Biokraftstoffe.....news

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neuester Beitrag: 09.11.07 09:56
eröffnet am: 11.10.07 16:13 von: Stranger 1 Anzahl Beiträge: 8
neuester Beitrag: 09.11.07 09:56 von: Stranger 1 Leser gesamt: 12213
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11.10.07 16:13

21 Postings, 6362 Tage Stranger 1Biokraftstoffe.....news

Bitte mitmachen!!!

News aus der Branche welche nicht bereits bei den jeweiligen Kursinformationen ersichtlich sind, also nicht so leicht oder direkt zu finden sind.

Ich möchte aber bitten, keine lange Kurslisten, Charts oder dergleichen einzufügen, die werden ohnehin von uns alle mehr oder weniger intensiv verfolgt.

Nur Informationen und Meinungen die für eine Anlageentscheidung nützlich sein können.

Volkswagen und Daimler beteilige sich an Biokraftstoffunternehmen CHOREN

http://www.finanzen.net/nachricht/...ftstoffunternehmen_CHOREN_604973

Ob die Aufmerksamkeit der Autobauer vielleicht eine Trendwende für alle Biokraft.-Aktien einleiten könnte?

Danke an alle die mitmachen werden

 

04.11.07 01:58

7304 Postings, 6928 Tage Mme.EugenieMit diesen Einschränkungen

wird die Begeisterung Anderen fehlen, hier beizutragen.

lieben gruss

Mme.Eugenie

 

__________________________________________________ "Malo mori quam foederari - Lieber sterben als sich entehren"

 

05.11.07 22:37

21 Postings, 6362 Tage Stranger 1Mme.Eugenie

... mag sein, aber ich finde wirklich langweilig wieviele Beiträge geschrieben werden wo Charts oder L&S-, RT-Kurse usw. übernommen werden die jeder kennt.

Gute Meldungen zu Übernehmen, oder Meinungen und Kommentare, so etwas is wilkommen.

Wenn man im Forum vorbei schaut, der sollte etwas finden was auch nützlich ist und nicht nur Zeit verlieren. Ich persönlich bin oft entäuscht viele bereits von der breite Masse bekannte Sachen zu lesen.

Ciao

 

08.11.07 10:53

955 Postings, 6778 Tage MobydickDOIMPeinliche IEA-Prognose

07.11.2007
Internationale Energieagentur täuscht weiter über die Erdölversorgungssicherheit

Zum heute von der Internationalen Energieagentur (IEA) vorgestellten "World Energy Outlook 2007" erklärt Hans-Josef Fell, energiepolitischer Sprecher:

Die IEA hat heute einen in wichtigen Teilen realitätsfremden "World Energy Outlook" vorgestellt. Vor allem bei der Erdölversorgung ignoriert sie die Fakten. Die IEA geht von einer drastischen Steigerung des Erdölverbrauchs bis 2030 aus. Dabei postuliert sie, dass die Erdölförderung bis 2030 um ein Drittel zunehmen wird. Dies ist völlig illusorisch. Schon heute bei etwas über 80 Millionen Barrel kommt die Förderung der Nachfrage kaum hinterher.
Die Erdöl-Studie der Energy-Watch-Group hatte kürzlich dargestellt, dass die Förderung bereits 2006 ihren Höhepunkt überschritten hatte. Die ASPO geht für 2010 von dem Produktionshöhepunkt aus.

Peinlich ist die IEA-Prognose, dass der Erdölpreis von 75 auf etwa 60 Dollar je Barrel fallen wird. Seit Erstellung des Berichts ist der Erdölpreis bekanntlich auf über 90 Dollar gestiegen. Der von der IEA für 2030 erwartete Erdölpreis von 62 Dollar zeigt, dass die IEA nicht ernst zu nehmen ist.

Die realitätsfremden Erdölpreis-Prognosen der IEA haben in der Vergangenheit immer wieder dazu geführt, dass sich Regierungen, Unternehmen und Privatpersonen auf zu niedrige Energiepreise eingestellt hatten. Dies hat bereits zu volkswirtschaftlichen Schäden geführt.

Die Bundesregierung sollte sich überlegen, ob sie in die Beratungsleistung der IEA weiter Millionen investiert. Viel sinnvoller wäre es, das Geld in eine Strategieentwicklung für die bevorstehende Erdölverknappung zu investieren.

