Abgeltungssteuer altes Depot / neues Depot

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neuester Beitrag: 21.05.09 07:47
eröffnet am: 20.05.09 18:15 von: Ryker Anzahl Beiträge: 5
neuester Beitrag: 21.05.09 07:47 von: gate4share Leser gesamt: 2017
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20.05.09 18:15
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8 Postings, 5928 Tage RykerAbgeltungssteuer altes Depot / neues Depot

kurze Frage: 

 Habe etliche Aktien in einem Depot, die ich letztes Jahr gekauft habe und in diesem Jahr nachgekauft habe. Wenn ich jetzt einen Teil davon veräußere, wird zwecks Besteuerung First in First out angewendet oder wie verhält sich das?

 zweite Frage:

 Habe eine Aktie, die ich im Vorjahr gekauft habe und die richtig im Minus ist. Würdet ihr mir empfehlen, die Aktie zu veräußern und die Vorträge bis 2013 zu sichern oder ist es vielleicht eleganter "die Verluste" scheibchenweise aufzulösen, immer in der Höhe, in der man im Jahr ab 2009 abgeltungsstuerliche Gewinne einfährt, da diese ja in einem Jahr mit den Verlusten verrechnet werden. Was ist ratsamer?

 Danke! 

 

20.05.09 20:52
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8051 Postings, 7944 Tage RigomaxErste Frage: FIFO.

Zweite Frage: Wenn Du Verluste geltend machen willst, mußt Du verkaufen, bevor ein Jahr nach der Anschaffung vorbei ist. Wenn Du die Aktien erst später verkaufst, sind Gewinne aus diesen Altaktien steuerfrei, die Verluste kannst Du aber auch nicht mehr geltend machen. Fazit: Die Antwort auf die Frage nach der besten Strategie hängt wesentlich von der zukünftigen Kursentwicklung ab. Und da kann und will ich Dir nichts raten.  

20.05.09 23:29

8 Postings, 5928 Tage Rykerre:

Vielen Dank für die 'Antwort.

Aber ich kann ja Verluste aus der einen Aktie mit Gewinnen aus Veräußerungen verrechnen, wenn diese in einem Jahr stattfinden oder liege ich falsch? 

 

20.05.09 23:34

8051 Postings, 7944 Tage RigomaxJa, kannst Du.

21.05.09 07:47

10765 Postings, 6824 Tage gate4shareMIt zwei Depots konnte man, und nehme an,

das wird immer noch so sein - wenn es nicht zu arg nach Gestaltungsmissbrauch aussieht, die Fifo umgehen.
Also man kauft eben in zwei Depots die Papiere und aus welchem Depot man dann verkauft, die gelten als verkauft, auch wenn die aus dem anderen Depot schon viel früher gekauft wurden.

Verluste sind aber, soweit ich das weiss, nur noch im Jahre des Entstehens, und auch nur mit Gewinn in der gleichen Einkunftsart verrechenbar. Bis ende 2008 war noch der Verlustvortrag möglich. Also, das man die Verluste dann für mehrere Jahre sich sichern kann und entsprechend mit Gewinne gegenrechnen kann.

Neu ist ja wohl auch, dass es keine 1 Jahres Frist mehr gibt - gilt nur noch für Papiere die in 2008 gekauft wurden. D.h. eigentlich müsste immer ein Gewin versteuert werden und damit auch immer, auch noch nach jahren im Bestand ein entsprechender Verlust gegengerechnet werden können.

Daraus ergibt sich, so meine ich, ist es sinnvoll aus rein steuerlicher Erwägung, immer dann einen verlust zu realisieren, wenn man auch einen Gewinnn, in gleicher Höhe oder mehr erzielt hat.
Doch niemals darf man alles von den steurlichen Überlegungen abhängig machen.

Also lieber einen steuerpflichtigen Gewinn, als einen Verlust und den dann steuerfrei!
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Ich als Jüdin sage: Israels Besatzungs- und Siedlungspolitik ist unerträglicher und verabscheuungswürdiger Staatsterror"    Evelyn Hecht-Galinski

http://zmag.de/artikel/Machen-Sie-den-Mund-auf

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