"Nehmen wir 2020: Konzernergebnis 4.847 EBIT; vor Steuern 4.171; Konzernjahresergebnis 3.171 (!) Alles in Mio. HGB der Deutschen Post AG (hier werden die Dividenden verteilt)2020: Bilanzgewinn 7.976; davon werden 1.673 an die Aktionäre verteilt (1,35) und 6.304 in den Gewinnvortrag eingestellt."
Na wieviel Prozent sind denn 3171 von 4847 ?
Na wieviel ?
Doch nicht etwa rund 62% ? Ah, nee 65% !
Und wie gesagt ziehe ich nicht 38% für Steuern ab, sondern insgesamt. Das ist zuungunsten der Anleger gerundet.
So argumentiert nur jemand, der nicht will, dass ein anderer Recht behält. Dazu werden völlig irrelevante Zahlen und Begriffe der handelstechnischen Verschleierung wie Konzernergebnis, Konzernjahresergebnis, Bilanzgewinn oder Gewinnvortrag aufgeführt. Jeder der sich auskennt, weiss, dass davon nichts aber auch gar nichts relevant ist. Einzige Rechtsgrundlage für irgendetwas ist nicht das Bilanzrecht sondern das Steuerrecht. Und nur daraus lassen sich die gesetzlich definierten Begriffe entnehmen. Aber da Miesmacher davon keine Ahnung haben, werden die auch nicht aufgeführt.
Kenner wie ich nehmen aber daraus die Begriffe und Fakten und rechnen (grob gerundet) die kommenden Zahlen hoch. "Bilanzgewinn 7.976; davon werden 1.673 an die Aktionäre verteilt (1,35) und 6.304 in den Gewinnvortrag eingestellt." Nein, so geht das nicht ! Die Dividende darf nur aus dem versteuerten Vermögen ausgezahlt werden, nicht aus einem nicht nachvollziehbaren Wert, der keine steuerechtliche Bedeutung hat wie "Bilanzgewinn".
Jedes kleine Kind weiss, dass nur die Steuererklärung zählt und nicht die Bilanz. In der Bilanz kann stehen, was will. Das ist für den Steuerbescheid, nach dem und nur (zeitlich) nach dem die Dividenden gezahlt werden dürfen. (Nötigenfalls kann das Finazamt ein Insolvenzverfahren einleiten und nichts darf ohne Zustimmung ausgezahlt werden. Egal, was in der Bilanz steht.)
Hier gilt das Steuerrecht und nicht das Bilanzrecht, auch wenn es einem HBG-hörigem-Jünger nicht gefällt. Und N E I N das Steuerrecht und das Bilanzrecht sind weder kongruent noch aufeinander abgestimmt. Sie gelten für verschiedene Anlässe, wobei der monetäre Bereich nur durch das Steuerrecht abgebildet wird/werden darf. Entsprechend werden die Daten nach dem Steuerbescheid entweder übernommen (meist bei GmbH`s oder natürlichen Personen) oder bilanzrelevant (meist bei AG´s) verarbeitet. Das war auch Teil meiner beruflichen Praxis. Und ich musste oft genug dem bunten Treiben Einhalt gebieten, denn der Steuervortrag war auch schon vor der Steuererklärung relevant.
Fast 33% aller GmbH´s und 20% aller Privatunternehmer, die sich auf ihre "Wirtschaftsfachleute" (=BWL)verlassen, stehen vor dem Abgrund einer falschen Steuererklärung, die nach den "Vorschriften" (wohl eher nach den Vorstellungen) des HGB´s vorgenommen wurden. Bei den KG´s und vor allem bei den AG´s ist das nicht der Fall, hier gehen die Wirtschaftsprüfer völlig andere, weil richtige Wege nach der Steuergesetzgebung, so dass diese Firmen so gut wie keine steuerlichen Zusammenbrüche erleiden. (Wirecard muss man als Sonderfall außen vor lassen, hier haben alle Normen vor dem Betrug versagt.)
Alles Gute
Der Chartlord |