Da mein Vater über mehrere Jahrzehnte bis 1994 bei der BSH GmbH in Bad Hersfeld gearbeitet und den Betrieb und dessen finanziell ausgeglichene Situation kannte, hatten wir uns für ein Investment bei der Babcock BSH AG entschieden. Durch Missmanagement des Mutterkonzerns der Babcock Borsig AG und krimineller Machenschaften des mittlerweile verurteilten Vorstandes, kam es zur Insolvenz und zur Folgeinsolvenz der bis zu diesem Zeitpunkt soliden Tochtergesellschaft Babcock BSH AG und deren zugehöriger Betriebe. Grund hierfür war eine 68,97% Beteiligung der Babcock Borsig AG an der Babcock BSH AG (siehe Geschäftsbericht der Babcock Borsig AG, S.25). Aufgrund gemeinsamer Konten mit der Babcock Borsig AG standen die bestehenden liquiden Mittel mit Stand 30.09.2001 in Höhe von 55,595 Mio. Euro und Forderungen gegenüber dem Mutterkonzern in Höhe von 16,6 Mio. Euro nicht mehr zur Verfügung. Diese Beträge sind in den Verbindlichkeiten der Babcock Borsig AG gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 561,079 Mio. Euro enthalten (siehe Geschäftsbericht der Babcock Borsig AG, S. 15). Das Insolvenzverfahren der Babcock Borsig AG wird vermutlich 2019 beendet. Die prognostizierte Quote liegt bei ca. 25 Prozent. Auf den ausstehenden Betrag von insgesamt 72,195 Mio. Euro sind dies 18,049 Mio. Euro.
Nach Auskunft von Herrn Dr. Schmitz als Insolvenzverwalter der Babcock Borsig AG, wurden die bestehenden Forderungen der Babcock BSH AG zwar seitens des Insolvenzverwalters der Babcock BSH AG angemeldet und seitens Herrn Dr. Schmitz anerkannt, jedoch vor der bevorstehenden Auskehrung an eine britische Gesellschaft verkauft.
Die noch bevorstehende Auskehrung findet somit nicht an die Gläubiger und der verbleibende Rest nicht an die Aktionäre statt. Aus der Abwicklung ergibt sich laut Auskunft des Insolvenzgerichts Bad Hersfeld bei 18 Mio. Euro Forderungen (v.a. Löhne und Gehälter der Tochterunternehmen) gegenüber der Babcock BSH AG derzeit eine Quote von 26%, dies sind noch keine 5. Mio Euro, die weitgehend durch Verkäufe des Sachvermögens erzielt wurden (u.a. Grenzebach 5 Mio. Euro Kaufsumme, davon 3,5 Mio. Eigenanteil und 1,5 Mio. Landeszuschuss, Grundstücksverkauf). Gesellschaftliche Verbindungen mit der Babcock Borsig AG waren der zuständigen Sachbearbeiterin des Insolvenzgerichtes Bad Hersfeld nicht bekannt und würden auch nicht im vorliegenden Insolvenzverfahren, da nur einzelgesellschaftlich betrachtet, abgewickelt. So wurde auch die Babcock BSH GmbH als Tochterunternehmen in einem separaten Insolvenzverfahren bearbeitet (Gelder aus abgewickelten Aufträgen?!). Aus den gegebenen Sachverhalt stellen sich mir daher folgende Fragen, die jedoch zuallererst die Gläubiger interessieren sollten, die nach derzeitigem Stand auf 74% ihre Forderungen verzichten müssen. Wenn das Insolvenzgericht Bad Hersfeld die gesellschaftlichen Verbindungen und hiermit verbundene Forderungen nicht berücksichtigt, bei welchem Insolvenzgericht hätte dies stattfinden müssen und wie kommt der seitens des Insolvenzgerichts Bad Hersfeld beauftragte und im Rahmen der einzelgesellschaftlichen Insolvenz nicht zuständige Insolvenzverwalter dazu, das beträchtliche Forderungsvermögen aus gesellschaftlichen Verbindungen als eigentliche Insolvenzmasse ins Ausland zu verkaufen? Da seitens des Büros Wellensiek keine Informationen herausgegeben werden, stellt sich mir die Frage, welche britische Gesellschaft die Forderung, zu welchen Preis erworben und wo der erzielte Erlös verblieben ist. Sofern er doch in den Berechnungen eingegangen ist, steht der Verdacht einer Masseverkürzung im Raum. Zudem wäre zu prüfen, ob Verbindungen seitens des Insolvenzverwaltungsbüros bzw. der beteiligten Akteure zur britischen Gesellschaft bestehen. Das Insolvenzgericht verweigert Aktionären jegliche weitere Informationen und somit nähere Recherchen, so dass ein ehemaliger Gläubiger aktiv werden muss. |