Eigentlich hätte das Stimmrechte der tatsächliche Besitzer der Aktie, also weder der Verleiher noch der Leerverkäufer, sondern der, der die Aktie dann vom Leerverkäufer gekauft hat. Ist aber doch komlizierter, da ja die gemeinen Banken nunmal deponierte Aktien ihrer Kunden ohne deren explizite Kenntnis verleihen. Der Depotinhaber muss ja auch nur dann die Aktien tatsächlich zur Verfügung haben, wenn er damit irgendwas konkretes anstellen will, wie z.B. die Stimmrechte auszuüben. Wenn die Aktien aber gerade hinterrücks verliehen sind, geht das eigentlich nicht. Geht aber doch, weil generell nicht alle ihre Stimmrechte ausüben wollen. So habe ich das jedenfalls verstanden. Ist wie mit dem Geld auf dem Konto. Das liegt ja auch nicht fest in irgendeiner Bankschublade, sondern steht nur als Zahl auf Deinem Kontoauszug. Tatsächlich macht die Bank mit Deinem Geld fröhlich Geschäfte und verleiht auch einiges davon in Form von Krediten. Wenn Du aber darauf zugreifen möchtest, spuckt der Geldautomat immer alles aus, was Du haben magst. Funktioniert hier aber auch nur, solange eben nicht alle Kunden gleichzeitig darauf bestehen, ihr Geld mal so komplett in den Händen zu halten. Dann hat die Bank ein Problem (um mal wieder Griechenland ranzuziehen, siehe Banken dort, die nahe am Kollaps agieren, weil zu viele Griechen aus Angst vorm Ausscheiden aus der Währungsunion ihre Euros vom Konto abheben und unter der Matratze verstecken...) Zurück zu den Stimmrechten: Im Endeffekt bekommen alle die, die ihre Stimmrechte für die Aktien in ihrem Depot ausüben wollen, diese zugestanden. Nun haben aber auch einige Aktien von Leerverkäufern gekauft und im Depot liegen, die gleichzeitig auf dem Papier noch in einem anderen Depot existieren. Wenn jetzt alle ihre Stimmrechte ausüben wollten, hätte die Bank ein Problem. Die muss also im Vorfeld gut kalkulieren, welchen Anteil an Aktien ihrer Kunden sie verleiht. Wenn sie sich verschätzt, müsste sie ggf. selbst kurzfristig am Markt Aktien einkaufen, um genügend Stimmrechte zur Verfügung stellen zu können. Fazit jedenfalls ist, dass der Leerverkäufer keine Stimmrechte hat, denn der hat die Aktien ja nunmal definitv veräußert, hält sie also selbst nicht mehr. Die Angaben etwas unter Vorbehalt, denn ich meine ;-) verstanden zu haben, dass das System so funktioniert. Lasse mich aber gerne korrigieren. |