Unter Pkt 2.2. dieser nur noch im Archiv auffindbaren Regelung zu den Warrant steht, dass der Inhaber völlig frei wählen kann. Dabei ist 1 Warrant exakt 0,00001 $ (1/1000 cent also nichts) wert. Er wird also die Stammaktien nehmen, die neu zu schaffen sind.
Übersetzung des Pkt. 2.2 2.2 Netto-Ausübung. Ungeachtet einer gegenteiligen Bestimmung in dieser Vereinbarung gilt, dass, wenn der Marktpreis einer Stammaktie größer ist als der Ausübungspreis (zum Zeitpunkt der (zum Zeitpunkt der Berechnung wie unten angegeben), kann anstelle der Ausübung dieses Optionsscheins durch Zahlung von Bargeld, Schecks oder oder Stornierung von Schulden, kann der Inhaber wählen (das "Wandlungsrecht"), Aktien zu erhalten die dem Wert (wie unten festgelegt) dieses Optionsscheins (oder des zu stornierenden Teils davon) entsprechen durch Übergabe dieses Optionsscheins an der Hauptgeschäftsstelle der Gesellschaft zusammen ...
In diesem Fall gibt die Gesellschaft an den Inhaber eine Anzahl von Stammaktien ausgeben, die nach der folgenden Formel berechnet wird: X=(Y*(A-B))/A
Dabei ist X = die Anzahl der auszugebenden Stammaktien Y = die Anzahl der Stammaktien, die im Rahmen dieses Optionsscheins erworben werden können oder, falls nur ein Teil dieses Optionsscheins ausgeübt wird, der Teil dieses Optionsscheins, der ausgeübt wird (zum Zeitpunkt einer solchen Berechnung) A = der Marktpreis einer Stammaktie (zum Zeitpunkt einer solchen Berechnung) B = Ausübungspreis (gemäß den hierin festgelegten Bedingungen zum Datum einer solchen Berechnung angepasst) |