Eurex Clearing senkt die Entgelte ...

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neuester Beitrag: 25.04.21 11:16
eröffnet am: 21.09.06 11:18 von: privatman Anzahl Beiträge: 1
neuester Beitrag: 25.04.21 11:16 von: Jenniferrnyd. Leser gesamt: 2274
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21.09.06 11:18

36 Postings, 6664 Tage privatmanEurex Clearing senkt die Entgelte ...

Eurex Clearing wird zum 1. Oktober die Clearingentgelte für Xetra-Aufträge reduzieren: Das fixe Entgelt pro Auftrag sinkt von 0,52 Euro auf 0,50 Euro; das variable Entgelt bleibt bei 0,0015 Prozent des Gegenwerts eines Auftrages. Zusätzlich gewährt Eurex Clearing Kunden, die im Rahmen des so genannten “Automated Trading Program“ (ATP) auf Xetra Aufträge vollelektronisch generieren, Volumenrabatte von bis zu 49 Prozent auf das fixe Clearingentgelt pro Auftrag. Die Kunden sparen so in der Summe rund 7 Prozent der aktuell gezahlten Clearingentgelte.

Die Volumenrabatte beim Clearing von ATP­Geschäften werden nach Einschätzung von Eurex Clearing zu einem weiteren Anstieg der Handelsaktivitäten und damit der Clearing-Transaktionen führen. ATP-Trading macht bei hohen Wachstumsraten heute bereits rund ein Drittel des Handelsvolumens auf Xetra aus.

Für ATP-Kunden gelten schon heute Volumenrabatte auf das Handelsentgelt, die Xetra zu einer der kostengünstigsten Handelsplattformen machen. Zukünftig profitieren diese Kunden auch bei den Clearingentgelten, so dass auch hier die Attraktivität des Angebots weiter steigt. Die gesamten Transaktionskosten (Handel, Clearing und Abwicklung) für einen durchschnittlichen Xetra ATP-Auftrag von 30.000 Euro betragen damit 1,93 Euro unter Berücksichtigung eines 25-prozentigen Rabattes, der im Durchschnitt für ATP-Kunden gilt.

Für einen Xetra-Auftrag eines Privatanlegers von 10.000 Euro fallen nach Senkung der Clearing-Entgelte Transaktionskosten von insgesamt 1,27 Euro an.

Für einen Kauf- oder Verkaufauftrag auf Xetra fallen Handels-, Clearing- und Abwicklungsentgelte an, die getrennt in Rechnung gestellt werden. Handels- und Clearingentgelte werden pro taggleich ausgeführtem Auftrag berechnet und steigen mit seinem Gegenwert. Das Einstellen, Verändern, Löschen von Aufträgen oder das Entstehen von Teilausführungen wird im Gegensatz zu den meisten anderen Börsen- und Clearingorganisationen nicht gesondert berechnet. Abwicklungsentgelte fallen nur für tatsächlich abgewickelte Transaktionen an; durch die Aufrechnung im Clearing, das so genannte Netting, werden nur fünf Prozent aller Transaktionen tatsächlich abgewickelt.

Im Anhang finden Sie eine Tabelle zu den Handels-, Clearing- und Abwicklungsentgelte sowie zwei Beispielrechnungen für die Entgelte.  

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