DGAP-Ad hoc: SENATOR Entertainment AG
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Recht/Prozesse
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Insolvenzverfahren - Senator Entertainment AG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der Vorstand der Senator Entertainment AG wurde von den Geschäftsführern der
HSW GmbH, Helge Sasse und Marco Weber, darüber informiert, dass eine Einigung
über die Rücknahme der Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof mit dem
Beschwerdeführer erzielt wurde. Mit Wirksamkeit der entsprechenden Einigung
wird mit einer Aufhebung des Insolvenzverfahrens in den kommenden Wochen
gerechnet.
Die HSW GmbH hatte in einer Pressemitteilung vom 13. Oktober 2005 bereits
darüber informiert, dass eine Einigung über den Erwerb von 50,1% der Aktien an
der Senator Entertainment AG durch die HSW GmbH getroffen wurde, und hatte
die Abgabe eines öffentlichen Übernahmeangebots angekündigt.
SENATOR Entertainment AG
Rankestr. 3
10789 Berlin
Deutschland
ISIN: DE000A0BVUC6
WKN: A0BVUC
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 23.11.2005 Quelle: dpa-AFX |