Exklusiv
•02.09.2019§ Steuer-Hammer malträtiert den Aktienbroker Lang & Schwarz
•§von Christian Kirchner 2. September 2019 Von Christian Kirchner Das Düsseldorfer Wertpapierhaus Lang & Schwarz mag nicht sonderlich bekannt sein – umtriebig aber ist er allemal. Ein paar Beispiele: Lang & Schwarz …
•§… ist Handelspartner im außerbörslichen Direkthandel bei Comdirect, Maxblue, Consors, Flatex, DWP Bank, Onvista, S-Broker und einem Dutzend weiterer Institute
•§… ist der exklusive Handelspartner des „Null-Gebühren“-Brokers Trade Republic (unsere Analyse dazu lesen Sie hier). Heißt: Wer bei dem Broker-Fintech Aktien handelt, dessen Orders werden grundsätzlich über die „Lang & Schwarz“-Plattform abgewickelt, die im Gegenzug Vergütungen an Trade Republic zahlt
•§… ist auch sonst ein beliebter Fintech-Partner, nämlich als Emittent der Zertifikate-Plattform Wikifolio. Die Düsseldorfer stehen also gut im Geschäft. Haben zugleich aber akute geschäftliche Probleme – wie sich Ende vergangene Woche auch in den veröffentlichten Halbjahreszahlen niederschlug: operativ läuft das Geschäft passabel (1,7 Mio. Euro Gewinn vor Steuern). Aber unter dem Strich steht für das erste Halbjahr ein Fehlbetrag von 1,7 Mio. Euro in den Büchern. Kein Ausreißer: Schon 2018 ist der Konzernüberschuss von knapp 8 Mio. im Jahr zuvor auf nur noch 0,3 Mio. Euro zusammengeschnurrt. Zugleich hat sich der Aktienkurs binnen weniger Monaten von 36 Euro auf 13 Euro gedrittelt, der Börsenwert beträgt gerade mal noch 42 Mio. Euro. Wie kann das sein? Der Geschäftsbericht 2018 liefert die Antwort: Allein für 2018 musste Lang & Schwarz steuerliche Belastungen in Höhe von 9,4 Mio. Euro bilanzieren. Der Fiskus-Hammer (Geschäftsbericht: „Letztendlich wird der gesamte Erfolg des Jahres 2018 durch den Steueraufwand, der in 2018 entsteht, aufgezehrt“) ergibt sich aus einer Änderung bei der Körperschaftssteuer (für die Connaisseure: Es geht um § 8b Absatz 7 des KStG). Konkret betreibt Lang & Schwarz Sicherungsgeschäfte für verkaufte eigene Produkte. Das heißt: Bei Lang & Schwarz fallen einerseits Gewinne und Verluste für die an Kunden verkauften Wertpapiere an, andererseits aber auch Gewinne und Verluste für die eigenen Sicherungsgeschäfte. Aus dem Preisunterschied schöpft Lang & Schwarz schließlich den Gewinn – und steuerlich müsste das ganze eigentlich ein Nullsummenspiel sein, in dem Gewinne und Verluste miteinander verrechnet werden könnten. Die Tücken liegen nun aber im seit 2017 geltenden Steuerrecht – da die Lang & Schwarz AG über keine Banklizenz verfügt und darüber hinaus keine Bank Mehrheitseigentümerin der Lang & Schwarz AG ist, sind die Verrechnungsmöglichkeiten seit 2017 eingeschränkt. Das heißt: Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft bleiben insbesondere realisierte Verluste aus dem Handel mit Aktien unberücksichtigt – es ist indes Kern des Geschäftsmodells, laufend entsprechende Sicherungsgeschäfte einzugehen. Unter dem Strich eine asynchrone Besteuerung, die den Konzern viel Geld kostet und nicht weniger als das Geschäftsmodell angreift. Wie geht es nun weiter? Lang & Schwarz hat zum einen seine Konzernstruktur verändert und zum anderen „eine verbindliche Auskunft“ erfragt, ob die zuletzt seitens des Unternehmens getroffenen Maßnahmen ausreichen, damit der tückische Paragraph nicht länger greift. Bis zur Klärung muss Lang & Schwarz weiterhin Geld zurückstellen. Erst Ende Juli gab der Konzern bekannt, weitere 2,8 Mio. Euro an steuerlichen Rückstellungen zu bilden, die auf der „steuerlichen Neubeurteilung von Wertpapierbeständen“ beruhen. Eine Gewinnprognose? Gibt es nur auf operativer Basis – schwarze Zahlen. Aber unter dem Strich? Hängt das Geschäftsmodell davon ab, ob und wie die Finanzverwaltung die Dinge sieht. NEWSLETTER |