18-Jähriger prügelte Arbeiter halb tot
Richter schickt Koma-Schläger nach Hause
Von PETRA BRAUN
Köln – Wir sehen Erdinc H. (18). Durchtrainiert, Brillie im Ohr, Gel-Haare. Unfassbar: Er spaziert gerade als freier Mann aus dem Amtsgericht Köln, obwohl er einen Arbeiter (44) ins Koma geprügelt hat!
Gewalttäter Erdinc H. (18) spazierte gestern als freier Mann aus dem Amtsgericht Köln. Während er die Freiheit genießt, wird sein Opfer für immer schwerbehindert sein!
Die brutale Tat: Gerüstbauer Erdinc H. gerät beim Karneval in Köln mit Waldemar W. (44) aneinander. Der Arbeiter ist mit den vier Kindern seiner Freundin unterwegs. Gnadenlos prügelt Erdinc H. auf sein Opfer ein. Waldemar W. knallt gegen eine Telefonzelle, erleidet einen Schläfenbruch, fällt ins Koma. Er wacht zwar wieder auf, aber mit bleibenden Schäden. Er verliert den Job, seine Freundin verlässt ihn.
Jetzt verurteilte Richter Hans-Werner Riehe den Koma-Schläger: „Der Angeklagte ist der schweren Körperverletzung schuldig.“ Doch dann: „Die Verhängung einer Jugendstrafe bleibt vorbehalten.“
Waldemar W. (44) ist seit der Prügelattacke schwerbehindert und arbeitsunfähig Im Klartext: Schuldig ist der Koma-Schläger, aber bestraft wird er nicht! Einzige Auflage: Zwei Jahre lang darf sich Erdinc H. nichts zuschulden kommen lassen. Sonst droht eine Jugendstrafe, über die dann gesondert entschieden würde. Er muss zum Bewährungshelfer, Anti-Aggressionstraining machen, zum Psycho-Test.
Psycho-Test, Anti-Aggressionstraining? Für einen Gewalttäter, der erst kurz vor der Tat auch wegen Raubes verurteilt worden war?
„Ein Skandal“, fand Nebenklage-Anwalt Bernd Neunzig: „Ich bin entsetzt. Hier wurde nur der Täterschutz eines Jugendlichen gesehen, um die schweren Folgen für das Opfer ging’s nur am Rande.“
Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Oberstaatsanwalt Günther Feld: „Wir haben Berufung eingelegt.“
Quelle: bild.de --------------------------------------------------
Echt zum KOTZEN, die deutsche Rechtsprechung...
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