Bei dem Gerichtsverfahren am Dienstag ging es nur noch um knapp 3,5 Millionen Euro, weil die FDP 837 000 Euro bereits beim Bundestag als Strafzahlung hinterlegt hat. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Möllemann seinem Landesverband zwischen 1996 und 2002 Barspenden in Millionenhöhe rechtswidrig zukommen ließ. Die Gelder habe der damalige Schatzmeister und spätere Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Kuhl auf Weisung Möllemanns in Kleinbeträge gestückelt und mit Hilfe von „Strohmännern“ für die FDP verbucht. Die Partei habe nicht gewusst, von wem die Spenden stammten, so das Gericht. Möllemann starb 2003 bei einem Fallschirmsprung.
Die Annahme von anonymen Spenden sei nach dem Parteiengesetz verboten und werde bei Verstößen mit der dreifachen Summe sanktioniert, erklärte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter. Bei Annahme von Spenden unklarer Herkunft gebe es keine Ansprüche aus der Parteienfinanzierung. Zudem seien Sachspenden von Möllemann an den mitgliederstärksten FDP-Landesverband nicht ordnungsgemäß deklariert worden. Dafür werde zu Recht die zweifache Summe verlangt. |