäß Klausel 3.3 (Anwendung von Zahlungen) erfolgen. 0013726-0003937 BK: 45841437.8 23 (e) Der relevante Prozentsatz der SIHPL-Cash-Auszahlungen darf nicht höher sein als der Prozentsatz der SIHPL-relevanten Forderungen. (f) Die SIHPL prüft jeden Rechtsstreit, jedes Schiedsverfahren, jedes Verwaltungsverfahren oder jedes Ermittlungsverfahren mindestens einmal in jedem aufeinanderfolgenden Zeitraum von drei Monaten nach dem 31. März 2019 und trifft gegebenenfalls geeignete Vorkehrungen (nachdem der Verwaltungsrat der SIHPL nach dem Beratung durch seine professionellen Berater und die LWG). (g) Spätestens 15 Geschäftstage nach dem Datum einer SIHPL-Bewertung übermittelt SIHPL dem Beauftragten eine schriftliche Bestätigung über die Feststellung einer solchen SIHPL-Bewertung, wobei diese Feststellung von jedem Mitglied des Board of Directors von SIHPL und von ihm unterzeichnet werden muss angemessene Details zu der dieser SIHPL-Bewertung zugrunde liegenden Analyse und die Grundlage für eine etwaige oder nicht vorgenommene Barauszahlung enthalten, mit der Ausnahme, dass der Vorstand der SIHPL nicht verpflichtet ist, bei dieser Feststellung irgendwelche Informationen offenzulegen Die LWG betrachtet nach vernünftigem Ermessen entweder einen Verstoß gegen Gesetze, Vorschriften, Börsenauflagen, Geheimhaltungspflichten, gesetzliche Privilegien oder wirtschaftlich sensible Personen, wobei diese Beurteilung nach Treu und Glauben zu erfolgen hat. (h) SIHPL bestätigt SIHL und SAHPL spätestens zehn Geschäftstage nach einer positiven Beurteilung von SIHPL schriftlich und fordert die Vorauszahlung des SIHPL / SAHPL Intercompany und des SIHPL / SIHL Intercompany durch SAHPL und SIHL im Verhältnis Anteil des entsprechenden SIHPL-Cash-Pay-Outs, berechnet auf der Grundlage des Anteils der ausstehenden Verbindlichkeiten im Rahmen des SIHPL / SAHPL Intercompany und des SIHPL / SIHL Intercompany. Innerhalb von 5 Geschäftstagen nach Erhalt einer solchen Barzahlung der SIHPL / SAHPL Intercompany bzw. der SIHPL / SIHL Intercompany von SAHPL bzw. SIHL muss SIHPL die entsprechende SIHPL-Auszahlung umgehend, jedoch auf jeden Fall innerhalb von 5 Geschäftstagen nach Erhalt, vornehmen. (i) Für die Zwecke dieser Klausel 6.9 (SIHPL Cash Pay Out) haben die folgenden Wörter und Ausdrücke die im Folgenden angegebene Bedeutung: (i) „anfängliche SIHPL-Beurteilung“ bezeichnet jede von SIHPL gemäß und in Übereinstimmung mit Klausel 6.9 (a) oben vorgenommene Bewertung. (ii) "anfängliche Auszahlung durch SIHPL-Bargeld" bezeichnet jede geleistete Anzahlung Feedback geben Verlauf Gespeichert |