Wäre das dann nicht eine Sache für Foris? Die könnten doch unendlich viele Aktionäre bündeln und abkassieren. Egal die Klageaussichten sind vom Kurs der letzten Kapitalerhöung aus zu berechnen. Wenn die damaligen Angaben nicht stimmten ... Fraglich ist, ob auch der klagen kann, der aufgrund der Aussagen bzgl. des kleinen Fehlers die Aktien bei 40 E behaten hatte. Dazu müsste strafrechtlich Vorsatz oder Fahrlässigkeit gegeben sein. Wenn aber die Staatsanwaltschaft ermittelt hat das mit der zivielrechtlichen Seite wenig zu tun. Und da sieht es warscheinlich schlecht aus. Denn sonst würden die ganzen kleinen Banken und Aktien-Clubs längst Klagen empfhelen. In den USA ist das anders, da fängt eine Kanzlei eine Klage an, wer mitfährt bekommt Geld, die anderen sind ausgeschlossen. Hier in Deutschland hast Du Chancen, soweit Du die Verjährungsfristen einhälst. Also erst einmal in Ruhe zuschauen, was die Anderen erreichen und dann schnell mit aufspringen Aber lass uns mal weiter aufpassen, das wird interessant aber ich glaube eher enttäuschend. |