@bauwi, ich bin der Meinung, dass man auch dem Justizapparat die Gelegenheit geben sollte, falsche Entscheidungen - Irrtum des "VGH" als auch das fehlerhafte "gerichtspsychiatrische Gutachten" - zu korrigieren und zwar in dem Sinne einer Rechtssicherheit auf der einen und einer Wiederherstellung des Vertrauens der Bürger auf der anderen Seite.
Bekannte Forderungen: 1. Der Staat muss den Bürger vor der alltäglichen Kriminalität sowie vor neuen Formen der Kriminalität (besonders die international organisierte) schützen. 2. Angesichts der teilweise langwierigen Prozeduren und Prozesse sollen diese verkürzt werden und eine bürgernahe, gerechte und zeitgemäße Rechtsprechung garantiert werden. 3. Der Strafvollzug soll sicher und ausgestaltet werden, um eine bestmögliche Integration der Strafentlassenen in die Gesellschaft zu ermöglichen. Der letzte Punkt, der sich auf das Thema "Resozialisierung" bezieht, gehört nun einmal zu der Herausforderung eines modernen und demokratischen Rechtsstaates (dass hier zum Teil therapeutische Hilfe und pädagogische Betreuung als Maßnahmen zu einer Resozialisierung versagt haben und weiterhin versagen werden, das ist m. E. der "Preis" dafür und ich gehöre bestimmt nicht zu denen, die der Meinung sind, Straftäter mit Glacéhandschuhen anzufassen - jedoch nicht einfach zu bewerten das Ganze).
Die Fragen: "Sollen (jugendliche) Straftäter härter bestraft werden? Ist unser Rechtssystem zu schwach?" lassen sich nicht so einfach beantworten, ich bin ehrlich gesagt in manchen Dingen eher zwiegespalten. Zu diesem Thema ein Artikel:
- Schöffe Bernd Ramm setzt sich für härtere Urteile ein
von K. Jahr-Weidauer
Mit einer ungewöhnlichen Anzeige in der Berliner Morgenpost wendete sich gestern der neugewählte Schöffe am Landgericht, Bernd Ramm (64), an die Öffentlichkeit. Sein Anliegen: Die angebliche Laschheit der Berliner Justiz zu bekämpfen. "Bei schweren Straftaten gibt es durch die Berliner Richter immer wieder milde Urteile. Bei den Urteilsfindungen will ich in meiner Schöffentätigkeit dagegen kämpfen", sagte Ramm.
Ramm kritisiert, daß bislang bei der Urteilsbemessung die Resozialisierung der Straftäter im Vordergrund gestanden hätte. Der Schutz der Gesellschaft vor schweren Straftätern sowie die Abschreckung des Täters vor weiteren Taten durch ein hartes Urteil werde statt dessen immer mehr in den Hintergrund gedrängt. "Die lasche Handhabung der Justizbehörden erweckt bei vielen Menschen den Anschein, als seien die Kriminellen und nicht die Geschädigten die Opfer der Gesellschaft", sagte Ramm. Als Schöffe wolle er künftig mitwirken, daß bei schweren Verbrechen die Abschreckung und nicht die Resozialisierung in den Blickpunkt der Richter gelange. Als Beispiel nennt der Akademische Direktor an der Berliner Charité in seiner Anzeige die Verurteilung eines Täters zu 18 Monaten Bewährung, nachdem er ein 13 jähriges Mädchen vergewaltigt hatte.
"Ein solches Urteil wäre mit mir als Schöffe nicht zustande gekommen", sagt Ramm. Er hätte sich vielmehr dafür eingesetzt, daß die Urteilsfindung der Strafkammer, die bei drei hauptamtlichen Richtern und den zwei Schöffen immer von mindestens vieren getragen werden muß, gekippt worden wäre.
Der Vorstoß Ramms zu einer härteren Gangart bei den Urteilen findet Zustimmung auch bei anderen Schöffen. Nach seiner gestrigen Veröffentlichung, die er aus eigener Tasche bezahlt hat, stand sein Telefon nicht mehr still. Viele Bürger riefen ihn an, und sprachen ihm Mut zu. Auch die Mitarbeiterin des Opferverbandes "Weißer Ring" findet den Diskussionsanstoß begrüßenswert. "Hier legt einer, der künftig an den Urteilen beteiligt sein wird, den Finger in die Wunde der Justiz", sagte Helga Neumann vom Weißen Ring. Sie wünschte sich, daß noch mehr Schöffen sich dem Anliegen Ramms anschließen mögen.
Dagegen war aus der Justizverwaltung zu hören, daß die 1. Strafkammer des Landgerichts Berlin jetzt berät, ob man Ramm die Eignung als Schöffen nach seiner Anzeigenveröffentlichung absprechen müßte. Eine Entscheidung darüber wurde gestern noch nicht gefällt.
"Sollte der Landgerichtspräsident mir wegen meiner freien Meinungsäußerung die Eignung als Schöffe absprechen, wäre das ein Armutszeugnis sondergleichen", sagte Ramm, als er von den Überlegungen erfuhr. Aber auch der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter zeigte sich von dem Vorstoß Ramms nicht begeistert. "Mit der Anzeige hat sich Ramm selbst ins Abseits begeben", sagte die stellvertretende Landesvorsitzende Bettina Cain. Jeder Anwalt würde bei der Aufstellung dieses Schöffen das Gericht wegen Befangenheit ablehnen. Der Berliner Rechtsanwalt Hasso Liebers, der auch Vorsitzender des Schöffenverbandes ist, führt seit Jahren schon Schöffenseminare durch. Er lehnt Pauschalisierungen, wie sie Ramm offensichtlich unterlaufen seien, ab.
Artikel erschienen am Mi, 12. Januar 2005
Das ist alles ein sehr weites Feld und wirklich nicht einfach zu beurteilen. Sind denn "Richter Gnadenlos" (ohne "Ecke") oder "Schöffe Gnadenlos" - so wurde Schöffe Bernd Ramm in der Presse tituliert - die Wegweiser, um das "zerstörte Vertrauen der Menschen in Staat und Justiz" wiederherzustellen? Ich bin mir da nicht so sicher und die Frage bleibt: Welche Maßnahmen wären die Richtigen und wann wäre die "Volksseele" (die Menschen) zufriedengestellt/das Vertrauen wiederhergestellt? "Hand ab?" "Arm ab?" "Schniedel ab?" "Kopf ab?" Wo wären die Grenzen? Ehrlich gesagt, da vertraue ich doch lieber auf den Justizapparat und weniger auf die "Volksseele", auch wenn dieser immer wieder falsche Entscheidungen treffen wird, was aber in der Natur der Sache liegt.
Ciao! |