Link:  http://www.hans-josef-fell.de/


Gruss Jürgen  

08.11.07 12:47
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955 Postings, 6778 Tage MobydickDOIMBesteuerung von Biosprit in Gemisch nicht mit EU-R


Hessen: Besteuerung von Biosprit in Gemisch nicht mit EU-Recht vereinbar
leer
Die Besteuerung von Biokraftstoffen in Gemischen mit herkömmlichen Kraftstoff ist nach Ansicht des Hessischen Finanzgerichts nicht mit europäischem Recht vereinbar. Die Kasseler Richter gaben in einem gestern veröffentlichten Beschluss einem Kraftstoffhersteller Recht, der sich gegen die seit Jahresbeginn geltende Regelung wehrt. Demnach verstoße die Besteuerung gegen die europäische Richtlinie, mit der die Verwendung von Biokraftstoffen gefördert werden soll. Die volle Besteuerung des beigemischten Biokraftstoffanteils verhindere die Wettbewerbsfähigkeit der Gemische. Die Sache liegt nun dem Bundesfinanzhof in München zur Entscheidung vor.
dpa
8.11.2007


Gruss Jürgen  

08.11.07 15:10

21 Postings, 6362 Tage Stranger 1Besteuerung von Biosprit in Gemisch nicht mit EU-R ...

Etwas mehr Details:

FG Hessen: Besteuerung von Biokraftstoff-Gemischen europarechtswidrigDie seit Anfang 2007 geltende volle Besteuerung des Bioanteils in gemischten Kraftstoffen verstößt nach Überzeugung des hessischen Finanzgerichts in Kassel gegen Europarecht. Dies geht aus einer am 07.11.2007 bekanntgewordenen Entscheidung des FG hervor. Die Richter gaben damit dem Antrag eines Biodiesel-Herstellers auf vorläufigen Rechtsschutz statt (Beschluss vom 02.10.2007, Az.: 7 V 2274/07).

Keine Entlastung für Kraftstoff-Gemische

Hintergrund des Rechtsstreits ist das Biokraftstoffquotengesetz, mit dem die bislang geltende Steuerentlastung für Biokraftstoffe abgeschafft wurde, wenn diese vermischt mit herkömmlichem Diesel abgegeben werden. Die Zielvorgaben der europäischen Richtlinie zur Förderung von Biokraftstoffen würden damit verletzt, so das FG.

Europarechtswidrige Besteuerung

Die volle Besteuerung des beigemischten Biokraftstoffanteils verhindere die Wettbewerbsfähigkeit dieses Energieerzeugnisses, so die Richter zur Begründung. Die neue Regelung könne auch nicht mit dem Argument des Subventionsabbaus und der Haushaltskonsolidierung begründet werden. Nun muss der Bundesfinanzhof über die Frage entscheiden.


beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 7. November 2007.

 Quelle: http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=A33363B2A45A498BAF6DBBBF19236015&docid=245193&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10

Ciao

P.S. Danke für deine Beiträge Jürgen

 

08.11.07 16:12

21 Postings, 6362 Tage Stranger 1Sehr interessant für die BIODIESELBRANCHE

 Besteuerung... VOLTEXT - Aktenzeichen 7 V 2274/07

SEHR INTERESSANT ...

Quelle: http://www.fg-kassel.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/bynoteid/60C46065CB15FB1DC125738C0037C2A1?Opendocument

