das Gutachten von dem Herrscher über Menschenleben und Gerechtigkeit ist ja wohl ein Schlag ins Gesicht für die ganze Gilde. Und dabei ist er nicht nur Differentialdiagnostisch überheblich sondern auch noch dreist genug Sachlichkeiten zu manifestieren die nicht mal im Ansatz bewiesen waren. (Sachschäden, Körperverletzung) Er geht sogar soweit (wir wissen jetzt alle, dass die Wahnvorstellungen keine waren), - zu fordern - den Patienten medikamentös stillzulegen. Mit keinem Ansatz probiert er sich in den Patienten hineinzufühlen - noch ihn zu verstehen. Zitate Beim Angeklagten ist mit Sicherheit eine bereits seit Jahren bestehende, sich zuspitzende paranoide Symptomatik (Wahnsymptomatik) festzustellen. Für die beiden anderen Differentialdiagnosen, die Diagnose der wahnhaften Störung und der paranoiden Schizophrenie, wäre beim Angeklagten eine neuroleptische Behandlung unter stationären Bedingungen und im Weiteren eine psychotherapeutische Behandlung unerlässlich, um das Zustandsbild des Angeklagten positiv beeinflussen zu können. Von daher muss aus forensisch-psychiatrischer Sicht konstatiert werden - unabhängig der von Sachverständigenseite nicht zu beurteilenden Rechtserheblichkeit oder Verhältnismäßigkeit- , dass vom Angeklagten zustandsbedingt weitere gleichartige Taten gegenüber Dritten, die er in seinWahnsystem einbezieht, zu erwarten sind. Von daher müssen aus forensisch-psychiatrischer Sicht die Vorraussetzungen zur Unterbringung des Angeklagten im psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB als gegeben angesehen werden. Ist das Frechheit / Kalkül oder muss der mal auf die Couch? - Richter und Henker in einer Person? Hier der Link http://www.strate.net/de/dokumentation/...en-Leipziger-2005-07-25.pdf |