Entwerder hast du einen saudummen Fehler gemacht und einen Vertrag unterschrieben den man besser zerrissen hättest oder du siehst es zu schwarz. wir haben auch Beteiligungen als atypische Gesellschafter können aber unsere Anteile jederzeit verkaufen, sollte die Gesellschaft insolvenz gehen besteht aber im Regelfall keine Nachschußpflicht, deine Einlage ist allerdings futsch. Guter Rat nimm deinen Gesellschaftsvertrag und geh zu einem RA der sich im Gesellschaftsrecht gut auskennt bestimmte Formulierungen könnten gegen HGB oder AkG verstoßen vielleicht gibt es darüber eine Fluchtmöglichkeit, Geld zurück wird allerdings schwierig. weiter viel Glück Kedu11 |