Bafin: Leerverkaufsverbot hat "präventiven Charakter" BONN (Dow Jones)--Das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Freitag erlassene Verbot von Leerverkäufen soll nach Angaben der Behörde vor allem präventiv wirken. "Es gibt in Deutschland keine Meldepflicht für Leerverkäufe, aber es ist so, dass jetzt jeder gewarnt ist", sagte BaFin-Sprecherin Sabine Reimer am Samstag Dow Jones Newswires auf Anfrage. Wer mit Leerverkäufen Geld verdienen wolle, müsse diese in einer Größenordnung betreiben, die auffalle, "und dann werden wir schon von irgend jemandem eine Meldung bekommen", sagte die Sprecherin. Wer das jetzt noch mache, der werde "an den Pranger gestellt". Angaben über den Aufwand, den die Behörde bei der Suche nach Leerverkäufern betreiben will, und über mögliche Sanktionsmöglichkeiten konnte die Sprecherin zunächst nicht machen. Bei Leerverkäufen setzen Anleger auf fallende Kurse und verkaufen Papiere, die sie gar nicht besitzen, um sie bei sinkenden Kursen später billiger zurückkaufen zu können. Allerdings kennt das deutsche Aktienrecht offiziell gar keine Leerverkäufe. Da die Erfüllungsfrist bei Wertpapiergeschäften nach geltendem Recht aber bis zu drei Tagen betragen kann, ergibt sich daraus die faktische Möglichkeit, Aktien zu leihen und "leer" zu verkaufen. Marktexperten zufolge haben professionelle Leerverkäufer bei der Zuspitzung der weltweiten Finanzkrise in den vergangenen Wochen eine Rolle gespielt, in dem sie vor allem bei Unternehmen aus der Finanzbranche weitere Kursabstürze provoziert hätten. Die BaFin hatte den Leerverkauf von elf Finanzaktien untersagt und dies mit den jüngsten Entwicklungen an den weltweiten Kapitalmärkten begründet. "In der derzeitigen Marktsituation kann Shortselling Finanzunternehmen in den Untergang treiben", hatte BaFin-Präsident Jochen Sanio erklärt. Betroffen sind von dem Verbot die Aktien der Aareal Bank AG, der Allianz SE, der AMB Generali Holding AG, der Commerzbank AG, der Deutschen Bank AG, der Deutschen Börse AG, der Deutschen Postbank AG, der Hannover Rückversicherung AG, der Hypo Real Estate Holding AG, der MLP AG und der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG. DJG/hab/smh (END) Dow Jones Newswires |