bezieht sich nicht auf die Versicherung von Versicherern. Es soll sich darauf beziehen, dass durch Steuerhinterziehung erworbene Gelder in bestimmte Versicherungsprodukte einfliessen, somit die Versicherung als "Eigentümer" der Gelder auftritt, der "Steuerhinterzieher" nach Ablauf der Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung ganz brav seine Erträge bei Ablauf der Versicherung mit AbgSt. versteuert und sich keine Gedanken mehr um strafrechtliche Verfolgung seines "Verbrechens" machen muss..
Aber jetzt mal ganz ehrlich... Da kann ich auch nen abgezinsten Sparkassenbrief oder nen thesaurierenden Fonds nehmen, oder? So umgeh ich auch die Angabe von Erträgen aus Kapitalvermögen bis die Verjährungsfrist für Sthinterz. vorbei ist. |