Hier ein Auszug


- 12 -
fossilen Dieselkraftstoff zugemischt werden, um die Normvorgaben einzuhalten.
Für das hier als Energieerzeugnisbestandteil eingesetzte reine Pflanzenöl stellt
sich die Mischungsmöglichkeit anders dar. Das Pflanzenöl selbst entspricht der
DIN V 51 605, ist also als Biokraftstoff zugelassen.
In der als D-diesel bezeichneten Mischung ist es für moderne Dieselmotoren
ohne jede Umrüstung oder technische Zusatzeinbauten verwendbar.
Die Fahrzeuge können auch problemlos abwechselnd D-diesel oder normalen
Dieselkraftstoff tanken.
Der mindestens 50%ige Anteil des raffinierten Pflanzenöls führt beim Betrieb
zu entsprechend geringere Co , Feinstaub- sowie Rußpartikelausstoß, schont
also die Umwelt. Zugleich wird im Umfang des eingesetzten Pflanzenöls kein
fossiler Kraftstoff benötigt. Die Unabhängigkeit von Mineralölimporten wird
vergrößert.
Die Ziele der Richtlinie werden mithin durch die Herstellung derartiger
Energieerzeugnisse verwirklicht. Sowohl der Gemeinschaftsgesetzgeber wie
auch die Kommission gehen bei ihren Überlegungen zur Förderung des Einsatzes
von Biokraftstoffen davon aus, dass insbesondere die Gewinnung in der
Gemeinschaft unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Nachhaltigkeit derzeit
so teuer ist, dass die Konkurrenzfähigkeit noch nicht gegeben ist. Deswegen
werden bisher sämtliche steuerlichen Entlastungsmaßnahmen der einzelnen
Mitgliedsstaaten genehmigt.
Auch das BiokraftQuG enthält zahlreiche derartige Regelungen, die lediglich
den Bereich der Zumischungen von der steuerlichen Entlastungsmöglichkeit
ausnehmen.
- 13 -
Dafür gibt es indes keinen sachlichen Grund.
Soweit geltend gemacht wird, es sei aus Gründen des Subventionsabbaus bzw.
der Haushaltskonsolidierung erforderlich, die bisherige steuerliche Förderung,
auch in Form der Abschmelzung durch das Energiesteuergesetz, kurzfristig und
vollständig rückgängig zu machen, überzeugt dies nicht.
Bei der im Bundestag geführten Biospritdebatte vom 20. September 2007
(Plenarprotokoll) erklärte der Bundestagsabgeordnete Schindler, dass vor der
Abstimmung über das BiokraftQuG keine Berechnungen dahingehend vorgelegen
hätten, mit welchen steuerlichen Ausfällen zu rechnen wäre, falls die
Entwicklung bei Biodiesel (das ist allerdings nicht identisch mit D-diesel)
weitergehen würde wie bisher. Man habe vielmehr die Investitionsbereitschaft
dringend bremsen wollen, zumal auch in Ungarn und Frankreich für den
deutschen Biokraftstoffmarkt produziert würde. Es habe sich gezeigt, dass die
Mineralölkonzerne die für die Erfüllung der Beimischungsquote erforderlichen
Mengen an Biokraftstoff aus billigen Importen decken würden, wobei
hinreichend bekannt sei, dass in den Herkunftsländern nicht unter Berücksichtigung
des Nachhaltigkeitsgrundsatzes gewirtschaftet würde.
Nach Angaben der Bundestagsabgeordneten Frau Dr. Christel Happach-Kasan
in dieser Debatte stammen bereits 50 % der Biokraftstoffquote aus Importen
aus dem Ausland. Von den 50 Anlagen zur Herstellung von Biodiesel, die unter
anderem durch erheblichen Einsatz von öffentlichen Geldern geschaffen worden
seien, wäre bereits die Hälfte der Kapazität stillgelegt. Im Übrigen würden
die theoretisch entgangenen Einnahmen durch die Steuer durch reale Steuereinnahmen
durch die wirtschaftlichen Aktivitäten der Biokraftstoffbranche
ausgeglichen.
Der Abgeordnete Schindler wies weiter darauf hin, dass die Bioäthanolanlage
in Schwedt ihren Betrieb einstelle, wobei Fördermittel in Millionenhöhe auf
diese Art und Weise verloren gingen. Er plädierte für eine Korrektur der zu
- 14 -
rigiden Beschlüsse, die seitens des Bundestages gefasst worden seien, wobei
allerdings auf die Situation in der Koalition und die Interessen der Mineralölwirtschaft
Rücksicht zu nehmen wäre.
Aus den Wortbeiträgen dieser parlamentarischen Diskussion ist zu erkennen,
dass die Begründung, die Rückführung der steuerlichen Begünstigung sei zur
Haushaltskonsolidierung notwendig, nicht schlüssig ist.
Die getroffene Regelung der uneingeschränkten steuerlichen Belastung von mit
anderen Energieerzeugnissen, die nicht ihrerseits Biokraftstoffe sind, vermischten
Biokraftstoffen steht mithin nicht mit den Vorgaben der Biokraftstoffrichtlinie
in Einklang.
Die Zweifel an der Vereinbarkeit einer nationalen Bestimmung mit dem höherrangigen
Recht der Gemeinschaft führt dazu, dass ernstliche Zweifel an der
Rechtmäßigkeit der auf dieser nationalen Bestimmung beruhenden Verwaltungsentscheidungen
bestehen. Dem Antrag war daher stattzugeben.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner gemäß § 135 Abs. 1 FGO zu
tragen.
Der Senat hat die Beschwerde zugelassen, weil die Rechtssache grundsätzliche
Bedeutung hat. 
Datei:  
Erfassungsdatum:  07/11/2007 

Ciao

 

09.11.07 09:56

21 Postings, 6362 Tage Stranger 1Biokraftstoffe geraten in die Kritik

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